Stadtnachricht

Unterstützung bei der Organisation eines Impftermins für die Covid-19-Schutzimpfung für unsere Seniorinnen und Senioren ab 80


Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Wochen wieder deutlich an Fahrt aufgenommen. Eine wesentliche Säule zur Bekämpfung der Pandemie stellt die Schutzimpfung gegen COVID-19 dar.
 
Die Stadtverwaltung hat daher die in Frage kommenden Seniorinnen und Senioren der ersten Impfpriorität mit einem persönlichen adressierten Brief angeschrieben und entsprechend informiert:
 
„Wenn Sie das 80ste Lebensjahr vollendet haben, gehören Sie in die Impfgruppe mit der höchsten Priorität und haben dem Grund nach einen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Es steht jedem einzelnen jedoch frei, sich impfen zu lassen. Es besteht keine Impfpflicht.
 
Am Freitag, 22.01.2021 soll das Kreisimpfzentrum in der Rottweiler Stadthalle in Betrieb gehen. Anmeldungen sind seit dem 19.01.2021 möglich und zwar entweder telefonisch über die landesweite Hotline 116 117 oder im Internet über www.impfterminservice.de.
 
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass sich die Berechtigten über die vorgenannten Wege selbst einen Impftermin reservieren lassen und sich dann nach Rottweil zur Impfung begeben. In den meisten Fällen sind Angehörige, Freunde oder Nachbarn gerne bereit, bei Bedarf bei der Terminreservierung behilflich zu sein. Wer gar niemanden hat und mit der Terminreservierung überfordert ist, darf sich gerne dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefon-Nummer 93 93 41 an Herrn Klaus Neeb wenden, der sich im „Treffpunkt“, Bachstr. 36 zur Verfügung hält und im Auftrag der Stadt versucht, bei der Terminreservierung behilflich zu sein. Die Gemeinde ist allerdings nicht bevorrechtigt, d.h. die Terminvergabe geht dadurch nicht schneller.

Leider zeigen sich im Moment auch noch technische Probleme, wenn mehrere Freischaltcodes an die selbe städtische oder private Handy-Nummer verschickt wurden. Es kann also sein, dass der Stadt anfangs bei ihren Unterstützungsbemühungen teilweise noch die Hände gebunden sind, bis das System das Hilfsangebot der Gemeinden zulässt. Daher unser Appell: Bitte fragen sie primär Ihre Angehörigen, Freunde, Nachbarn usw., ob sie Ihnen bei Bedarf behilflich sein können. Es ist eigentlich nicht schwer, erfordert im Online-Verfahren allerdings eine Handy-Nummer und eine E-Mail-Adresse für die Zugangsdaten.
 
Sollte darüber hinaus noch ein Fahrservice nach Rottweil zur Impfung benötigt werden, können zu den üblichen Kostensätzen die Dienste der Nachbarschaftshilfe der Sozialgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell in Anspruch genommen werden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Tel. 0 17 0/90 26 391, Katja Pfeifle).
 
Wir hoffen, dass wir gemeinsam dazu beitragen können die Pandemie zu bekämpfen, um schnellstmöglich wieder zur Normalität zurückzukehren.“
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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