Stadtnachrichten

Archiv 2020

Erweiterung der Notfallbetreuung


Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat nunmehr weitergehende Informationen zur Erweiterung der Notfallbetreuung veröffentlicht.
 
Berechtigt zur Inanspruchnahme der Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Schiltach/Schenkenzell sowie in unseren drei Kindergärten sind ab dem 27.04.2020 Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Weiterhin bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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