Stadtnachrichten

Archiv 2020

Förderung der Landwirtschaft durch die Stadt Schiltach


Wiesen und Wald

Viehhaltende Betriebe können  ab sofort wieder einen Antrag auf Weidebetreuung,
Besamungskostenzuschuss und Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2020 stellen.

Für die Antragstellung wird das Bestandsregister für Rinder, ein Nachweis über die
bewirtschaftete Flächen, Kostenvoranschläge bei Investitionen sowie Bescheide über erhaltene De-minimis-Beihilfen (z.B.Landratsamt Rottweil) benötigt.
Für den Besamungszuschuss sind die Geburten im Jahr 2019 maßgebend.
Die Antragstellung erfolgt bei der Stadtverwaltung Schiltach, Hauptstraße 5, Zi.11.

Wegen der De-minimis-Regelung müssen Anträge für 2020 noch in diesem Jahr gestellt und ausbezahlt werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kim Ebinger oder an Karl Haberer.

Hier sind die Antragsformulare zum download:

listBulletAntrag Besamungszuschuss

listBulletAntrag Transportkosten- und Weidebetreuungszuschuss

listBulletAntrag Investitionskostenzuschuss

listBulletAntrag Hangmotormäher-Zuschuss

listBulletGVE-Umrechnungsschlüssel

listBulletRichtlinien zur kommunalen Förderung der Landwirtschaft

listBulletErläuterungen zur de-minimis-Beihilfen (Anlage 2a)

listBulletde-Minimis-Erklärung (Anlage 2b)

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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