Stadtnachrichten

Archiv 2020

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. November 2020


1.    Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2.    Bausachen

 
Dem Gemeinderat lagen folgende Bausachen vor:
 
a.   Bauvoranfrage auf Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses an selber Stelle in Schiltach, Vor Kuhbach 8, Flst. 2099.
 
b.   Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung eines Schulungs- und Lagergebäudes in Wohn- und Lagergebäude in Schiltach, Hauptstr. 86, Flst. 1716.

c.  Bauantrag auf Umbau einer Wohnung zu einem Friseursalon und Anbau einer Terrasse in      Schiltach, Vor Ebersbach 1, Flst. 696.
Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung und Einsichtnahme der Pläne wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
 
3.    Forstwirtschaftsplan 2021
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Dr. Frauke Kleemann (Forstamt Rottweil) und Revierleiter Holger Wöhrle eingeladen worden, um den Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan 2021 darzulegen.
 
Vorab wurde ein kritischer Blick auf das ablaufende Forstwirtschaftsjahr geworfen, das die Forstleute erneut vor eine schwierige Situation für die Waldbewirtschaftung stellte. Zunächst sei man im Januar noch optimistisch gewesen, weil die Holzpreise angezogen haben. Dies habe sich jedoch schon im Februar geändert, als ein Sturm zu verzeichnen war und große Mengen von Kamalitätsholz anfielen. Zunächst verlief der Holzabfluss noch einigermaßen zufriedenstellend, was sich jedoch mit der Corona bedingten Schließung der Grenze nach Frankreich änderte. Die Folge waren die Einrichtung zahlreicher Nasslager, um das Stammholz vor dem Borkenkäfer zu schützen. Zwischenzeitlich laufe der Holzabfluss wieder und es sei ein klarer Aufwärtstrend erkennbar, zeigte sich die Vertreterin der Forstverwaltung vorsichtig optimistisch für das Forstwirtschaftsjahr 2021.
 
Revierleiter Holger Wöhrle plant einen Hiebsatz von 2.385 Festmetern, dennoch schließt der Plan mit einem negativen Betriebsergebnis in Höhe von 27.720 Euro ab. Allerdings sei die erst jetzt fest zugesagte Coronaprämie des Bundes in Höhe von 100 €/ha noch nicht berücksichtigt, so dass man letztendlich doch noch mit einem „blauen Auge“ davonkommen dürfte. In diesem Zusammenhang ermunterte er auch die privaten Waldbesitzer diese Nachhaltigkeitsprämie zu beantragen.
 
Zufrieden zeigte sich der Förster über den relativ hohen Laubholz- und Tannenanteil im Stadtwald, weswegen man im Vergleich zu anderen Mittelgebirgen in Deutschland relativ moderate Waldschäden zu verzeichnen hatte. „Wir sind mit unseren Pländerwäldern sehr gut bedient“, zog er ein positives Fazit.
 
Anhand einer PowerPoint-Präsentation zeigte er dem Gemeinderat darüber hinaus einige Fotos von Maßnahmen, die im Jahr 2020 durchgeführt worden sind. So wurde als ökologische Maßnahme im Bereich Kienbächle ein großer Douglasien Reinbestand abgetrieben und soll durch eine Laubholz- und Tannenbestockung ersetzt werden. Im fraglichen Bereich befinden sich offene Steinrasseln, die ökologisch besonders wertvoll sind und auf diese Art und Weise erhalten werden sollen. Einen steten Blick habe er auf die Waldpädagogik, die in Corona Zeiten wichtiger denn je sei. So verfügen sowohl der evangelische als auch der katholische Kindergarten über Kindergartenplätze im Wald. Mit der Ausbildungstruppe aus Oberndorf wurde der gerne auch als Spazierweg genutzte Zugang zum Kindergartenplatz am Zellersgrund landschaftsangepasst erneuert. Zudem wurde die Hütte am Grumpenwiesle freigebaggert und repariert. Holger Wöhrle möchte dort mittelfristig noch ein Waldklassenzimmer einrichten. Eine größere Maßnahme stellte auch die Instandsetzung des Kirchbergwegs dar, wo die Dohlen erneuert und die Fahrbahn verbessert wurden. In diesem Zusammenhang wurden am Panoramaweg und am Severin-Breitsch-Weg Feuchtbiotope angelegt.
 
Aus den Reihen des Gemeinderats wurde dem Revierförster dafür gedankt, dass er stets ein Auge auf die Waldökologie habe und sich auch stark für die Waldpädagogik einsetze. Ein weiterer Dank galt außerdem für den Bau der Murmelbahn auf der Lehwiese, die Holger Wöhrle gemeinsam mit seiner Frau, Herrn Alexander Schorn und dessen Sohn realisiert hat.
 
Bürgermeister Thomas Haas bedankte sich schließlich ebenfalls für die stets sehr gute Zusammenarbeit der Forstverwaltung mit der Stadt.
 
Der Forstwirtschaftsplan 2021 wurde schließlich in der vorgelegten Fassung einstimmig verabschiedet.
 
4.    „Kinzigkärtle“
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete dem Gemeinderat von Bemühungen der Gewerbevereine des oberen Kinzigtals ein einheitliches Rabattsystem zu etablieren. In Schiltach soll es die bisherige Gutscheinlösung ersetzen, die für die beiden örtlichen Banken einen enormen Aufwand bedeute.
 
Stadtrat Jürgen Haberer erläuterte den Räten in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Gewerbevereins das kartengestützte Rabattsystem, das den großen Vorteil habe, das auch Teilbeträge abgebucht werden können. Neben den Gutscheinkarten soll es auch aufladbare Karten für das Aufbuchen von steuerfreien Sachzuweisungen geben.
 
Da die anfänglichen Investitionskosten eines solchen Systems sehr kostspielig sind, haben die Gewerbevereine bei den jeweiligen Gemeinden um eine Anschubfinanzierung gebeten. Insgesamt sollen so die erforderlichen rund 25.000 Euro gerecht auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden. Auf die Stadt Schiltach entfiele ein Anteil in Höhe von 3.346,45 €. Falls sich die Gemeinden Schenkenzell und Bad Rippoldsau-Schapbach nicht beteiligen können, erhöht er sich auf 4.115 €.
 
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem vorgestellten System zuzustimmen und den angesprochenen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2021 in Aussicht zu stellen.
 
5.    Unechte Teilortswahl
 
Vor kurzem hat der aus Schiltach stammende Hochschulprofessor Dr. Jürgen Fleckenstein dem Gemeinderat die Vor- und Nachteile der sogenannten „Unechten Teilortswahl“ dargelegt. Dieses Wahlsystem wurde vor rund 50 Jahren in Baden-Württemberg als Möglichkeit eingeführt, um ehemals selbständigen Gemeinden eine garantierte Sitzzahl im Gemeinderat einer aufnehmenden Gemeinde zu sichern. Dies war als Übergangslösung gedacht, bis die Kommunen zusammengewachsen sind. Gemeinden, die die unechte Teilortswahl eingeführt haben, sind gehalten, sich jeweils rechtzeitig vor der nächsten regelmäßigen Gemeinderatswahl mit der Thematik zu befassen und darüber zu befinden, ob das Instrument noch zeitgemäß ist und weiter beibehalten oder aber abgeschafft werden soll.
 
Bürgermeister Thomas Haas betonte erneut, dass dies streng von der Ortschaftsverfassung getrennt werden müsse, das heißt die unechte Teilortswahl habe nichts mit dem Vorhandensein eines Ortschaftsrats und eines Ortsvorstehers zu tun. Beides werde es selbstverständlich nach einer möglichen Abschaffung der unechten Teilortswahl auch weiterhin geben.
 
Der Bürgermeister ging noch einmal auf die Vor- und Nachteile des Wahlsystems ein, das wegen seiner Komplexität zu relativ vielen ungültigen Stimmzetteln führt. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel liege im landesweiten Durchschnitt bei Wahlen ohne unechte Teilortswahl bei 2,5%, bei Wahlen mit unechter Teilortswahl bei 4,9%. Bei den letzten Kommunalwahlen betrug die Quote der ungültigen Stimmzettel im Wahlbezirk Lehengericht sogar 5,8%.
 
Viele Kritiker halten das System auch für undemokratisch, weil häufig Ausgleichssitze entstehen und vielfach Bewerber ins Gremium einziehen, die deutlich weniger Stimmen haben als andere Kandidaten auf ihrer Liste. Bei der Kommunalwahl 2009 führte dies beispielsweise dazu, dass ein Bewerber aus dem Ortsteil Lehengericht mit 292 Stimmen gewählt war, während vier seiner Fraktionskollegen mit deutlich mehr Stimmen das Nachsehen hatten.
 
Bürgermeister Thomas Haas zeigte sich überzeugt davon, dass der Ortsteil Lehengericht auch ohne garantierte Sitzzahl im Gemeinderat gleichberechtigt berücksichtigt wird. So zeigen die immensen Investitionen im Bereich Abwasser, Straßensanierung oder aktuell zur Wasserversorgung im Außenbereich, dass der Gemeinderat stets bemüht war, die Belange des eher landwirtschaftlich strukturierten Ortsteils angemessen zu berücksichtigen und hierfür auch die nicht unerheblichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
 
Ein Punkt im Vortrag von Professor Dr. Jürgen Fleckenstein habe ihn damals besonders zum Nachdenken gebracht: So sei zu bedenken, dass die Beibehaltung der unechten Teilortswahl das Zusammenwachsen zweier Ortsteile nicht mehr fördere, sondern im Gegenteil Unterschiede herausstreiche und zementiere, die gar nicht da sind und von der Mehrheit der Bevölkerung auf beiden Seiten nicht wahrgenommen werden.
 
Aus diesem Grund sprach er sich nach so langer Zeit auch für die Abschaffung der unechten Teilortswahl aus, zumal es kein Problem sei, sie wiedereinzuführen, wenn sich zeigen sollte, dass man mit der garantierten Sitzzahl für die einzelnen Stadtbezirke besser gefahren ist.
 
Ein Gemeinderatsmitglied plädierte für die Beibehaltung des Wahlsystems, weil die Kernstadt und der Ortsteil Lehengericht völlig unterschiedliche Strukturen hätten. Auch bestehe die Gefahr, dass „das Lehengericht“ möglicherweise keine drei Vertreter mehr im Gemeinderat habe, um die Belange ihres Ortsteils zu fördern. Für ihn sei die unechte Teilortswahl eine „Frieden-Erhaltungsmaschine“.
 
Ein Ratskollege vertrat eine andere Ansicht und verwies auf die Chance, dass der Ortsteil Lehengericht bei Abschaffung der unechten Teilortswahl gegebenenfalls sogar mit mehr Gemeinderatsmitgliedern repräsentiert sein könnte als bisher. Letztendlich haben dies die Lehengerichter Wähler selbst in der Hand. So sei man auf drei Stadträte begrenzt, selbst wenn die Wähler mehr Lehengerichtern ihr Vertrauen schenken.
 
„Die Ortsteile sind sehr gut zusammengewachsen, das Fundament ist stabil“, zeigte sich ein weiteres Gemeinderatsmitglied zufrieden mit der Entwicklung seit der Eingemeindung Lehengerichts. „Auf einer Skala von eins bis zehn sind wir kurz vor zehn“, veranschaulichte er seine Überzeugung. Dennoch sprach er sich für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl aus, solange kein Signal vom Ortschaftsrat Lehengericht komme, dass sich das Instrument überholt habe. Im Vorfeld dieser Sitzung hatte sich der Ortschaftsrat einstimmig gegen eine Abschaffung der unechten Teilortswahl ausgesprochen.
 
Eine Gemeinderatskollegin schloss sich dieser Auffassung an. Wenn die Ortschaftsräte der Auffassung sind, man sei „noch nicht richtig bei der Stadt Schiltach angekommen“, gelte es dies zu respektieren.
 
Auch Ortsvorsteher Thomas Kipp ergriff die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Großes Lob fand er für den Vortrag von Professor Dr. Jürgen Fleckenstein, der den komplexen Sachverhalt sehr neutral und fachlich fundiert zusammengefasst habe. Er habe darauf hingewiesen, dass es sowohl Argumente für eine Beibehaltung der unechten Teilortswahl gebe, als auch dagegen. Maßgeblich sei die Gewichtung der einzelnen Punkte, die der Gemeinderat treffen müsse. Er betonte, dass die Stadt Schiltach und die ehemals selbständige Gemeinde Lehengericht schon seit Jahrhunderten reibungslos und gut zusammenarbeiten. So habe man seit jeher ein gemeinsames Kirchspiel, einen gemeinsamen Friedhof, eine Feuerwehr und selbst das Lehengerichter Rathaus stand auf Gemarkung Schiltach. Auch wenn das „menschliche Zusammenwachsen“ daher längst stattgefunden hat, gebe es enorme strukturelle Unterschiede zwischen dem eher städtisch geprägten Schiltach und dem landwirtschaftlich geprägten Ortsteil Lehengericht. Dies rechtfertige auch Weiterhin das Garantieren von Gemeinderatssitzen, da durchaus die Gefahr besteht, dass eines Tages gar kein gewähltes Gemeinderatsmitglied aus dem Ortsteil zu finden ist. „Es handelt sich um ein bestehendes System, das funktioniert“, fasste er seine Auffassung zusammen. Nicht umsonst gebe es noch 384 von insgesamt 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg, die nach wie vor an der unechten Teilortswahl festhalten.
 
Bürgermeister Thomas Haas gab zu Bedenken, dass auch die Vertreter aus dem Ortsteil nicht zwangsläufig die Belange der Land- und Forstwirtschaft abdecken würden. So seien alle drei derzeitigen Lehengerichter Gemeinderatsmitglieder in einem Siedlungsbereich wohnhaft und gehen „normalen“ Berufen nach. Es gibt keinen Vertreter aus den Reihen der Außenbereichshöfe mehr.
 
Abschließend verwies ein Gemeinderatsmitglied noch darauf, dass die unechte Teilortswahl seiner Ansicht nach ein Abbild der Landtags- und Bundestagswahl sei. Auch dort gibt es Wahlkreise mit Direktmandaten, damit gewährleistet ist, dass sich das jeweilige Gremium aus einem repräsentativen Querschnitt aus dem gesamten Wahlgebiet zusammensetzt.
 
Nach der sehr ausführlich geführten Diskussion stellte Bürgermeister Thomas Haas schließlich den Beschlussantrag, die Hauptsatzung zu ändern und die unechte Teilortswahl zur nächsten regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte im Jahr 2024 aufzuheben.
 
Für diesen Antrag gab es drei Ja- und elf Nein-Stimmen, sowie eine Enthaltung. Er wurde damit abgelehnt und es bleibt bei der garantierten Sitzverteilung von elf für Schiltach und drei für Lehengericht.
 
6.    Stadtwerke
-       Aufnahme eines Trägerdarlehens

 
Stadtkämmerer Herber Seckinger teilte dem Gemeinderat mit, dass im Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Schiltach eine Kreditermächtigung über 148.500 Euro eingeplant ist. Zur Finanzierung der Investitionen des laufenden Jahres ist es erforderlich, die Kreditermächtigung in Anspruch zu nehmen. Dies soll über die Gewährung eines Trägerdarlehens der Stadt Schiltach an die Stadtwerke erfolgen.
 
Das Trägerdarlehen ist wie andere Kommunaldarlehen zu verzinsen. Dabei wird eine längerfristige Zinslaufzeit zugrunde gelegt. Der Zinssatz liegt bei 0,5%. Eine feste Tilgung ist nicht vorgesehen. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
 
Ohne größere Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem Eigenbetrieb „Stadtwerke Schiltach“ für die Wasserversorgung ein Trägerdarlehen über 148.500 Euro mit den genannten Konditionen zu gewähren.
 
7.    Trägerdarlehen der Stadt
-       Anpassung des Zinssatzes

 
Die Stadtwerke Schiltach haben bei der Stadt Schiltach zehn Trägerdarlehen aufgenommen, die grundsätzlich marktüblich zu verzinsen sind. Einige der Darlehen wurden in den Jahren 2004 bis 2013 aufgenommen und haben Zinssätze zwischen 2,5 und 4,7%. Da das Zinsniveau seit Jahren deutlich gesunken ist, ist es nach Ansicht von Stadtkämmerer Seckinger gerechtfertigt, die Zinssätze entsprechend anzupassen.
 
Er schlug dem Gemeinderat daher vor, den Zinssatz wie beim neu aufgenommenen Darlehen auf 0,5% zu senken. Dadurch wird insbesondere beim Wasserwerk eine Kosteneinsparung erreicht, die auch den Wasserpreis entlastet. Entsprechend reduzieren sich die Zinserträge im Kernhaushalt.
 
Das Darlehen aus dem Jahr 2016 für die Finanzierung der Windkraftbeteiligung soll seiner Ansicht nach von der Zinssenkung ausgenommen werden, da der Zinssatz hier 1,5% beträgt und die Laufzeit noch relativ gering ist.
 
Ohne größere Diskussion folgte der Gemeinderat auch in diesem Fall dem Verwaltungsvorschlag und beschloss einstimmig, den Zinssatz, der in den Jahren 2004 bis 2013 aufgenommenen Trägerdarlehen ab 01.01.2021 auf 0,5% festzusetzen.
 
8.    Wassergebühren-Neukalkulation
- Änderung der Wasserversorgungssatzung

 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger erinnerte die Gemeinderatsmitglieder daran, dass der Wasserpreis (Verbrauchsgebühr) in Schiltach seit 01.01.2020 2,40 €/m³ beträgt. Die Grundgebühren sind seit 2017 unverändert. In den letzten Jahren hat die Wasserversorgung jährlich Verluste ausgewiesen, die bis 2018 über die Gewinne der anderen Betriebszweige im Querverbund innerhalb der Stadtwerke und den noch vorhandenen Gewinnvortrag gedeckt werden konnten. Im Jahr 2019 war der Gewinnvortrag aufgebraucht und es ist ein Verlustvortrag entstanden. Die Stadtkämmerei hat daher für das Jahr 2021 eine Neukalkulation der Gebühren durchgeführt.
 
Die Betriebs- und Unterhaltungskosten bewegen sich insgesamt auf einem stabilen Niveau. Jedoch ist die verkaufte Wassermenge im Jahr 2019 von 277.714 m³ auf 254.640 m³ zurückgegangen, was einen Erlösrückgang von ca. 50.000 Euro verursachte. Man müsse derzeit davon ausgehen, dass die Wasserabgabe nicht wieder auf das alte Niveau steigt, weil insbesondere die Industriebetriebe aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen wassersparende Maßnahmen vorgenommen hätten.
 
Der Wasserzins setzt sich aus einer Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr nach der gemessenen Wassermenge zusammen. Die Grundgebühr soll die Zählerkosten und einen Teil der verbrauchsunabhängigen Fixkosten abdecken, die in der Wasserversorgung den größten Teil der Kosten ausmachen. Um einen Teil der Kostenbelastung aufzufangen, schlug Stadtkämmerer Herbert Seckinger eine moderate Anpassung der Grundgebühren vor. Bei einem Haushalts-Wasserzähler erhöht sich beispielsweise die Grundgebühr von drei Euro auf vier Euro monatlich. Dadurch wird erreicht, dass die immer zahlreicher werdenden Singlehaushalte sich angemessen an den Kostensteigerungen beteiligen und nicht nur die mehrköpfigen Haushalte mit relativ großen Wasserverbräuchen die ganze Last der Gebührenerhöhung zu tragen haben.
 
Auch die Gebühr für Münzwasserzähler wurde neu kalkuliert und soll von 4,37 € auf 4,56 €/m³ erhöht werden. Münzwasserzähler werden bei säumigen Zahlern mit hohen Zahlungsrückständen eingebaut.
 
Insgesamt ergibt die Gebührenkalkulation der Kämmerei eine neue Verbrauchsgebühr von 2,47 €/m³ (bisher 2,40 €). Vor 2017 lag die Verbrauchsgebühr bei 2,60 €.
 
Da die kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunen kostendeckend betrieben werden müssen, lässt sich die Gebührenanpassung letztendlich nicht vermeiden, fügte Bürgermeister Thomas Haas bedauernd hinzu.
 
Letztendlich folgte der Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag einstimmig und stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation zu. Die Verbrauchsgebühr wird ab 01.01.2021 auf 2,47 €/m³ festgesetzt. Für Großabnehmer gibt es weiterhin die in der Satzung vorgesehenen Rabatte.
 
9.  Abwassergebühren-Neukalkulation
     - Änderung der Abwassersatzung

 
Die Abwassergebühren wurden vom Gemeinderat zuletzt zum 01.01.2020 neu festgesetzt. Dabei blieb die Schmutzwassergebühr unverändert und die Niederschlagswassergebühr wurde etwas erhöht. Für das Jahr 2021 ist ebenfalls eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich, weil frühere Überschüsse abgebaut worden sind und die gesetzlich geforderte Kostendeckung ohne Anpassung nicht mehr erreicht werden könnte.
 
Die Abwassergebühr wird seit einigen Jahren in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Maßstab für die Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. Bei der Niederschlagswassergebühr werden die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen zugrunde gelegt.
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger rief den Gemeinderäten noch einmal in Erinnerung, dass das Kommunalabgabengesetz den Gemeinden vorgibt, dass Kostenüberdeckungen bei kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
 
Nach der Gebührenkalkulation der Kämmerei wurden die ab 01.01.2021 erforderlichen Gebühren wie folgt ermittelt:
 
-       Schmutzwassergebühr 3,47 € je m³ Abwasser (bisher 2,63 €)
-       Niederschlagswassergebühr 0,42 € je m² versiegelter Fläche (bisher 0,38 €).
 
Insbesondere die Schmutzwassergebühr würde sich damit relativ stark erhöhen. Da frühere Überschüsse aufgebraucht sind, sei die Erhöhung jedoch unabdingbar um die Kostendeckung zu erreichen.
 
Im Gemeinderat entwickelte sich eine rege Diskussion zu dieser Thematik, weil es sich um einen relativ großen Schritt handeln würde. Eine Übersicht der Entwässerungsgebühren vergleichbarer Gemeinden ergab, dass man immer noch im durchaus üblichen Rahmen liegen würde.
 
Trotzdem schlug Bürgermeister Thomas Haas dem Gemeinderat vor, dass man zumindest für ein Jahr lang einen Teil der Kosten durch den Kernhaushalt der Gemeinde deckt, um die Erhöhung nicht auf einmal durchführen zu müssen. Allerdings müsse man sich darüber im Klaren sein, dass der 2. Erhöhungsschritt sehr wahrscheinlich dann zum 01.01.2022 folgen müsse.
 
Bei einer Deckelung der Gebührenerhöhung auf 0,40 €/m³ entsteht beispielsweise eine Deckungslücke von rund 116.000 Euro, die aus dem städtischen Haushalt getragen werden müssten.
 
Dies hielt der Gemeinderat ausnahmsweise als einmalige Maßnahme für vertretbar um die erforderliche Gebührenanpassung auf zwei Schritte verteilen zu können und sie damit für den Verbraucher nicht so schmerzhaft zu machen. Man verständigte sich schließlich darauf, die Schmutzwassergebühr auf 3,05 €/m³ festzusetzen und die Niederschlagswassergebühr auf 0,42 € je m² versiegelter Fläche. Der zur Kostendeckung fehlende Betrag wird aus dem städtischen Haushalt finanziert und wie eine Art „Zuschuss“ behandelt, das heißt er wird vom Steuerzahler getragen und kann später nicht auf den Gebührenzahler abgewälzt werden.
 
10. Nahwärmeversorgung
      - Anpassung des Wärmepreises

 
Mit der Nahwärmeheizung neben der Grundschule versorgen die Stadtwerke Schiltach die Schule, die Sporthalle und das Freibad mit Wärme. Für die abgegebene Wärme wird seit dem Jahr 2013 ein Wärmepreis von 11 Cent je kWh berechnet. Die Neukalkulation durch die Kämmerei hat ergeben, dass der Preis auf 10 Cent/kWh gesenkt werden kann. Dabei wird von einer jährlichen Wärmemenge von 680.000 kWh ausgegangen.
 
Ohne größere Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, den vorgeschlagenen Wärmepreis von 10 Cent je kWh (zuzüglich Umsatzsteuer) ab 01.01.2021 festzusetzen.
 
11. Bekanntgaben, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
So informierte Stadtkämmerer den Gemeinderat darüber, dass infolge des Ausfalls eines Wasserablesers und wegen der Corona-Situation in diesem Jahr erstmals eine Selbstablesung der Wasseruhren vorgenommen wird. Die Haushalte erhalten im Lauf des Dezembers einen entsprechenden Brief mit der Bitte um Rückmeldung bei der städtischen Finanzverwaltung.
Außerdem berichtete der Kämmerer von einer unangekündigten Kassenprüfung am 19.11.2020, die ohne Beanstandung durchgeführt werden konnte.
Stadtbaumeister Roland Grießhaber berichtete von weiteren Felssicherungsmaßnahmen am Blattenberg, wo sich die Gemeinde wegen der darunter gelegenen Gemeindestraße mit 50% an der von der Bundesstraßenbauverwaltung durchgeführten Maßnahme beteiligen muss. Die Kostenbeteiligung dürfte bei rund 150.000 Euro liegen.
Bürgermeister Thomas Haas nahm diesen Tagesordnungspunkt außerdem zum Anlass, sich bei den Initiatoren und Organisatoren der kürzlich durchgeführten Baumpflanzaktion zu bedanken. Insgesamt wurden mit städtischer Förderung 316 Bäume gepflanzt. Ein besonderer Dank galt Kim Ebinger vom Landschaftsentwicklungsverband für den großen organisatorischen Aufwand im Vorfeld der Aktion. Ortsvorsteher Thomas Kipp als Initiator schloss sich diesem Dank an und hob auch die Leistungen der beteiligten Vereine hervor, ohne deren Hilfe die Aktion nicht möglich gewesen wäre.
Außerdem hatte der Bürgermeister noch eine Bekanntgabe für den Gemeinderat: Zwischenzeitlich liege ein Angebot für die Ausschilderung von E-Bike-Touren vor, das auf Kosten von rund 18.000 Euro kommt. Man werde hierfür einen Leader-Zuschuss beantragen, wovon man sich eine Förderung in Höhe von 80% erhofft. Es bleibt abzuwarten, wie der Antrag beschieden wird.
 

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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