Stadtnachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2021



Bürgermeister Thomas Haas konnte neben einem fast vollzähligen Gremium und den Pressevertretern den nahezu kompletten Ortschaftsrat Lehengericht in der „Friedrich-Grohe-Halle“ begrüßen, der wegen des Strukturgutachtens zur Wasserversorgung ebenfalls zur Sitzung eingeladen worden ist.
 
 
1.    Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2.    Bausachen
 
Dem Gemeinderat lagen folgende Bausachen vor:
 
·         Bauantrag auf Anbau an das bestehende Gebäude und Ausbau des Dachgeschosses in Schiltach, Bahnhofstraße 6, Flurstück-Nummer 1987 und 1988 der Gemarkung Schiltach.
 
·         Bauantrag Neubau einer Garage in Schiltach, Zellershof 3, Flurstück-Nummer 1501 der Gemarkung Schiltach.
 
·         Bauantrag auf Balkonvergrößerung in Schiltach, Geroltzhäuser Weg 2, Flurstück-Nummer 2326 der Gemarkung Schiltach.
 
Nach Einsichtnahme der Pläne und kurzer Erläuterung durch die Verwaltung wurde die Zustimmung und das gemeindliche Einvernehmen jeweils erteilt.

3.    Strukturgutachten Wasserversorgung Stadt Schiltach
-       Vorstellung durch das Ingenieurbüro

 
Aufgrund des Klimawandels, der enorm trockenen Sommer in den letzten Jahren und geringerer Niederschläge, welche den Grundwasserbereich füllen, hat es in den letzten Jahren im Außenbereich Lehengericht bei den Quellen der Einzelversorger  teilweise Probleme mit den Quellschüttungen gegeben.
 
Das veranlasste die Stadt Schiltach ein Strukturgutachten für Wasserversorgung zu vergeben, dessen Ziel die Betrachtung der gesamten Wasserversorgung von Schiltach und Lehengericht mit den Außenbereichen, die zukünftige Sicherstellung des Wasserbedarfs mit einwandfreier Wasserqualität, die Erhöhung der Versorgungssicherheit sowie die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit zum Ziel hatte.
 
Das Gutachten wurde an das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH vergeben, dessen Mitarbeiter Frau Barabas und Herr Bischler das Ergebnis anhand einer Präsentation und entsprechenden Erläuterungen dem Gemeinderat und Ortschafsrat sehr ausführlich vorstellten.
In Schiltach liegt der Wasserbezug bei 63 % vom Quellwasser und 37 % von der WKK.
Über 60 Anwesen im Außengebiet sind noch nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Problematisch ist dabei, dass die Quellschüttung zurückgeht und es zu Wasserknappheit in den Sommermonaten kommt. Für die Versorgung der Außenbereiche wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Der geschätzte Kostenaufwand wird je nach Variante zwischen 11 und 15 Millionen Euro geschätzt.
 
Grundsätzlich sind die Wasserversorgungsanlagen in gutem Zustand und das Wasserdargebot kann den Bedarf decken.
Strukturgutachten Wasserversorgung

4. Einbringung des Haushaltsplans 2021 inklusive Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2021
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger hat einen sehr umfangreichen Entwurf für den Haushaltsplan der Stadt Schiltach und den Wirtschaftsplan der Stadtwerke erarbeitet, der dem Gemeinderat in der Sitzung ausgehändigt wurde. Bürgermeister Thomas Haas dankte dem Finanzchef und seinem Team für die ausführliche Arbeit.
 
Das Planwerk geht im Ergebnishaushalt von einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 2.102.700 Euro aus.
Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von 5,2 Millionen Euro vorgesehen.
 
Haupteinnahmequelle bleibt auch im Jahr 2021 die Gewerbesteuer, die der Kämmerer auf 21 Millionen Euro einschätzt. Insgesamt belaufen sich die Erträge auf 30.720.400 Euro. Dem stehen beträchtliche Aufwendungen in Höhe von 28.617.700 Euro gegenüber. Hauptanteil sind die Umlagen, die wegen des steuerstarken Jahrs 2019 besonders hoch ausfallen und sich auf insgesamt rund 16.385.900 Euro belaufen.
 
Größte „Brocken“ bei den Investitionen sind
 
Umbau der Bachstraße 4
Neubau Parkhaus
Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs
 
Auch der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde kurz erläutert. Die Gewinn- und Verlustergebnisse und die Investitionen sind ähnlich wie im Vorjahr.
 
Die Wasserversorgung weist einen Verlust von -8.200 Euro auf.
Im Bereich Nahwärmeversorgung geht man von einem geringen Gewinn in Höhe von 400 Euro aus. Die Energieerzeugung schließt mit 21.400 Euro ab.
 
Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen des Kämmerers zunächst zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf wird vom Finanzausschuss am 3. Februar 2021 intensiv durchleuchtet und vorberaten, so dass er in der nächsten Gemeinderatssitzung am 10. Februar 2021 verabschiedet werden kann.
 
5.    Bachstraße 4, Vergaben
 
Für den Umbau und die Sanierung der ehemaligen Grundschule Bachstraße 4 in Schiltach fallen verschiedene Leistungen an, die zu vergeben sind:
 
5.1  Tragwerksplanung
 
Das Honorarangebot der Firma Müller & Günter aus Freudenstadt, für den Umbau der Bachstraße 4, liegt bei ca. brutto 26.000 € brutto
Ohne größere Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Vergabe der Tragwerksplanung entsprechend dem Angebot Firma Müller & Günter zuzustimmen.
 
5.2  Heizung/Lüftung/Sanitär
 
Das Honorarangebot von dem Liepelt Ingenieurbüro aus Baiersbronn, für das Gewerk Heizung/Lüftung/Sanitär für den Umbau der Bachstraße 4, liegt bei ca. 86.000 €.
 
Ohne größere Diskussion folgte der Gemeinderat auch in diesem Fall dem Verwaltungsvorschlag und beschloss einstimmig, die Leistungen entsprechend dem Honorarangebot des Liepelt Ingenieurbüros zu vergeben.
Bachstraße 4
 
5.3  Elektrotechnik
 
Das Honorarangebot der Firma NP Real Estate GmbH aus Haslach, für den Umbau der Bachstraße 4 liegt bei 87.500 €.
 
Auch hier folgte der Gemeinderat ohne größere Diskussion und beschloss einstimmig das Honorarangebot der Firma NP Real Estate anzunehmen und an diese zu vergeben.
 
5.4  Wärmeschutz/Schallschutz und Akustik
 
Das Angebot der Firma Horstmann + Berger PartGmbH aus Altensteig für den Bereich Wärmeschutz/Schallschutz und Akustik, liegt bei 23.800 €.
 
Ohne größere Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Leistung entsprechend dem vorliegenden Angebot an die Firma Horstmann + Berger PartGmbH zu vergeben.
 
6.    Eigenkontrollverordnung 2021
-       Vergabe der Ingenieurleistungen

          
Zur Beseitigung der kommunalen Abwässer sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden verpflichtet, in denen das Abwasser anfällt. Bestandteil dieser Verpflichtung ist auch eine regelmäßige Kontrolle eines ordnungsgemäßen Betriebs und Unterhaltung dieser Anlagen. Die Kanäle und Einleitungen werden im Rahmen der Eigenkontrolle durch den Betreiber überwacht und kontrolliert, ob sie den Regeln der Technik entsprechen. Diese Überprüfung erfolgt in der Regel durch eine optische Kontrolle mittels Kamera-Befahrung (TV-Untersuchung) sowie nachfolgender Auswertung durch ein Fachbüro. Festgestellte Schäden an den Kanalhaltungen werden in Zustandsklassen (ZK) bzw. Schadensklassen (SK) eingruppiert.
 
Für den Auftrag der Ingenieurleistungen zur Durchführung der Maßnahmen zur Eigenkontrollverordnung und deren Auswertung liegt ein Angebot des Büros Breinlinger und Partner über 20.141,35 € vor.
 
Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das Angebot der Firma Breinlinger Ingenieure aus Tuttlingen anzunehmen.
 
7.    LEADER
-       Beteiligung der Stadt Schiltach an der neuen Förderperiode

 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete, dass die Stadt Schiltach sich wieder an der neuen Förderperiode von LEADER beteiligen möchte. LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union mit dem Ziel, die ländlichen Regionen zu unterstützen. Die aktuelle Förderkulisse startete im Jahr 2014 und endete mit Ablauf des letzten Jahres. Zahlreiche Projekte in der Region konnten schon gefördert
Der Sitz LEADER Geschäftsstelle Mittlerer Schwarzwald ist ja bekanntlich in Schiltach. Da die Vorbereitungen für die kommende Förderperiode von 2021 – 2027 bereits laufen, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt Schiltach weiter an der Mitgliedschaft in der LEADER Region Mittlerer Schwarzwald interessiert ist.
 
Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. 2.500 Euro belaufen.
 
8.    Fragestunde für Bürger und Jugendliche
 
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde von den Anwesenden keinen Gebrauch gemacht.
 
9.    Anfragen, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden Bekanntgaben gemacht, und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete, dass die Stadt Schiltach, die über 80-jährigen Einwohner angeschrieben hat, um ihnen Hilfestellung beim Reservieren von Impfterminen zu leisten.
 
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass sich die Berechtigten über die vorgenannten Wege selbst einen Impftermin reservieren lassen und sich dann nach Rottweil zur Impfung begeben. In den meisten Fällen sind Angehörige, Freunde oder Nachbarn gerne bereit, bei der Terminreservierung behilflich zu sein.
Wer keine Hilfestellung hat und mit der Terminreservierung überfordert ist, darf sich gerne dienstags, donnerstags und freitags an Herrn Klaus Neeb wenden, der sich im Treffpunkt, Bachstraße 36, zur Verfügung hält und im Auftrag der Stadt gerne bei der Terminreservierung behilflich ist.
 
Allerdings kann Herr Neeb aufgrund technischer Vorgaben des Programmes, Termine nicht direkt vereinbaren.
 
Die Programmversion ein und denselben Computer wie auch die notwendige Rückrufnummer nur für 2 Terminvorgaben. Eine Änderung wurde bereits von Seiten der Stadt angemahnt.
 
Sollte ein Fahrservice nach Rottweil benötigt werden, können zu den üblichen Kostensätzen die Dienste der Nachbarschaftshilfe der Sozialgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell in Anspruch genommen werden.
 
Aufgrund der geringen Impfstoffmengen besteht insgesamt noch ein großer Engpass bei den Impfterminen.
 
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich, ob die Kindergartenbeiträge, wie im Lockdown zuvor den Eltern wieder erlassen werden. Darauf wies Bürgermeister Thomas Haas darauf hin, dass die Empfehlungen vom Gemeine/Städtetag abgewartet werden sollen, da vom Land Kosten erstattet werden könnten.

^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
Nach oben