Stadtnachrichten

Archiv 2020

Auswirkungen der Corona-Virus-Krise in Schiltach


Die Ausbreitung des Corona-Virus und die Gegenmaßnahmen sind sehr dynamisch. Die Situation muss deshalb laufend neu bewertet und entsprechend reagiert werden.

Am Montagmittag hat die Landesregierung eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (sog. Corona-Verordnung) erlassen. Diese Verordnung tritt am 17. März 2020 in Kraft.

Am Abend hat unsere Kanzlerin Angela Merkel noch weitergehende Maßnahmen angekündigt.

Aufgrund der Anordnung des Landes wurden alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen.  Es wurde eine Notfallbetreuung für Kinder eingerichtet, deren Eltern in kritischer Infrastruktur tätig sind. Entsprechend den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) gehören hierzu die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, ebenso wie die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI- KritisV hinausgeht. Ebenfalls zu diesem Bereich gehören Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden, Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz und Rundfunk und Presse.

Die Notfallbetreuung ist bei der Stadt Schiltach zu beantragen. Ein entsprechendes Formular steht hier zur Verfügung..

Ausgenommen von der Notbetreuung sind Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird. Ausgenommen sind auch Kinder mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.

Die Stadt Schiltach hat über diese Regelungen hinaus in Absprache mit den anderen Landkreiskommunen folgende Regelungen beschlossen:
1. Die Rathäuser werden grundsätzlich geschlossen. Bei wichtigen Anliegen müssen die Bürger sich vorher telefonisch (07836/58-0) anmelden. Termine werden soweit möglich in separaten Räumen abgehalten.
2. Bei Trauungen sind nur noch maximal 15 Teilnehmer erlaubt  geändert: Zugelassen sind nur noch das Brautpaar und die Standesbeamtin
3. In der Friedhofskapelle werden keine Trauerfeiern mehr abgehalten. Diese müssen ins Freie verlegt werden. Kirchliche Regelungen sind hiervon unberührt. Erweitert:Zugelassen ist nur der engste Familienkreis (max 10 Personen)
4. Alle Kurse und Vorträge bei der VHS wurden abgesagt.
5. Alle städtische Einrichtungen, Sporthallen etc. bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Die Vereine hatten erfreulicherweise bereits von sich aus den Übungs-, Trainings- und Spielbetrieb abgesagt.

Sie haben sicherlich gelesen, dass sich die Ausbreitung am Besten verhindern lässt, wenn jeder Einzelne seine sozialen Kontakte bis auf das absolut Notwendige reduziert. Ich appelliere an Sie, dass Sie diesen Empfehlungen Folge leisten. Sofern Sie in einem Risikogebiet waren, erkundigen Sie sich bitte beim Gesundheitsamt, wie Sie sich verhalten sollen und begeben Sie sich in eine häusliche „Quarantäne“. Viele Schiltacher und Lehengerichter Bürger helfen sich bereits gegenseitig. Wir haben weiter eine Nachbarschaftshilfe bei der Sozialgemeinschaft. Sofern Sie selbst nicht zum Einkaufen gehen können und niemand in der Familie oder dem Bekanntenkreis haben, der dies für Sie erledigen kann, so melden Sie sich bei uns auf dem Rathaus unter der Telefonnummer 07836/58-11 und wir werden versuchen, für Sie eine Einkaufsmöglichkeit zu organisieren.

Die Sitzungen des Gemeinde- und Ortschaftsrats finden weiterhin statt. Gerade in den anstehenden Sitzungen sind wichtige Beschlüsse für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde zu treffen. Durch organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass zwischen den einzelnen Ratsmitgliedern entsprechend Abstand eingehalten wird. Selbstverständlich sind die Sitzungen weiterhin öffentlich. Zugang ist für Jedermann möglich. Bürgerfragestunden wird es bis Ende April nicht mehr geben.

Gerade um die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen, verzichtet der Bürgermeister zunächst bis Ende April auf einen persönlichen Besuch bei Alters- und Ehejubilaren. Die entsprechenden Glückwunschschreiben ggf. samt Urkunde werden zugestellt.

Insbesondere vor dem Hintergrund der volatilen Entwicklung der Corona-Pandemie muss auch in den kommenden Tagen und Wochen mit kurzfristigen behördlichen Entscheidungen gerechnet werden. So zeichnen sich tiefergreifende Einschränkungen des Gaststättenbetriebs und die generelle Schließung von Geschäften ab.

Es hilft nichts, wir müssen damit umgehen, um die rasche Ausbreitung des Virus so gut wie möglich zu bremsen.

Ein herzliches Dankeschön für Ihr Verständnis und für Ihre Mitverantwortung. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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