Archiv 2020
Förderung der Landwirtschaft durch die Stadt Schiltach
23.09.2020
Viehhaltende Betriebe können ab sofort wieder einen Antrag auf Weidebetreuung,
Besamungskostenzuschuss und Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2020 stellen.
Für die Antragstellung wird das Bestandsregister für Rinder, ein Nachweis über die
bewirtschaftete Flächen, Kostenvoranschläge bei Investitionen sowie Bescheide über erhaltene De-minimis-Beihilfen (z.B.Landratsamt Rottweil) benötigt.
Für den Besamungszuschuss sind die Geburten im Jahr 2019 maßgebend.
Die Antragstellung erfolgt bei der Stadtverwaltung Schiltach, Hauptstraße 5, Zi.11.
Wegen der De-minimis-Regelung müssen Anträge für 2020 noch in diesem Jahr gestellt und ausbezahlt werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kim Ebinger oder an Karl Haberer.
Hier sind die Antragsformulare zum download:
Antrag Besamungszuschuss
Antrag Transportkosten- und Weidebetreuungszuschuss
Antrag Investitionskostenzuschuss
Antrag Hangmotormäher-Zuschuss
GVE-Umrechnungsschlüssel
Richtlinien zur kommunalen Förderung der Landwirtschaft
Erläuterungen zur de-minimis-Beihilfen (Anlage 2a)
Stadtverwaltung Schiltach