Stadtnachrichten

Archiv 2020

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 06. Mai 2020


Auch zu dieser Gemeinderatssitzung kam das Gremium in der Friedrich-Grohe-Halle zusammen, um ausreichend Abstand zwischen den einzelnen Sitzungsteilnehmern gewährleisten zu können.
 
Bürgermeister Thomas Haas ging einleitend kurz auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie ein. Neben einem Überblick über die bundesweite Situation ging er auch speziell auf die Auswirkungen in Schiltach ein. So gäbe es derzeit keine aktuell infizierten Personen, jedoch sind einzelne Personen in häuslicher Absonderung, weil sie direkten Kontakt zu einem Infizierten hatten. Die Notfallbetreuung in den Kindergärten und der Grundschule beschränke sich auf ein überschaubares Maß. Im Kindergarten St. Martin wird sie von einem Kind in Anspruch genommen, im Kindergarten Zachäus von neun Kindern und in der Grundschule sind ebenfalls neun Kinder zur Betreuung angemeldet. Auf Beschluss des Gemeinderats werden für den Monat April keine Kindergartengebühren erhoben, die Entscheidung bezüglich des Monats Mai steht noch aus. Offen sei auch die Frage, ob für die Notfallbetreuung Gebühren erhoben werden oder nicht.
 
Zur Eröffnung des Freibades könne man überhaupt noch nichts sagen. Man stehe „Gewehr bei Fuß“ und sei relativ kurzfristig in der Lage, zu gegebener Zeit die Pforten zu öffnen.
 
Im Gottlob-Freithaler-Haus gab es glücklicherweise bislang noch keinen Infektionsfall, was daran liege, dass die Heimleitung auf die Krisensituation sehr schnell und umsichtig reagiert habe.
 
Die Auswirkungen der Krise auf den Schiltacher Haushalt halten sich lt. Stadtkämmerer Herbert Seckinger nach derzeitigem Kenntnisstand in überschaubaren Grenzen. Die Gewerbesteuereinnahmen werden zwar voraussichtlich um 2 Mio. geringer ausfallen als erhofft. Man bewege sich jedoch nach wie vor im Rahmen dessen, was im Haushaltsplan ausgewiesen ist.
 
1.   Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete kurz vom Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.  
 
2.   Bausachen
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
 
3.    Lärmaktionsplan Gutach (Schwarzwaldbahn)
-       Stellungnahme der Stadt Schiltach

 
Bürgermeister Thomas Haas informierte die Gemeinderäte darüber, dass derzeit viele Kommunen einen Lärmaktionsplan erstellen müssen. Auch Schiltach müsse sich im Blick auf die Wohnbebauung entlang der Bundesstraßen B294/ 462 mit dieser Thematik befassen und habe ein spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Lärmaktionsplans betraut. Derzeit werden die erhobenen Daten hierfür ausgewertet, weshalb sich der Gemeinderat in absehbarer Zeit näher mit der Thematik befassen wird.
 
Auch die Gemeinde Gutach (Schwarzwaldbahn) befasst sich mit der Materie und führt derzeit die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung für ihr Planverfahren durch. Generell gelte die Empfehlung, tagsüber 65 dB und nachts 55 dB nicht zu überschreiten. Diese Werte werden in Gutach vor allem nachts teilweise überschritten, weshalb der Entwurf des Lärmaktionsplans für Gutach vorsieht, dass auf einer Streckenlänge auf insgesamt 3,4 km nachts die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden soll. Insgesamt werden hierfür drei Bereiche ausgewiesen:
 
-       Hausacher Straße/ Einmündung Kirnbacher Straße rund 400 m
-       „Dorf“ rund 1.400 m
-       Hornberger Straße rund 1.600 m
 
Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf dieser langen Strecke führt zu einer Fahrzeitverlängerung von rund drei Minuten. Dies dürfte nach Ansicht von Bürgermeister Thomas Haas viele Verkehrsteilnehmer dazu verleiten, die Bundesstraße B294/ 462 als Alternative zur Querverbindung zwischen den Autobahnen A5 und A81 zu wählen. Hierdurch werden die ohnehin schon stark belasteten Anwohner der Ortsdurchfahrten von Vorderlehengericht und Hinterlehengericht zusätzliche Lärmeinwirkungen erdulden müssen. Seiner Ansicht nach gelte es daher abzuwägen, wie das Ziel der Lärmreduzierung in Gutach erreicht werden kann, ohne dafür die Bevölkerung andernorts zusätzlich zu belasten und damit das Problem nur zu verlagern. Unbestritten dürfte die Geeignetheit der nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich „Dorf“ sein, wo eine durchgängige Wohnbebauung an der B33 zu verzeichnen ist. Anders verhält es sich jedoch in den beiden anderen Bereichen Hausacher Straße/ Einmündung Kirnbacher Straße und Hornberger Straße. Hier liegt teilweise nur eine einseitige Bebauung vor und es gibt sogar Baulücken bis zu 100 m. Es stelle sich daher die Frage, ob es nicht andere, ebenfalls geeignete Mittel gibt, um die gewünschte Lärmreduzierung zu erreichen. So wären der Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags und/ oder Schallschutzmaßnahmen an den angrenzenden Gebäuden denkbar. Dadurch könnte die 30 km/h-Begrenzung um rund zwei km verkürzt werden, was die Attraktivität der Alternativ-Strecke über das Obere Kinzigtal und Schramberg deutlich schmälern dürfte.
 
Der in der Sitzung anwesende Lehengerichter Ortsvorsteher Thomas Kipp verwies darauf, dass der Verkehr zwischen den beiden Autobahnen A5 und A81 stark zugenommen habe. Eine nächtliche Verlagerung von der Bundestraße B33 auf die B294/ 462 hätte daher massive Auswirkungen für die Anwohner in Vorderlehengericht und Hinterlehengericht. Man sollte die Thematik „Verminderung des Verkehrslärms“ daher grundsätzlich ganzheitlich betrachten und nicht nur die örtlichen Verhältnisse im Blick haben. Ein Gemeinderatsmitglied bedauerte es, das noch keine belastbaren Aussagen zum eigenen Lärmaktionsplan für Schiltach vorliegen. Man hätte sich mit einer Stellungnahme zum Gutacher Planwerk leichter getan, wenn klar wäre, welche Maßnahmen man selbst ergreifen möchte, um die Bewohner entlang den örtlichen Bundesstraßenabschnitten von Verkehrslärm zu entlasten. Nichts desto trotz müsse man sich zum jetzigen Zeitpunkt der öffentlichen Auslage zu Wort melden, wenn man versuchen möchte, Einfluss zu nehmen.
Letztendlich sprach sich der Gemeinderat nach langer Diskussion und ausführlicher Abwägung mehrheitlich gegen die im Lärmaktionsplan Gutach vorgesehene nächtliche Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in den Bereichen Hausacher Straße/ Einmündung Kirnbacher Straße und Hornberger Straße aus. Bürgermeister Thomas Haas wird eine entsprechende Stellungnahme an die Gemeinde Gutach richten.
 
4.    Obere Bahnhofsbrücke, Sanierung Fußweg
-       Vergabe der Bauleistungen

 
Bürgermeister Thomas Haas erinnerte die Gemeinderatsmitglieder daran, dass man vor geraumer Zeit beschlossen habe, den Gehweg auf der „Oberen Bahnhofsbrücke“ zu sanieren. Hierbei soll der bisherige Holzbelag durch einen verzinkten Metallgitterrostbelag ersetzt werden. Der Seitenstreifen im Bereich der Fachwerkträger wird einen Holzbelag in Douglasie oder Lärche erhalten. Für die Gesamtmaßnahme wurde mit Kosten in Höhe von 84.000 EUR gerechnet.
 
Auf die beschränkte Ausschreibung gingen vier Angebote ein. Günstigste Bieterin war die Firma Steinberger Kunstschmiede aus Alpirsbach mit einer Angebotssumme in Höhe von 41.510,77 EUR. Stadtbaumeister Roland Grießhaber versicherte auf Nachfrage, dass man sich beim Unternehmen danach erkundigt habe, ob das Angebot auskömmlich kalkuliert worden ist, weil es im Vergleich zur Kostenschätzung als äußerst günstig zu sehen sei. Die Kunstschmiede habe auf sehr günstige Einkaufspreise für die Gitterroste verwiesen und zugesichert, dass der Preis auskömmlich ist.
 
Auf Nachfrage eines Gemeinderatsmitglieds teilte der Stadtbaumeister darüber hinaus mit, dass die Baumaßnahme noch vor den Sommerferien abgeschlossen sein soll. Der Gehweg muss hierfür mindestens drei Wochen lang gesperrt werden.
 
Nach eingehender Diskussion vergab der Gemeinderat den Auftrag schließlich einstimmig an die Firma Steinberger Kunstschmiede aus Alpirsbach für die Angebotssumme in Höhe von 41.510,77 EUR.
 
5.    Hochwasserschutz Hohenstein
-       Vergabe der Bauleistungen

 
Stadtbaumeister Roland Grießhaber berichtete dem Gemeinderat, dass das Hochwasserschutzziel im Bereich der Gemeindestraße zwischen der unteren Bahnhofsbrücke und der Firma VEGA Grieshaber KG auf „HQ extrem“ ausgebaut werden muss. Die Länge der Baumaßnahme beträgt 133 m und es sollen auf die bestehenden Kappen der vorhandenen Stützmauer konstant 50 cm aufgebaut werden. Lt. Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros sollten auf die Stadt für diese Maßnahme rund 440.000 EUR zukommen. Auf die öffentliche Ausschreibung gingen zwei Angebote ein. Das günstigere liegt jedoch deutlich unter der Kostenberechnung der Ingenieure und beläuft sich auf 333.114,75 EUR. Anbieterin ist die Firma BTS GmbH aus Schiltach.
 
Ohne größere Diskussion vergab der Gemeinderat den Auftrag einstimmig an das örtliche Bauunternehmen.
 
6.    Bagger Bauhof
-       Ersatzbeschaffung

 
Der gemeindeeigene Bauhof-Bagger (Baujahr 2013) hat zwischenzeitlich 3.500 Betriebsstunden und soll ersetzt werden, weil Reparaturen für ca. 6.600 EUR anstehen und bestimmte Anbauwerkzeuge erneuert werden müssen.
 
Das Stadtbauamt schlägt für die Ersatzbeschaffung einen etwas größeren Kubota Kompaktbagger mit 4,2 t vor, der eine hydraulische Schwenk- und Drehvorrichtung zum Anbau der Werkzeuge, einen Planierlöffel und einen Sortiergreifer haben sollte. Der alte Bagger mit den entsprechenden Anbauwerkzeugen kann in Zahlung gegeben werden. Im Haushalt sind für die Ersatzbeschaffung 62.000 EUR eingeplant.
 
Das Stadtbauamt hat drei Angebote für die Ersatzbeschaffung eingeholt. Günstigste Bieterin war die Firma Kopp Baumaschinen aus Herrenberg mit einem Bruttokaufpreis in Höhe von 83.912,85 EUR. Für den alten Bagger können 17.500 EUR in Abzug gebracht werden.
 
Ohne größere Diskussion beschloss der Gemeinderat die entsprechende Beschaffung bei der Firma Kopp Baumaschinen einstimmig.
 
7.    Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018

 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger erinnerte den Gemeinderat daran, dass das Rechnungswesen der Stadt Schiltach zum 01. Januar 2018 auf die kommunale Doppik umgestellt worden ist. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
 
Diese enthält auf der Aktivseite das Anlagevermögen, Forderungen und liquide Mittel sowie auf der Passivseite das Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die von der Finanzverwaltung aufwendig errechnete Bilanzsumme beträgt 105.100.838,78 EUR.
 
Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz war eine komplette Bewertung des Anlagevermögens der Stadt durchzuführen, d.h. sämtliche Grundstücke, Gebäude, Infrastrukturvermögen (Straßen u.a.) bewegliches Vermögen und Finanzvermögen waren zu erfassen und zu bewerten, soweit nicht bereits Anlagenachweise bei kostenrechnenden Einrichtungen vorlagen. Bewegliches Vermögen wurde grundsätzlich nur erfasst, wenn es bis zu sechs Jahre vor dem Stichtag angeschafft worden ist. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bilanzierungswahlrechte und zulässige Vereinfachungsregeln wurden angewandt. Für Vermögensgegenstände, die mehr als sechs Jahre vor dem Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz angeschafft wurden, wurden Erfahrungswerte und Pauschalwerte nach dem Bilanzierungsleitfaden angesetzt.
 
Kurz ging der Kämmerer auf die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz ein, die vom Gemeinderat schließlich einstimmig beschlossen wurde.
 
8.    Anfrage, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
So berichtete Bürgermeister Thomas Haas von einem Gespräch mit dem Revierleiter Holger Wöhrle, der die anhaltende Trockenheit beklagte, die dazu führen wird, dass das Ergebnis des Waldhaushalts in diesem Jahr schlechter ausfallen wird als eingeplant. Derzeit sei man ausschließlich damit beschäftigt, Borkenkäferschäden in Grenzen zu halten. An das Einschlagen von planmäßigem Holz sei momentan nicht zu denken.
 
Der Gemeinderat beschloss bei diesem Tagesordnungspunkt außerdem, auch die Kindergartenbeiträge für den Monat Mai nicht zu erheben. Außerdem berichtete Stadtkämmerer Herbert Seckinger, dass das Landratsamt Rottweil die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplans der Stadtwerke für 2020 bestätigt hat.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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