Stadtnachrichten

Archiv 2020

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 04. März 2020


1.   Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.  
 
2.   Bausachen
 
Dem Gemeinderat lagen folgende Bauanträge vor:
 
a.   Bauantrag auf Umnutzung im Erd- und Obergeschoss der Firma Bell Schwarzwälder Schinken, Sommerwies 1, Schiltach, Flst. 411 der Gemarkung Lehengericht.
 
b.   Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Schiltach, Hoffeldstraße 14, Flst. 2249.
 
Nach Einsichtnahme der Pläne und kurzer Erläuterung durch die Verwaltung wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt.
 
3.   Haushaltsplan 2020 und Haushaltssatzung 2020
-      Verabschiedung

 
Nachdem der Haushaltsplan 2020 in der letzten Gemeinderatssitzung eingebracht worden ist, wurde er zwischenzeitlich vom Finanzausschuss eingehend vorberaten, so dass er dem Gemeinderat in der aktuellen Sitzung zur Verabschiedung vorgelegt werden konnte. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge beläuft sich auf 31,3 Mio. EUR, dem Aufwendungen in Höhe von 27,7 Mio. EUR gegenüber stehen, so dass der Ergebnishaushalt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3,6 Mio. EUR abschließt. Der Finanzhaushalt schließt mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 5,3 Mio. EUR, was beim früheren kameralen Haushalt der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt entspricht.
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger ging noch einmal kurz auf die wichtigsten Erträge und Aufwendungen im Zahlenwerk ein und gab entsprechende Erläuterungen.
 
Ohne größere Diskussion wurde dem Haushaltsplan schließlich zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 einstimmig beschlossen. Die darin festgesetzten Realsteuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert.
 
4.    Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Schiltach“
-         Verabschiedung
 

Auch der Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Schiltach wurde zwischenzeitlich vom Finanzausschuss eingehend vorberaten. Der Erfolgsplan sieht in den drei Sparten der Stadtwerke einen geringen Gewinn von 6.400 EUR vor. Die Wasserversorgung schließt mit einem Verlust von
19.000 EUR, wohingegen die Nahwärmeversorgung einen kleinen Gewinn von 6.500 EUR erwirtschaftet und die Energieerzeugung mit einem Gewinn von 18.900 EUR abschließt. Hierbei handelt es sich um Erträge aus der Beteiligung der Stadt am Windpark „Prechtaler Schanze“.
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger ging auch hier kurz auf die wichtigsten Aufwendungen und Erträge der Stadtwerke ein. Abschließend wurde der Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Schiltach einstimmig verabschiedet.
 
5.    Feuerwehrentschädigungssatzung
-         Neufassung

 
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat schon vor geraumer Zeit das Muster der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neu gefasst. Hintergrund war eine Änderung des Feuerwehrgesetzes. Die in der Satzung festzulegenden Aufwandsentschädigungen werden im Muster allerdings nicht vorgegeben. Wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse sollen sie von jeder Gemeinde selbst festgelegt werden.
 
Um eine einigermaßen gleiche Handhabung innerhalb des Landkreises Rottweil zu erreichen, hat sich der Kreisfeuerwehrverband mit einem aus verschiedenen Bürgermeistern gebildeten Arbeitskreis und dem Kreisbrandmeister zusammen gesetzt, um Empfehlungen für die Höhe der Aufwandsentschädigungen zu erarbeiten. Als Orientierung für die Festlegung innerhalb einer Bandbreite gelten Einwohnerzahl, Zahl der Mitglieder der Einsatzabteilung, Zahl der Abteilungen, und Zahl der Einsätze.
 
Auf dieser Grundlage wurde von der Verwaltung ein Satzungsentwurf erarbeitet, der vom Feuerwehrausschuss vorberaten und gutgeheißen worden ist. Die Neufassung der Satzung wurde schließlich mit einer Enthaltung beschlossen.
 
6.    Feuerwehrfahrzeuge
-         Verkauf des alten RW2 und des LF16-TS

 
Durch den Kauf des neuen Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Schiltach kann das Vorgängerfahrzeug (RW2, Baujahr 1990) nunmehr abgegeben werden. Außerdem steht neben dem Feuerwehrgerätehaus noch ein altes Löschfahrzeug LF16-TS (Baujahr 1980), das ebenfalls nicht mehr für Feuerwehrzwecke eingesetzt werden kann. Die Feuerwehr hat sich nach Interessenten umgesehen, die für die alten Fahrzeuge Verwendung haben. So interessiert sich die Autosammlung Steim aus Schramberg für das Löschfahrzeug LF16-TS für einen Kaufpreis zwischen 3.500 EUR und 3.800 EUR (je nach Beladung). Im Falle einer Veräußerung an die Autosammlung würde der Stadt ein Vorkaufsrecht für den weiteren Verkaufsfall eingeräumt. Außerdem würde der Feuerwehr die Möglichkeit eingeräumt, bei Veranstaltungen und besonderen Anlässen auf das Fahrzeug zurückgreifen zu dürfen. Daneben wurde überlegt, ob das Fahrzeug möglicherweise an eine kroatische Gemeinde veräußert werden könne, deren Bürgermeister im Zusammenhang mit einem Fußballturnier der Spielvereinigung in Schiltach war, weil er in Deutschland ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug gesucht hat. Jedoch wurde nach Inaugenscheinnahme des Löschfahrzeugs abgewunken, weil es auch für deren Zwecke deutlich zu alt ist.
 
Für den Rüstwagen RW2 interessiert sich das private Technikmuseum Oertle, das sich um den Erhalt historischer Technik bemüht. Neben Sammlungsgegenständen aus Landtechnik, Leben und Baumaschinen wurde das Spektrum auf historische Feuerwehrtechnik ausgeweitet mit dem Schwerpunkt auf Magirusfahrzeugen. Was dem Museum noch fehlt wäre tatsächlich ein – im musealen Sinn „neuer“ – Rüstwagen, wie er in Schiltach abzugeben ist. Der Marktpreis liegt je nach Beladung zwischen 6.200 EUR und 6.400 EUR.
 
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die beiden Fahrzeuge an die jeweiligen Interessenten zu veräußern.
 
7.    Wasserwerk
-         Ersatzbeschaffung Fahrzeug

 
Stadtbaumeister Roland Grießhaber informierte den Gemeinderat darüber, dass das Fahrzeug der Wassermeister altersbedingt ersetzt werden muss. Der VW Transporter ist Baujahr 2005 und weist einen Kilometerstand von 240.000 aus. Das Stadtbauamt schlägt als Ersatzbeschaffung einen neuen VW Transporter Kastenwagen vor, der sich optimal für die Belange der Wassermeister eignet. Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel in Höhe von 60.000 EUR für die Ersatzbeschaffung vorgesehen. 
 
Insgesamt wurden drei Autohäuser aufgefordert, ein entsprechendes Angebot abzugeben, zwei von ihnen folgten dieser Aufforderung.
 
Günstigere Bieterin war das Autohaus Lehmann aus Gutach mit einem Endpreis von 43.367,91 EUR. Einstimmig wurde der entsprechende Auftrag vergeben.
 
8.    Friedhofskappelle
-         Vergabe von Architektenleistungen

 
Nachdem die Verlegung der Friedhofskapelle in den mittleren Bereich des Friedhofs nicht mehr weiterverfolgt wird, soll die vorhandene Einrichtung am jetzigen Standort ertüchtigt werden. Bürgermeister Thomas Haas schlug vor, dass die Planung dem Architekturbüro übertragen wird, das sich auch schon mit dem Neubau befasst und daher bereits erhebliche Vorkenntnisse hat. Ohne größere Diskussion wurde der Planungsauftrag daher mehrheitlich an das Architekturbüro Stollbert aus Schramberg vergeben.
 
9.    Silvesterzug
 

Schon seit einiger Zeit betrachtet der Gemeinderat die Entwicklung des traditionellen Silvesterzugs in Schiltach mit Sorge. Insbesondere nimmt augenscheinlich die Zahl der einheimischen Zugteilnehmer ab, was insbesondere beim Singen der historischen Silvesterzuglieder bemerkbar wird.
 
Es wurde in der Vergangenheit daher eine Umfrage unter den Zugteilnehmern gestartet, wie man dessen Attraktivität steigern könnte. Hierbei wurde insbesondere an eine Vorverlegung des Beginns gedacht, was vor allem für Familien mit jüngeren Kindern Vorteile hätte. Im Nachhinein hält Bürgermeister Thomas Haas die Befragung der Zugteilnehmer für den falschen Weg, da man ja eigentlich diejenigen ansprechen möchte, denen es aus verschiedensten Gründen nicht möglich war, daran teilzunehmen. Ihm erscheint daher eine Befragung der gesamten Bevölkerung aus Schiltach sinnvoller zu sein.
 
Da der Silvesterzug einen kirchlichen Ursprung hat, muss die weitere Vorgehensweise jedoch zunächst mit den beiden Kirchengemeinden abgestimmt werden. Der Bürgermeister schlug dem Gemeinderat vor, dass ein Gespräch mit den Verantwortlichen der beiden örtlichen Kirchen über eine Vorverlegung des Zugbeginns auf 18.00 Uhr stattfinden soll, was auch Auswirkungen auf den jeweiligen Silvestergottesdienst hätte. Wenn ein Meinungsbild aller Beteiligter vorliegt, soll noch einmal im Gemeinderat darüber befunden werden, ob eine Befragung der Bevölkerung über das Nachrichtenblatt und das Internet durchgeführt werden soll.
 
10.  Anfragen, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht, und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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