Stadtnachrichten

Archiv 2020

+++Aktualisiert: Corona-Verordnung des Landes wurde verschärft+++


+++Wichtige Informationen der Landesregierung:+++

listBulletAuf dieser Seite des Landes werden sehr viele offene Fragen beantwortet: Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus

listBulletWas darf geöffnet bleiben und was nicht?

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

+++Aktualisierung ab 21.03.2020, 0 Uhr:

Alle Gaststätten sind geschlossen, Friseure jetzt auch. Hol- und Bringdienste bleiben geöffnet. Auch Wohnmobilstellplätze sind ab sofort zu, gilt auch für die Lehwiese.

Ansammlungen mit mehr als 3 Personen im Freien sind verboten, ausgenommen Familien. Bußgelder bis zu 25.000 € drohen.
.
Die Polizei zieht alle verfügbaren Kräfte zur Kontrolle zusammen.+++

Neue Regelungen ab 21.03.2020



Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.

Kurz zusammengefasst:

Was bleibt offen?
u.a. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Tierbedarfsmärkte

Was muss schließen:
u.a. Bars, Clubs, Eisdielen, Museen, Kinos, Schwimmbäder, Spielplätze, Sportplätze, Fitnessstudios sowie alle sonstigen Einzelhandelsverkaufsstellen.

Schank- und Speisegaststätten dürfen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von 6 bis 18 Uhr öffnen.

Alle Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt

Keine Übernachtungsangebote im Inland mehr für Touristen


Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
Nach oben