Stadtnachrichten

Archiv 2020

Beschädigungen Willenburg


„Die Ruine der Willenburg liegt oberhalb Schiltachs. Mitten im Willenburg-Areal laufen die Gemarkungsgrenzen von Lehengericht, Schenkenzell und Schiltach zusammen, was für die strategisch ausgezeichnete Lage der Festung spricht. Im unbewaldeten Zustand hatte man von diesem Standort aus einen weitreichenden Blick ins Kinzigtal, was für die frühere Funktion als Kontrollstelle von großer Bedeutung war.

Die Burgruine ist der Rest einer frühmittelalterlichen Burg, die in Vergessenheit geraten war, und im Jahre 1959 durch Heimatfreunde aus Schiltach wieder freigelegt wurde. Namentlich sind hier vor allem die Heimatforscher Friedrich Laib und Herbert Pfau zu erwähnen. Die Willenburg entstand um das Jahr 1100. Erbauer waren entweder die ersten Herzöge von Teck, die eine Seitenlinie der Zähringer sind oder gar die Herzöge von Zähringen selbst.
Die Willenburg sollte die Vorbeireisenden versorgen, es wurden Zölle erhoben und die Verbindungsstraße nach Rottweil kontrolliert. So ist die Willenburg als Vorgänger zur Burg/Stadtanlage Schiltach zu sehen, die um 1250 die Funktion der Willenburg übernahm. Eine Stadt mit dazugehöriger Burg konnte diese Funktionen besser erfüllen.
Die Willenburg zerfiel ab diesem Zeitpunkt.
So sprach man im Spätmittelalter schon vom Willenburger Burgstall, was auf eine abgegangene Burg hindeutet.“ (Quelle „Schiltacher Stadtwiki“)
 
Die „Willenburg“ unterliegt dem Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, dem Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale. Aufgabe der Denkmalpflege ist die Erhaltung des reichen kulturellen Erbes unseres Landes und unserer Geschichte.
Bei den Ausgrabungen 1959 bis 1970 kamen die Fundamente und Mauerteile einer Burganlage von 36 x 20 m zutage sowie Keramikteile die auch auf das Alter der Burg schließen lassen. Zu sehen sind heute noch Mauerreste, Wälle sowie ein 30,3 m tiefer Burgbrunnen.
 
Die Burganlage „Willenburg“ ist ein Kulturdenkmal, das unter besonderen Schutz steht und das es zu bewahren gilt. Deshalb sind sämtliche Eingriffe wie Abtragungen von Mauerresten, Grabungen und Veränderungen der vorhandenen Struktur sowie sonstige Eingriffe und Beschädigungen dieses einzigartigen Zeugnisses der Vergangenheit nicht zulässig, ja sogar verboten und deshalb grundsätzlich zu unterlassen.
 
In den vergangenen Wochen wurden Erdlöcher gegraben, eine Feuerstelle angelegt, Steine im Kreis aufgereiht und Mauerwerk herausgebrochen. Diese vielleicht unbedachten Aktionen führen letztendlich zur Zerstörung dieses geschichtlichen Erbes.

Willenburg


Auch Nachforschungen durch sogenannte Sondengänger mit Metallsonden sind nicht erlaubt.

All dies kann nachdem Denkmalschutzgesetz mit einer nicht unerheblichen Geldbuße durch die Denkmalschutzbehörde geahndet werden.

Bitte helfen Sie mit, das Zerstören und Ausplündern von sichtbaren
oder noch in der Erde verborgenen Denkmalen zu verhindern. Bitte sprechen Sie Personen auf die Unrechtmäßigkeit an oder geben
Sie ganz einfach eine Meldung an die Gemeindeverwaltung
Schenkenzell oder Stadtverwaltung Schiltach, die sich
dann der Sache annehmen werden!

Dafür ganz herzlichen Dank!


^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
Nach oben