Stadtnachrichten

Archiv 2019

Keine Böller und Raketen in der unmittelbaren Altstadt


Die Stadt Schiltach weist vor dem Jahreswechsel auf eine Regelung hin, die seit einigen Jahren in Kraft ist. Demnach ist es gesetzlich verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.
 
Dies bedeutet, dass in Schiltachs kompletter Altstadt und in der Nähe von sonstigen Fachwerkhäusern Silvesterraketen tabu sind. Wer das Verbot nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld. Das Böllerverbot in historischen Fachwerkstädten trat erstmals 2009 in Kraft.
 
Damit zog der Gesetzgeber die Konsequenzen aus einem Feuer, das durch eine Silvesterrakete in Tübingens Altstadt ausgelöst worden war.
 
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass auch noch etwas anderes verboten ist: Personen unter 18 Jahren ist jeglicher Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern nicht erlaubt.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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