Archiv 2020
+++Aktualisiert: Corona-Verordnung des Landes wurde verschärft+++
22.03.2020
+++Wichtige Informationen der Landesregierung:+++
Auf dieser Seite des Landes werden sehr viele offene Fragen beantwortet: Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus
Was darf geöffnet bleiben und was nicht?
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+++Aktualisierung ab 21.03.2020, 0 Uhr:
Alle Gaststätten sind geschlossen, Friseure jetzt auch. Hol- und Bringdienste bleiben geöffnet. Auch Wohnmobilstellplätze sind ab sofort zu, gilt auch für die Lehwiese.
Ansammlungen mit mehr als 3 Personen im Freien sind verboten, ausgenommen Familien. Bußgelder bis zu 25.000 € drohen.
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Die Polizei zieht alle verfügbaren Kräfte zur Kontrolle zusammen.+++
Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.
Kurz zusammengefasst:
Was bleibt offen?
u.a. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen,
Was muss schließen:
u.a. Bars, Clubs, Eisdielen, Museen, Kinos, Schwimmbäder, Spielplätze, Sportplätze, Fitnessstudios sowie alle sonstigen Einzelhandelsverkaufsstellen.
Alle Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt
Keine Übernachtungsangebote im Inland mehr für Touristen
Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Stadtverwaltung Schiltach