Stadtnachrichten

Archiv 2020

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. September 2020


1.    Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.

2.    Bausachen
 
Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag vor auf Neubau eines Wohnhauses mit Büroeinheit im Kellergeschoss, einer Doppelgarage und eines Carports in Schiltach, Hans-Grohe-Straße 83, Flst. 2610 und 2611. Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung und Einsichtnahme der Pläne wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
 
3.    Unechte Teilortswahl – Abschaffung oder Beibehaltung?
-       Information durch Prof. Dr. Jürgen Fleckenstein, Hochschule Kehl

 
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung kann in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen durch Hauptsatzung bestimmt werden, dass die Sitze im Gemeinderat nach einem bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke zu besetzen sind (unechte Teilortswahl). Mit dieser Regelung sollte nach den zahlreichen Eingemeindungen im Zusammenhang mit der Gemeindereform anfangs der 1970er Jahre die Möglichkeit geschaffen werden, dass die ehemals selbständigen Gemeinden mit einer garantierten Zahl an Mitgliedern im Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde vertreten sind. Gedacht war dies als Übergangsregelung, bis die Gesamtgemeinde „zusammengewachsen“ ist. Die Kommunen sind daher angehalten, regelmäßig und rechtzeitig vor der nächsten Gemeinderatswahl darüber zu beraten, ob die unechte Teilortswahl beibehalten oder abgeschafft werden soll. Die Ortschaftsverfassung ist vollkommen unberührt hiervon, d.h. die Eigenschaft als Ortschaft mit einem Ortsvorsteher und einem Ortschaftsrat bliebe auf jeden Fall bestehen.
 
In Schiltach wurde seinerzeit ebenfalls von der Möglichkeit der unechten Teilortswahl Gebrauch gemacht. Dies wurde in der Eingliederungsvereinbarung mit der Gemeinde Lehengericht aus dem Jahr 1974 festgeschrieben. In § 9 der Hauptsatzung wurde festgelegt, dass die Sitze im Gemeinderat ab der Kommunalwahl 2014 wie folgt auf die beiden Wohnbezirke verteilt werden: Wohnbezirk Schiltach 11 Sitze, Wohnbezirk Lehengericht 3 Sitze. Davor war das Verhältnis viele Jahre lang 10:4.
Bürgermeister Thomas Haas hatte zur Sitzung den landesweit anerkannten Kommunalrechts-Spezialisten Prof. Dr. Jürgen Fleckenstein in die Sitzung eingeladen. Der an der Verwaltungshochschule Kehl lehrende Jurist stammt aus Schiltach und kennt sich mit den örtlichen Verhältnissen daher bestens aus.
Einleitend betonte auch er, dass die Diskussion über die unechte Teilortswahl nicht mit der Ortschaftsverfassung verwechselt werden dürfe. Sie garantiere den einzelnen Wohnbezirken lediglich eine vorgegebene Zahl an Gemeinderatssitzen und habe nichts mit dem Vorhandensein eines Ortschaftsrats und des Ortsvorstehers zu tun.
Er führte aus, dass es sowohl für die Beibehaltung, wie auch für die Abschaffung der unechten Teilortswahl Argumente gebe. So seien die garantierte Vertretung aller Wohnbezirke und ein übersichtlicherer Stimmzettel Vorteile dieses Wahlsystems. Allerdings leide der Grundsatz der Gleichheit und Freiheit der Wahl am komplizierten und fehleranfälligen Wahlsystem. Außerdem kann sich der Rat durch Ausgleichsitze vergrößern und die Kandidatensuche sei schwieriger. Zudem zeige die Erfahrung in anderen Gemeinden, dass die unechte Teilortswahl für ein Zusammenwachsen ehemals selbständiger Gemeinden auf Dauer hinderlich sein könne.
Ohne unechte Teilortswahl liegt der Anteil an nicht vergebenen und ungültigen Stimmen im Schnitt in Baden-Württemberg bei etwa 11,6 %, mit unechter Teilortswahl ist er mehr als doppelt so hoch (23,3 %). Das liege vor allem daran, dass sich Wähler sehr häufig auf die Bewerber ihres Wohnbezirkes beschränken. In Schiltach ist diese Diskrepanz nicht ganz so gravierend: 1.880 Personen haben 2019 gewählt, das wären 26.320 Stimmen. Gültige Stimmen gab es 23.408, das sind fast 89 %. Lediglich auf ca. 11 % der Stimmen haben Schiltacher Bürger also verzichtet, im Wahlbezirk Lehengericht waren es auch nur geringfügig mehr (13,2 %).
Fleckenstein wies darauf hin, dass die unechte Teilortswahl in immer mehr Gemeinden abgeschafft werde. Im Jahr 1989 fand sie in 61 % aller Baden-Württembergischen Gemeinden statt, 2009 waren es noch 44 %, 2014 noch 40 % und 2019 sogar nur noch 35 % (384 Gemeinden). Dies bedeutet, dass pro Jahr im Schnitt etwa 10 Gemeinden in Baden-Württemberg die unechte Teilortswahl abschaffen, wofür die Hauptsatzung geändert werden und vorher der Ortschaftsrat angehört werden müsse.
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Thomas Kipp, weshalb immer noch zahlreiche Gemeinden an der unechten Teilortswahl festhalten würden, wies Fleckenstein darauf hin, dass dies immer ein Abwägen der Vor- und Nachteile durch den Gemeinderat erfordere. Außerdem betonte er auf Nachfrage, dass es ohne weiteres möglich sei, die unechte Teilortswahl später wiedereinzuführen, wenn man schlechte Erfahrungen gemacht habe. Allerdings sei ihm keine Gemeinde in Baden-Württemberg bekannt, in der dies nach der ersten Wahl nach der Abschaffung des Wahlsystems gemacht wurde. In lediglich einer Gemeinde besann sich der Gemeinderat noch einmal um, allerdings unmittelbar nach der Abschaffung und ohne das die nächste Wahl abgewartet wurde.
 
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Thomas Haas für die ausführlichen und sehr gut vorgetragenen Informationen durch den Rechtsexperten Fleckenstein. Ein Beschluss über die Beibehaltung oder Abschaffung der unechten Teilortswahl sollte in dieser Sitzung nicht gefasst werden. Allerdings befasse sich der Ortschaftsrat Lehengericht bereits in seiner nächsten Sitzung mit der Thematik und werde eine Stellungnahme aus seiner Sicht hierzu abgeben.
 
4.    Glascontainer Bachstraße/Sägergrün

 
Bewohner des neuen Mehrfamilienhauses im Bereich Sägergrün/Bachstraße sind erneut bei der Stadt vorstellig geworden und haben um Versetzung der Glascontainer gebeten, die seit Jahrzehnten im dortigen Bereich stehen. Zum einen werde regelmäßig unerlaubt Müll dort abgelagert und zum anderen entstehe eine Lärmbelästigung durch das Entsorgen von Altglas außerhalb der zugelassenen Zeiten.
 
Bürgermeister Thomas Haas zeigte Verständnis für das Anliegen der Anwohner. Auch an anderen Standtorten gibt es diesbezüglich immer wieder Klagen. Er erinnerte daran, dass die Containerplätze wegen der besseren Erreichbarkeit innerorts liegen sollten. Außerdem müssen sie zur Leerung von den 40 t Lkws gut angefahren werden können.
 
Trotz intensiver Suche sehe man daher keinen alternativen Standort, der nicht ebenfalls gewisse Nachteile mit sich bringe. Auch der von einem Gemeinderatsmitglied ins Gespräch gebrachte Standort bei den Besucherparkplätzen des Bauhofs scheide aus, da man auf diese Stellplätze dringend angewiesen sei.
Der Gemeinderat schloss sich der Auffassung des Vorsitzenden an, und beschloss schließlich mehrheitlich, den Containerstandort am bisherigen Platz beizubehalten.
 
5.    Feuerwehr Schiltach
-       Beschaffung digitaler Meldeempfänger

 
Im Haushalt 2020 sind 21.000 EUR für die Beschaffung digitaler Meldeempfänger eingestellt worden. Sie sollen die alten, analogen Melder ersetzen. Lt. Kommandant Markus Fehrenbacher gibt es einen einheitlichen Festpreis, weshalb eine Ausschreibung nicht erforderlich ist und auch keinen Sinn mache. Die Wehr möchte die Geräte daher wieder bei der Firma Rauber Funktechnik aus Wolfach beschaffen, wo schon einige Melder beschafft wurden. Das Unternehmen kennt das Schiltacher System daher und unterstützt bei der Programmierung. Die Preisabfrage hat 21.628,25 EUR Beschaffungskosten ergeben. Ein Gemeinderatsmitglied wies darauf hin, dass dies noch mit dem „alten“ Mehrwertsteuersatz von 19 % der Fall war.
 
Einstimmig fasste der Gemeinderat schließlich den Beschluss, die digitalen Meldeempfänger zum Angebotspreis mit dem korrigierten Mehrwertsteuersatz auf 16 % zu beschaffen.
 
6.    Feuerwehrgerätehaus/Bachstraße 36 (Treffpunkt)
-       Vergabe Sanierung Heizzentralen

 
Die Heizzentralen der städtischen Gebäude Feuerwehrgerätehaus und „Treffpunkt“ müssen aufgrund der altersbedingt schlechten Zustände saniert werden. Bei der letzten routinemäßigen Inspektion hat der beauftragte Heizungstechniker darauf hingewiesen, dass beide Heizungen den nächsten Winter nicht mehr überstehen werden. Im Feuerwehrgerätehaus ist die Heizzentrale 24 Jahre alte und im Treffpunkt 26 Jahre. Beide werden mit Erdgas versorgt. An beiden Objekten wird der Heizkessel erneuert, der Kamin saniert und für die Warmwasserbereitung eine Frischwasserstation eingebaut. Nach der Kostenberechnung wurden die Arbeiten mit brutto 60.000 EUR veranschlagt.
 
Nach dem 10 Jahres-Investitionsplan der Feuerwehr muss das Feuerwehrgerätehaus in den nächsten Jahren umgehend saniert oder gar neu gebaut werden. Diesen Zeitpunkt abzuwarten, um eine neue Heizung einzubauen, sei jedoch leider nicht möglich, betonte Stadtbaumeister Roland Grießhaber. Der Zustand der Heizzentrale erlaube kein weiteres Zuwarten.
Letztendlich vergab der Gemeinderat den Auftrag für die Sanierung beider Heizungen mit einer Enthaltung zum Angebotspreis von 60.641,78 EUR an die Firma Kopp & Mahlendorf Heizungstechnik GmbH aus Wolfach.
7.    Grundschule, Umrüstung der Klassenzimmer auf LED-Beleuchtung
-       Vergabe
 
An der Grundschule Schiltach/Schenkenzell soll die marode Klassenzimmerbeleuchtung in 8 Klassenzimmern auf eine moderne und hocheffiziente LED-Beleuchtung umgebaut werden. Insgesamt werden 64 Leuchten umgestellt, was eine jährliche Stromeinsparung von 6.400 kWh bedeute. Die Maßnahme wird im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums mit 25 % gefördert. Nach der Kostenberechnung wurden die Arbeiten mit brutto 25.000 EUR veranschlagt. Auf die beschränkte Ausschreibung gingen zwei Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Elektro Heinrich aus Schiltach mit einer Angebotssumme in Höhe von 23.770,02 EUR brutto. Einstimmig wurde die Auftragsvergabe an das örtliche Unternehmen beschlossen.
 
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat bestätigte Stadtbaumeister Roland Grießhaber, dass die Beleuchtung der übrigen Bereiche in der Grundschule in einem weiteren Schritt vorgesehen sei, um auch dort auf die moderne LED Technik umzurüsten.
 
8.    Abgang Lehwiese
-       Umbau

 
Der Fußgängerabgang vom Bereich „Am Hirschen“ auf die „Lehwiese“ ist mittlerweile sehr in die Jahre gekommen. Er wurde seinerzeit als symbolische „Riese“ mit Holzelementen gebaut, was damals klar seine Berechtigung hatte. Das Holz ist mittlerweile stark verwittert und sollte entweder erneuert oder durch ein anderes Material ersetzt werden. Im Gemeinderat war man sich darüber einig, dass sich das Holz als nicht geeignet erwiesen habe und schwierig in der Unterhaltung sei. Man favorisiere daher ein verzinktes Stahlgeländer mit Edelstahlhandlauf. Außerdem sollen die rutschigen Gitterroste durch etwas Griffigeres ersetzt werden. Die Kosten hierfür werden auf rund 15.000 EUR geschätzt. Hinzu kommen noch 1.800 EUR für eine anthrazitfarbene Beschichtung des Geländers, wie sie auch im übrigen Altstadtgebiet zu finden ist.
Ein Gemeinderat regte die Überprüfung an, ob auf die vordere Stütze des Abgangs künftig verzichtet werden könne, weil das Bauwerk künftig deutlich leichter werde. Diese Überprüfung wurde von Seiten der Verwaltung zugesagt.
Auch über die Erfordernisse einer farblichen Beschichtung wurde kurz diskutiert. Die dunkle Lackierung nehme das Bauwerk jedoch etwas zurück, weshalb sie trotzdem realisiert werden soll.
Bei einer Enthaltung wurde schließlich beschlossen, den Fußgängerabgang wie vorgetragen umzubauen.
 
9.    Bekanntgaben, Verschiedenes

 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.  
 

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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