Stadtnachrichten

Archiv 2020

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Juni 2020


Erneut kam der Schiltacher Gemeinderat in der Friedrich-Grohe-Halle zusammen, um die erforderlichen Abstandsvorschriften der Corona-Verordnung einhalten zu können.
 
1.   Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist. 
 
2.   Bausachen

 
Dem Gemeinderat lagen folgende Bauanträge zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor:
 
a.   Bauantrag auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses Keßlerhalde 2, Schiltach, Flst. 691/692 der Gemarkung Schiltach.
 
b.   Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Schiltach, Lärchenweg 13, Flst. 2548 der Gemarkung Schiltach.
 
c.   Bauantrag auf Erweiterung eines Wohnhauses und Einbau einer Einliegerwohnung in Schiltach, Schenkenzeller Straße 128, Flst. 2260 der Gemarkung Schiltach
 
d.   Bauantrag auf Anbau einer Stahlkonstruktion für Technik an das bestehende Betriebsgebäude am Hohenstein 115, Schiltach, Flst. 174/1 der Gemarkung Lehengericht.
 
e.   Bauvoranfrage wegen dem Neubau eines Mehrfamilienhauses in Schiltach-Lehengericht, Akazienweg 13, Flst. 510 der Gemarkung Lehengericht.
 
 
Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung und Einsichtnahme der Pläne wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils erteilt.
 
3.   Schulsozialarbeit
-  Vorstellung des Konzepts durch die Stiftung „Lernen-Fördern-Arbeiten“

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas Frau Marie-Kristin
Breddin und deren Kollegen Herrn Simon Schneider von der Stiftung „Lernen-Fördern-Arbeiten“ mit Sitz in Rottweil.
 
Schon seit geraumer Zeit tragen sich die Stadt Schiltach und die Gemeinde Schenkenzell auf Bitten der Schulleitung der gemeinsamen Grundschule mit dem Gedanken, dort neben dem schulischen Angebot auch Schulsozialarbeit anzubieten. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, das selbst in Grundschulen kaum noch auf eine solche externe Unterstützung verzichtet werden kann, weil die gesellschaftliche Entwicklung mehr und mehr dazu führt, dass es selbst bei so jungen Schülern regelmäßig zu Problemen im Schulalltag kommt.
 
Im gemeinsamen Schulausschuss mit der Gemeinde Schenkenzell wurde die Angelegenheit vorberaten, was letztendlich im Empfehlungsbeschluss mündete, sich der Dienste der Stiftung „Lernen-Fördern-Arbeiten“ zu bedienen. Die Einrichtung verfügt über eine über 40-jährige Erfahrung in der Umsetzung von sozialpädagogischen Angeboten. Die Schulsozialarbeit ist eines der entsprechenden Standbeine. Die Zusammenarbeit mit der Stiftung hat nach Meinung der Mitglieder des Schulausschusses den Vorteil gegenüber der Einstellung eines eigenen Sozialarbeiters, dass man mit den Kollegen und überregional vernetzt ist und bei konkreten Problemen Unterstützung von einem Team erfährt. Außerdem ist das Problem der Krankheits- und Urlaubsvertretung gelöst.
 
Marie-Kristin Breddin stellte dem Gemeinderat die Stiftung kurz vor und ging auf die Zielsetzungen der Schulsozialarbeit ein, die die Realisierung einer nachhaltigen schulischen und sozialen Integration im Blick hat und den Kindern zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung verhelfen möchte. Hierbei werden auch Kompetenzen entwickelt zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen. Dies wird ermöglicht durch Einzelfallhilfe und Unterstützung bei unterschiedlichen Problemlagen, Konfliktbewältigung, Krisenintervention und Schutz bei Kinderwohlgefährdung, Unterstützung bei schulischen Problemen und/oder Lernschwierigkeiten und Begleitung und Förderung von sozialem Lernen.
 
Gleichzeitig sind die Schulsozialarbeiter Ansprechpartner für die Lehrkräfte, wenn Schwierigkeiten mit einzelnen Schülern oder in Klassensituationen auftreten. Eltern und Erziehungsberechtigte profitieren von ihnen, indem Beratung in Erziehungsfragen und Unterstützung bei Problemen im schulischen Kontext erfolgt.
 
Breddin betonte, dass man hierbei nicht als „Einzelkämpfer“ tätig sei, sondern Kooperationen mit der Schule, dem Jugendamt, diversen Beratungsstellen, der Familienhilfe, den Jugendsachbearbeitern der Polizei und auch der kommunalen Jugendarbeit stattfinden. Als praktische Beispiele für Themen, der sich die Schulsozialarbeit annimmt, nannte Projektleiter Mobbing, Probleme der Persönlichkeitsentwicklung, Essstörungen, soziale Auffälligkeiten oder auch familiäre Probleme, die häufig auch in Hausbesuchen münden. Aktuell während der Corona Zeit befasste sich das Team der Stiftung auch stark mit der Selbstorganisation im Homeschooling.
 
Schule und Stiftung sind übereingekommen, zunächst einen Stellenumfang von 50% (19,5 Wochenstunden) anzustreben, wofür Personal- und Verwaltungskosten in Höhe von 37.366,87 EUR pro Schuljahr gerechnet werden müssen. Dem stehen eine Förderung des Landes in Höhe von pauschal 8.350 EUR sowie ein Kreiszuschuss in Höhe von rund 11.200 EUR gegenüber, sodass die beiden beteiligten Gemeinden insgesamt rund 17.800 EUR jährlich aufbringen müssen. Die Abrechnung der gemeinsamen Grundschule erfolgt anhand der Schülerzahlen. Derzeit entfallen auf Schiltach rund 70%, sodass für die Stadt Schiltach ein Kostenanteil in Höhe von rund 12.500 EUR pro Schuljahr anfällt.
 
In der Gemeinderatsdiskussion war man sich darüber einig, dass ein solches Angebot sehr hilfreich für die Kinder wäre und eine sehr gute Unterstützung für die Lehrer darstellt. Dies sei umso wichtiger, als man im kommenden Schuljahr ohne Schulleiter auskommen müsse, weil sich auf die entsprechende Stellenausschreibung keine Interessenten hierfür gefunden haben.
 
Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeinde Schenkenzell wurde schließlich der einstimmige Beschluss gefasst, einen entsprechenden Vertrag mit der Stiftung „Lernen-Fördern-Arbeiten“ abzuschließen und möglichst schon im neuen Schuljahr mit der Schulsozialarbeit zu beginnen.
 
4.   Zwischenbericht Haushaltslage Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
 

Stadtkämmerer Herbert Seckinger informierte den Gemeinderat darüber, das sich beim Jahresabschluss 2019 eine deutliche Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung ergebe. In der Ergebnisrechnung erhöht sich der Überschuss von 0,1 Mio. auf ca. 6,9 Mio. EUR. In der Finanzrechnung erhöht sich ebenfalls der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit um ca. 6,4 Mio. EUR. Da die eingeplanten Investitionen nicht im vorgesehenen Umfang umgesetzt werden konnten, wird insgesamt statt eines Finanzierungsmittelbedarfs ein Überschuss ausgewiesen, was die vorhandene Liquidität der Stadt Schiltach weiter erhöht. Ursächlich für die Verbesserung des Rechnungsergebnisses sind vor allem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 6 Mio. EUR, aber auch Einsparungen bei den Aufwendungen und verzögerte Investitionen. Auch für das Jahr 2020 zeichnet sich noch eine positive Entwicklung der Haushaltslage ab. Trotz der Coronavirus-Krise ist die Haushaltslage noch überwiegend im planmäßigen Vollzug. Der Veranlagungstand der Gewerbesteuereinnahmen liegt derzeit bei 23,6 Mio. EUR, obwohl bei mehreren Betrieben die Vorauszahlungen reduziert wurden. Im Haushaltsplan 2020 waren 22 Mio. EUR geplant.
 
Corona bedingt entstehen einige zusätzliche Belastungen, weil Erträge wegfallen oder zusätzliche Aufwendungen entstehen. Insbesondere sei mit folgenden Belastungen zu rechnen:
 
-  Rückgang von Erträgen: Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil, Vergnügungssteuer, Gebühren für Freibad und Hallen, sowie eine deutlich geringere Kurtaxe wegen ausgebliebender Feriengäste.
 
-  Mehraufwendungen: Betriebskostenzuschüsse für die Kindergärten (Verzicht auf Elternbeiträge), aufwand für Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Verwaltung, Bauhof, Feuerwehr, Schule, Freibad und Hallen.
 
Der Rückgang des Einkommenssteueranteils dürfte sich nach der Mai-Steuerschätzung auf ca. 300.000 EUR belaufen. Die Höhe der anderen Belastungen ist noch nicht konkret absehbar, könnte sich aber auch in den sechsstelligen Bereich bewegen. Die Mehrbelastungen könne nach derzeitigen Stand im Rahmen des Haushalts gedeckt werden. Aus der Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg hat die Stadt Schiltach bisher 49.867 EUR erhalten.
 
Auch im laufenden Jahr werden die Investitionen nicht alle wie geplant umgesetzt werden können, dies betrifft insbesondere die Stadtsanierung, das Baugebiet „Hinter dem Schloss“ und verschiedene kleinere Maßnahmen.
 
Kurz ging der Kämmerer auch auf die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben ein, die dem Gemeinderat im Einzelnen aufgelistet worden sind, soweit sie 4.000 EUR im Einzelfall überschreiten.
 
Abschließend zeigte sich Bürgermeister Thomas Haas erfreut darüber, das die Stadt Schiltach „mit einem blauen Auge“ aus der Corona-Krise zu kommen scheint. Man sei weit von der Erfordernis eines Nachtragshaushaltsplans entfernt.
 
Der Gemeinderat nahm schließlich die Ausführungen des Kämmerers und des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis und genehmigte die dargelegten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen einstimmig.
 
5.   Annahme von Spenden

 
Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Seit dem letzten Beschluss sind bei der Stadt Schiltach Spenden in Höhe von 8.616,08 EUR für verschiedene gemeinnützige Zwecke eingegangen.
 
Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat der Annahme der Spenden einstimmig zu und bedankte sich bei allen Spendern für die Unterstützung.
 
6.   Straße „Am Hohenstein“
-  Ergänzung der Beleuchtung

 
Verschiedentlich wurde an die Stadt Schiltach der Wunsch herangetragen, die Straßenbeleuchtung zwischen der „Unteren Bahnhofsbrücke“ und den Gewerbebetrieben „Am Hohenstein“ etwas zu verdichten. Hintergrund sind zahlreiche Berufseinpendler, die mit der Bahn kommen, und den Fußweg vom Bahnhof zu den Unternehmen morgens oder abends teilweise in recht dunklen Abschnitten bewältigen müssen. Derzeit liegen teilweise bis zu 100 m Abstand zwischen den einzelnen Leuchten. Stadtbaumeister Roland Grießhaber stellte einen mit dem E-Werk Mittelbaden abgestimmten Vorschlag über eine Ergänzung der Leuchten-Standorte vor, der fünf zusätzliche LED-Leuchten vorsieht, die die Abstände auf 39 bis 48 m verkürzen würden. Die grob geschätzten Kosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung wurden auf rund 11.500 EUR beziffert.
 
Ein Gemeinderatsmitglied wünschte sich noch eine weitere Straßenlampe im Bereich der Einmündung der Eythstraße, wo es nach seinem Empfinden derzeit besonders dunkel sei. Ein Gemeinderatskollege vertrat dagegen die Auffassung, es seien nach seinem Empfinden schon deutlich genügend Leuchten und man möge auch die Lichtverschmutzung im Blick haben.
 
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat informierte Stadtbaumeister Grießhaber, das die technischen Voraussetzungen für eine Nachtabschaltung nur bedingt zur Verfügung stehen. Eine solche Maßnahme beträfe den gesamten Strang der Straßenbeleuchtung bis nach Vorderlehengericht, was sicher nicht gewollt ist.
 
Ein Gemeinderatsmitglied bat darum, dass man das Thema Nachtabschaltung insgesamt wieder einmal auf die Agenda einer Gemeinderatssitzung nehmen möge. Es betreffe das gesamte Stadtgebiet und sollte daher immer mal wieder andiskutiert werden. Dies wurde von Bürgermeister Thomas Haas gerne zugesagt.
 
Letztendlich folgte der Gemeinderat mehrheitlich dem Verwaltungsvorschlag und beschloss die Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Bereich „Am Hohenstein“ um insgesamt fünf Leuchten.
 
7.     Hochwasserschutz Hohenstein
7.1   Vergabe des Ingenieurvertrags
7.2   Vergabe der Tragwerksplanung

 
Für die in Bälde beginnenden Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich „Am Hohenstein“ muss noch der Ingenieurvertrag abgeschlossen werden und die Tragwerksplanung vergeben werden. Dem Gemeinderat lag ein entsprechender Vorschlag des Ingenieurbüros Breinlinger vor, das im fraglichen Bereich bereits verschiedentlich tätig war, und über entscheidende Vorkenntnisse verfügt. Das Angebot erfolgt auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), was von einem Gemeinderatsmitglied kritisiert wurde. Die HOAI gebe vor, das das Ingenieurhonorar auf Basis der Kostenberechnung erfolgt. Bei der Vergabe habe sich gezeigt, dass das günstigste Angebot deutlich unter der Kostenberechnung liegt, was nach seiner Auffassung auch das Ingenieurhonorar reduzieren sollte. Bürgermeister Thomas Haas wies zum wiederholten Mal darauf hin, das sich die Kommunen nach wie vor an die HOAI halten müssen, die nun mal als Basis die Kostenberechnung nach DIN vorsieht. Trotz einer Rüge des EuGHs sei das Regelwerk nach wie vor rechtlich verbindlich anzuwenden, bis der Gesetzgeber eine neue Handhabung vorgibt. Der Bürgermeister stellte in Frage, ob diese neue Lösung dann für die Kommunen besser sein wird als die bisherige HOAI-Anwendung.
 
Letztendlich beschloss der Gemeinderat mehrheitlich den Abschluss des Ingenieurvertrags und die Vergabe der Tragwerksplanung an das bewährte Ingenieursbüro Breinlinger aus Tuttlingen.
 
8.   Ausbau Schlossberg- und Staigstraße
-  Vergabe Tragswerkplanung Mauern und Aussichtsplattform

 
Wegen einer grundlegenden Änderung der Kostensituation wurde dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt, um dem Gemeinderat zunächst noch einmal die Gelegenheit zu geben, über Art und Umfang der Ausbaumaßnahme zu beraten.
 
9.   Freiwillige Feuerwehr Schiltach
-  Ersatzbeschaffung Einsatzkleidung

 
Die Feuerwehr Schiltach hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Mittel für die Ersatzbeschaffung der Einsatzkleidung beantragt. Im Haushaltsplan 2020 wurden 63.000 EUR hierfür bereitgestellt.
 
Die derzeitige Ausrüstung ist teilweise bis zu 17 Jahre alt, die „normale“ Lebensdauer liegt bei 15 Jahren. Viele Jacken lassen das Wasser durch und haben blinde Reflektoren. Sie entsprechen insgesamt nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
 
Die neuen Jacken bieten eine bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr und bei Nacht, sie sind ein Drittel leichter und atmungsaktiv, die Oberfläche heizt sich um 60° C weniger auf und sie nehmen nur noch maximal 70 g Wasser bzw. Schweiß auf (bisher 1,5 bis 3 kg).
 
Die Feuerwehr hat drei Angebote für die erforderlichen 60 Brandschutzjacken und –Hosen eingeholt. Günstigste Bieterin ist die Firma Fireliner GmbH aus Weinstadt mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 52.479 EUR.
 
Bürgermeister Thomas Haas verwies auf die wichtige und gefährliche Aufgabe der Feuerwehr, der man bestmöglichen Schutz auch im Blick auf die Einsatzkleidung gewähren müsse.
 
Auch im Gemeinderat wurde die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehrmitglieder gewürdigt und die Erfordernis zeitgemäßer Einsatzkleidung als unbestritten gesehen.
 
Einstimmig wurde daher die Beschaffung wie vorgetragen beschlossen.
 
10.   Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Gutachterausschuss
-    Rücknahme der Nachtragsvereinbarung mit der Gemeinde Schenkenzell über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (vereinfachte Verwaltungsgemeinschaft) vom 20. Mai 1980

 
 
Der Schiltacher Gemeinderat hat wie die meisten anderen Kreisgemeinden kürzlich beschlossen, die Aufgabe des Gutachterausschusses auf die Stadt Rottweil zu übertragen, weil die Rechtsprechung zwischenzeitlich verlangt, dass der Festlegung von Bodenrichtwerten und Grundlagen für die Grundsteuerveranlagung eine Zahl von mindestens 1.000 verwertbaren Grundstückskaufverträgen zugrunde liegt. Diese hohe Zahl erreicht keine Gemeinde im Landkreis Rottweil alleine, weshalb man sich zur interkommunalen Zusammenarbeit gezwungen sah.
 
Bisher übernahm die Stadt Schiltach im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell die Aufgabe des Gutachterausschusses auch für die Gemeinde Schenkenzell, was in einer Vereinbarung aus dem Jahr 1980 vertraglich festgelegt wurde.
 
Das Regierungspräsidium Freiburg hat im Zuge der Prüfung der neuen Vereinbarung mit der Stadt Rottweil darauf hingewiesen, dass die bisher geltende Zuständigkeit formell zurückgenommen werden muss, damit die Stadt Schiltach und die Gemeinde Schenkenzell die Aufgabenübertragung auf die Stadt Rottweil vornehmen können.
 
Ohne größere Diskussion fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, die entsprechende Vereinbarung wie vorgeschlagen zurück zu nehmen.
 
11.  Anfragen, Verschiedenes
 

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
So informierte Stadtkämmerer Herbert Seckinger über die Öffnung des Freibades, was wegen der Corona-Verordnung nur unter Einschränkungen möglich sei. So dürfen sich beispielsweise maximal 850 Besucher gleichzeitig im Freibadgelände aufhalten. Man habe sich daher dazu entschieden, ein Online-Ticket-System einzurichten, um die Überwachung dieser Höchstzahl zu gewährleisten und insbesondere lange Warteschlangen vor dem Freibadzugang zu verhindern. Badegästen ohne Online-Zugang sind die Tourist Information und die Stadtkasse auf dem Lehengerichter Rathaus bei der Beantragung des entsprechenden Badepasses gerne behilflich.
 
Die Öffnung des Kiosks wird sich voraussichtlich noch etwas verzögern und erst am 25. Juni sein.
 
Bürgermeister Thomas Haas informierte darüber, dass es Stimmen gab, einheimischen Badegästen einen Vorrang einzuräumen. Dies würde im Umkehrschluss jedoch bedeuten, dass weitere Einnahmen von Auswärtigen Badegästen entfallen würden. Außerdem gebe es rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit eines solchen „Einheimischen-Modells“.
 
Auch wurde verschiedentlich über eine Reduzierung der Eintrittspreise diskutiert, weil die Saison in Folge der Corona-Krise kürzer sei. Dem stehen jedoch deutlich höhere Aufwendungen für den Betrieb des Bades gegenüber. So werde mehr Personal für die Kontrolle des Hygiene Konzepts erforderlich, außerdem sei ein zusätzlicher Reinigungsdurchgang zwischen den beiden vorgegebenen Zeitfenstern durchzuführen.
 
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich danach, weshalb man nicht auch die Bezahlung des Eintrittspreises online vornehmen könne, um das Anstehen an der Freibadkasse zu verkürzen. Stadtkämmerer Herbert Seckinger wies darauf hin, dass dieses System sehr teuer geworden wäre, außerdem wäre die Hürde zum Erwerb eines Eintrittstickets noch einmal höher geworden. Eine Gemeinderatskollegin wies außerdem darauf hin, dass man beim System der Bezahlung an der Badkasse kurzfristig auf Wetteränderungen reagieren könne, indem man das gebuchte Ticket wieder storniert, ohne nach einer Lösung für die Rückerstattung des Eintrittsgeldes suchen zu müssen.
 
Der Zutritt der „Frühschwimmer“ ist laut Kämmerer Seckinger ohne Online-Registrierung möglich, weil es sich nur um eine überschaubare Zahl von Badegästen handelt, die zudem alle persönlich bekannt seien. Ihre Daten werden manuell erfasst.
 
Ein Gemeinderatsmitglied hätte den Gemeinderat gerne in die Entscheidungsfindung zur Öffnung des Freibades einbezogen gesehen. Bürgermeister Thomas Haas informierte darüber, dass es natürlich entsprechende Überlegungen gegeben habe. Das Abwarten bis zu dieser Gemeinderatsitzung hätte jedoch eine zusätzliche Verzögerung der Freibadöffnung bedeutet, weshalb man sich dazu entschieden habe, unverzüglich zu handeln, sobald die Randbedingungen für eine Öffnung der Freibäder in Baden-Württemberg bekannt gegeben worden sind.
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Thomas Haas auch bekannt, dass es immer noch keine Empfehlungen über die Erhebung von Gebühren für die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Grundschulen gibt. Der Gemeinderat verständigte sich schließlich darauf, für die Notbetreuung die regulären Elternbeiträge ab Mai zu erheben, die den in Anspruch genommen Betreuungsformen entsprechen. Für das nunmehr geltende „rollierende System“ sollen bis einschließlich Juni keine Elternbeiträge erhoben werden. Dies soll ein Entgegenkommen an die Eltern sein, da im März die vollen Elternbeiträge erhoben wurden, obwohl ab 17. März die Kindergärten geschlossen waren. Für die Kernzeit-Betreuung in der Schule soll auch im Juni keine Gebühr erhoben werden.
 
Ab Juli fallen mit dem Regelbetrieb in den Kindergärten auch wieder die regulären Elternbeiträge an.
 
 

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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