Stadtnachrichten

Archiv 2020

Sperrzeitbeginn ab 24.10.2020 bereits um 23 Uhr


Der Landkreis Rottweil hat aufgrund der derzeitigen Infektionslage eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach die Sperrzeit für Gaststätten im gesamten Kreisgebiet ab 24.10.2020 bereits um 23 Uhr beginnt. Sie endet um 6 Uhr am Folgetag. Auch die Außenabgabe von alkoholischen Getränken ist während der Sperrzeit untersagt.

Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis einschließlich 08.11.2020.

listBulletAllgemeinverfügung des Landkreises Rottweil
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