Stadtnachrichten

Archiv 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2019


1.   Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2.   Bausachen
 
Dem Gemeinderat lagen folgende Bauanträge vor:
 
a.   Bauantrag auf eine Garagenerweiterung in Schiltach-Lehengericht, Schmelze 31, Flst. 51/4 der Gemarkung Lehengericht.
 
b.   Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport in Schiltach, Bachstraße 24, Flst. 298.
 
Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung und Einsichtnahme der Pläne wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt.
 
3.   Bebauungsplan „Hinter dem Schloss“
-     Feststellung des Entwurfs und Beschluss über die Offenlage und die Behördenbeteiligung (frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas den Diplom Ingenieur Henner Lamm vom Büro Kommunalplan aus Tuttlingen, das den Bebauungsplan „Hinter dem Schloss“ für die Stadt erarbeitet. Im Zuge der Gemeinderatsdiskussion über den städtebaulichen Entwurf für den Bebauungsplan wurden einige Anregungen gemacht, die das Planungsbüro zwischenzeitlich in das Planwerk eingearbeitet hat. So wurde die Möglichkeit eines Anschlusses an die neue Altstadtumfahrung angeregt, falls dies aus irgendwelchen Gründen einmal erforderlich werden sollte. Eine dauerhafte Anbindung ist jedoch nach wie vor nicht vorgesehen, um zu verhindern, dass das Neubaugebiet als Abkürzungsstrecke genutzt wird.
 
Eine weitere Bitte betraf die Untersuchung der Höhensituation der Gebäude unmittelbar unterhalb des Gedenkkreuzes. Anhand von Geländeschnitten konnte das Planungsbüro die Bedenken zerstreuen, dass die Gebäude zu hoch herausragen.
 
Schließlich wurde auch die dritte Bitte des Gemeinderats umgesetzt und zwei weitere fußläufige Verbindungen im Baugebiet vorgesehen. Diese müssen lt. dem Planer nicht gleich mitgebaut werden, sondern können eventuell erst einmal nur als mögliche Trasse im Bebauungsplan ausgewiesen werden.
 
Im Übrigen wurden auch die übrigen Maßgaben des städtebaulichen Entwurfs in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Das Plangebiet umfasst ca. 5,3 ha Fläche und wird nach den ersten Vorstellungen der Kommunalplan 56 Bauplätze ausweisen. 4 davon sind für Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Ein Gemeinderatsmitglied bat um Prüfung, ob die Parzellierung noch etwas enger gefasst und die Bauplätze kleiner gemacht werden können, um das Maximale aus diesem letzten Bereich für Wohnbaugelände in Schiltach herauszuholen. Henner Lamm verwies darauf, dass der Bebauungsplan keine parzellenscharfe Bauplatzausweisung vorsieht. Es sind lediglich größere Baufelder ausgewiesen, deren genaue Einteilung zu gegebener  Zeit vorgenommen werden kann. Nach derzeitigem Planungsstand entstünden Bauplätze in einer Größe zwischen 465 qm und 1914 qm (für die Mehrfamilienhäuser). Ausgehend von einer durchschnittlichen Wohnungsbelegung von 3 Einwohnern pro Wohneinheit ist künftig mit einer Zahl von geschätzten 366 Einwohnern im Plangebiet zu rechnen.
 
Im Vorentwurf sind auch verschiedene planungsrechtliche Festsetzungen vorgesehen. Eine sieht z. B. vor, dass keine Schottergärten zugelassen werden, was von den Gemeinderatsmitgliedern aus naturschutzrechtlichen Gründen ausdrücklich begrüßt wurde. Um die Parkproblematik weitgehend  in den Griff zu bekommen, wird jedem Bauherren auferlegt, dass er 2 PKW-Stellplätze pro Wohneinheit auf dem eigenen Grundstück nachweisen muss.
 
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat bestätigte der Planer, dass die Entwässerung des Gebiets im Trennsystem erfolgen wird. Die genaue Planung hierfür erfolgt im Zusammenhang mit der Erschließungsplanung, die nach Rechtskraft des Bebauungsplans vervollständigt wird.
 
Im Übrigen bleibe abzuwarten, was auf die nunmehr vorgeschriebene Offenlage und die Anhörung der Behörden an zusätzlichen Anregungen eingeht, die ggf. noch in das Planwerk aufgenommen werden müssen.
 
Dem Bebauungsplan-Vorentwurf wurde letztendlich einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
4.    Forstwirtschaftsplan 2020

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas die Gebietsleiterin Schwarzwald-Neckar des Forstamts Rottweil Frau Dr. Frauke Kleemann sowie die beiden Revierförster Maurien Hein und Holger Wöhrle.
 
Diese gingen darauf ein, dass man sich mit der derzeitigen Waldschadenslage in einer historischen Situation befinde. Zwar gab es in der Vergangenheit auch immer wieder einzelne Katastrophen wie den Sturm „Lothar“, die sich aber nur regional ausgewirkt haben. Im Moment habe man jedoch mit einem europaweiten Phänomen durch die massive Trockenheit zu kämpfen, weshalb ein extremes Überangebot an sogenanntem „ Kamalitätsholz“ auf den Markt drängte, was sich selbstverständlich auf den Holzpreis auswirkte. Auch die Planung für 2020 sei hiervon geprägt, wenngleich man zunächst von einem „normalen“ Jahr ausgehen müsse, um überhaupt aussagekräftige Zahlen liefern zu können. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass man auch im kommenden Jahr mit Sturm- und Käferholz rechnen müsse.
 
Frau Dr. Kleemann ging auch auf die Neuorganisation der Forstreviere im Landkreis Rottweil ein, die wegen dem Holzkartell-Verfahren erforderlich geworden ist, weil der Staatswald künftig besonders zu betrachten ist. Auch ohne Staatswald auf der Gemarkung zu haben ist Schiltach hiervon ebenfalls betroffen, da der Bereich Schiltach und nahezu das gesamte Lehengericht zu einem neuen Revier Schiltach zusammengefasst werden. Ein kleinerer Bereich der südlichen Gemarkung Lehengericht wird dem Forstrevier Lauterbach zugeschlagen. Neuer Förster für das Revier Schiltach wird Holger Wöhrle. Die bisherige Försterin Maurien Hein wird ab 01.01.2020 im Innendienst des Forstamts arbeiten und kreisweit die Vertretung der einzelnen Förster übernehmen. Sie stellte dem Gemeinderat jedoch noch den Forsthaushalt 2020 vor, der von ihr erarbeitet wurde. Mit vorgesehenen Kosten in Höhe von rund 140 000 EUR und Erlösen von nur 122 000 EUR wird ein „Minus“ erwartet, was im Blick auf die derzeitigen Holzpreise niemanden überraschte.
 
In der sich anschließenden Diskussion wies Holger Wöhrle darauf hin, dass man im letzten Jahr in Schiltach erstmals eine Besonderheit zu verzeichnen hatte, da erstmals auch die Tanne als natürliche Baumart unserer Region vom Borkenkäfer befallen war. Grund sei das extreme Abfallen der Grundwasserstände und es bleibe zu hoffen, dass es ein einmaliges Ereignis bleibt und man künftig wieder auf dem normalen Niveau wirtschaften kann.
 
Abschließend wurde der Forstwirtschaftsplan einstimmig in der vorgelegten Fassung verabschiedet.
 
Bürgermeister Thomas Haas nahm den Besuch der Vertreter der Forstverwaltung zum Anlass, sich öffentlich bei der bisherigen Revierleiterin Maurien Hein zu bedanken. Sie habe hervorragende Arbeit geleistet und die Zusammenarbeit mit ihr war stets sehr angenehm.
 
5.    Vertrag über den forstlichen Revierdienst
 
Das Forstamt Rottweil übt im Stadtwald Schiltach den forstlichen Revierdienst aus. Hierfür war bisher ein Forstverwaltungskostenbeitrag in Höhe von 6,45 EUR je Erntefestmeter bezogen auf den jährlichen Hiebsatz zu zahlen. Einschließlich Umsatzsteuer waren dies lt. Stadtkämmerer Herbert Seckinger 18 126 EUR jährlich.
 
Im Rahmen der Forst-Neuorganisation wurden die Regelungen zum forstlichen Revierdienst neu gefasst. Die Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung (ohne den Holzverkauf) ist auch weiterhin durch die untere Verwaltungsbehörde möglich. Die Leistungen dürfen jedoch nicht unter den Gestehungskosten angeboten werden. Die bisherigen Regelungen zu den Kostenbeiträgen wurden außer Kraft gesetzt. Das Forstamt hat ab 01.01.2020 daher einen neuen Vertrag zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes angeboten. Die jährlichen Kosten betragen 8,68 EUR je Festmeter Hiebsatz zzgl. Umsatzsteuer. Brutto sind dies dann 24.635 EUR jährlich. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 6.509 EUR, was einer Erhöhung von 35,9 % entspricht. Die vorgeschlagene Laufzeit beträgt 5 Jahre.
 
Alternativ wäre es möglich, den forstlichen Revierdienst mit eigenem Fachpersonal zu übernehmen. Dies ist nach Ansicht der Verwaltung jedoch bei der Größe des Schiltacher Stadtwalds mit 332 ha keine wirtschaftliche Alternative und wäre kurzfristig auch nicht umsetzbar. Bürgermeister  Thomas Haas schlug daher vor, den neuen Vertrag wie vorgeschlagen abzuschließen.
 
Diesem Vorschlag wurde ohne größere Diskussion einstimmig zugestimmt.
 
 
6.    Neukalkulation der Wassergebühren und Änderung der Wasserversorgungsatzung
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger erläuterte dem Gemeinderat, dass der Wasserpreis in Schiltach (Verbrauchsgebühr) letztmals zum 01.01.2017 auf 2,17 EUR /m³ festgesetzt wurde und seither in dieser Höhe erhoben wird. Jedoch hat die Wasserversorgung in den letzten Jahren teilweise Verluste im sechsstelligen Bereich erwirtschaftet, die über die Gewinne der anderen Betriebszweige der Stadtwerke und einen noch vorhandenen Gewinnvortrag gedeckt werden konnten. Dieser Gewinnvortrag ist bis Ende 2019 voraussichtlich aufgebraucht, weshalb für das Jahr 2020 eine Neukalkulation der Wassergebühren durchgeführt werden musste.
 
Bürgermeister Thomas Haas wies darauf hin, dass die Gemeinden ihre öffentlichen Einrichtungen nach dem Kostendeckungsprinzip führen müssen. Dies hat beispielsweise dazu geführt, dass die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2017 von 2,60 EUR auf 2,17 EUR gesenkt wurde, da ansonsten Gewinne erwirtschaftet worden wären. Die Neukalkulation ergibt nun eine neue Verbrauchsgebühr von 2,40 EUR, was demnach noch immer unter dem bis 2016 gültigen Wasserpreis liegt.
 
Ein Gemeinderatsmitglied hielt den Erhöhungsschritt dennoch für sehr hoch und brachte eine Anpassung auf 2,30 EUR/m³ ins Gespräch. Man könne dann Ende des Jahres 2020 wieder sehen, wie sich die Kostensituation entwickelt hat.
 
Bürgermeister Thomas Haas warnte hiervor, da man in diesem Fall bewusst einen Verlust in der Wasserversorgung einkalkuliert. In verschiedenen Wortmeldungen aus den Reihen des Gemeinderats wurde ebenfalls dafür geworben, dass man besser zeitnah reagieren soll, da man das Problem nur verschiebe, wenn man keine kostendeckenden Gebühren erhebt.
 
Mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme wurde schließlich beschlossen, dass der vorgelegten Gebührenkalkulation zugestimmt wird. Die Verbrauchsgebühr wird damit ab 01.01.2020 auf 2,40 EUR/m³ festgesetzt. Für Großabnehmer beträgt die Verbrauchsgebühr bei einem Bezug von
10 001 m³ bis 40.000 m³ 2,20 EUR/m³ und ab 40.001 m³ 2,10 EUR/m³.
 
Die Wasserversorgungssatzung wird entsprechend geändert.
 
7.    Neukalkulation der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung
 
Die Abwassergebühren wurden lt. Kämmerer Herbert Seckinger zuletzt zum 01.01.2016 neu festgesetzt. Für das Jahr 2020 ist daher eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich geworden.
 
Die Abwassergebühr wird in ein Schmutzwasser-  und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Maßstab für die Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. Die gebührenpflichtige Abwassermenge wird mit 284 000 m³ etwa gleichbleibend wie in der Abrechnung 2018 angesetzt. Gegenüber der letzten Kalkulation ist die Abwassermenge um 11 000 m³ angestiegen.
 
Maßstab für die Niederschlagswassergebühr wiederum sind die versiegelten Flächen, von denen das Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässert wird.
 
Auch bei der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ gilt das Kostendeckungsprinzip. Im Kommunalabgabengesetz ist geregelt, dass Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Haushaltsjahres ergeben, innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen sind und Kostenunterdeckungen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden können. Dies führt dazu, dass die Schmutzwassergebühr nach der Kalkulation der Kämmerei unverändert beibehalten werden kann. Es muss lediglich die Niederschlagswassergebühr moderat erhöht werden, was sich auf normale Eigenheim-Besitzer jedoch nicht so gravierend auswirkt. Die vorgeschlagene Erhöhung um 9 Cent/m² versiegelte Fläche bedeutet beispielsweise bei einer befestigten Hoffläche von 100 m² eine Gebührenerhöhung von 9 EUR im Jahr.
 
Ohne größere Diskussion beschloss der Gemeinderat mit 14 Ja- und 1 Nein-Stimme, dass der Gebührenkalkulation wie vorgelegt zugestimmt wird. Die Schmutzwassergebühr wird unverändert  auf 2,63 EUR/m³ festgesetzt. Die Niederschlagswassergebühr wird ab 01.01.2020 auf 0,38 EUR/m² festgesetzt. Die Abwassersatzung wird entsprechend geändert.
 
8.   Telematik-System
-     Beschaffung
 

Stadtbaumeister Roland Grießhaber teilte dem Gemeinderat mit, dass im Haushalt Mittel für die Beschaffung eines Telematik-Systems eingestellt sind, um die gesetzlich geforderten Nachweispflichten im Bereich Winterdienst und Verkehrssicherung erfüllen zu können. Bisher wurden diese Nachweise handschriftlich dokumentiert, was naturgemäß mit gewissen „Unschärfen“ im Blick auf die genauen Orts- und Zeitangaben verbunden sei.
 
Mit dem Telematik-System werden sämtliche Fahrten der Bauhoffahrzeuge über GPS erfasst und automatisch dokumentiert. Bei den Fahrzeugen, die als Geräteträger ausgestattet sind, wird zudem erfasst, zu welchen Zeiten welche Anbaugeräte betrieben wurden. Im Winterdienst betrifft dies den Schneepflug und den Streuer und darüber hinaus sogar die Menge der eingesetzten Streumittel pro m².
 
Insgesamt sollen 11 Bauhoffahrzeuge mit dem System ausgestattet werden, darunter 6 Geräteträger, bei denen auch der Betrieb der Anbaugeräte im Winter- und Sommereinsatz aufgezeichnet wird. Bei den übrigen Fahrzeugen können über die Fahrwegsaufzeichnungen die wiederkehrenden Pflichten dokumentiert werden.
 
Die Datenverwaltung findet beim Anbieter statt, der die Daten automatisch übertragen bekommt und bei sich archiviert. Der Zugriff auf die Daten erfolgt über ein Passwortgeschützes Online-Portal.
 
Das Stadtbauamt hat bei verschiedenen Anbietern nach dem Telematik-System gefragt, wobei sich gezeigt hat, das die jeweiligen Produkte nicht direkt miteinander verglichen werden können, weil jedes System unterschiedlich aufgebaut ist.
 
Ein auf den Schiltacher Bauhof passendes System ist bei der Firma Info-Tech Solutions GmbH u. Co.KG aus Feldberg zum Angebotspreis von 30 701,83 EUR zu erhalten. Von Seiten der Verwaltung wurde die Beschaffung entsprechend vorgeschlagen.
 
Auf Nachfrage aus den Reihen des Gemeinderats bestätigte Stadtbaumeister Grießhaber, dass für das System auch laufende Kosten anfallen. Für die Datenverwaltung erhebt der Hersteller 450 EUR im Jahr. Dazu kommen noch 20 EUR pro Monat für die erforderlichen SIM-Karten.
 
Ein Gemeinderatsmitglied hielt die Einführung des Systems für bedenklich, da es eine Überwachung der Mitarbeiter darstelle, was datenschutzrechtlich bedenklich sein könnte.
 
Stadtbaumeister Roland Grießhaber verwies jedoch darauf, dass nur die Daten der Fahrzeuge erhoben werden, nicht die der einzelnen Mitarbeiter. Das System sei bei zahlreichen anderen Gemeinden schon seit vielen Jahren im Einsatz und habe sich bestens bewährt. Der Hersteller könne versichern, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben halte, selbstverständlich auch an die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eigentlich ändere sich gegenüber der heutigen Praxis mit der handschriftlichen Dokumentierung nicht viel, außer dass der Verwaltungsaufwand enorm reduziert wird und man verlässliche und vor allem zeitlich exakt dokumentierte Nachweise für die Erfüllung der gemeindlichen Pflichten liefern könne.
 
Mit 12 Ja- und einer Nein-Stimme sowie 2 Enthaltungen wurde die Beschaffung des Systems entsprechend dem Verwaltungsvorschlag abschließend beschlossen.
 
9.    Anfragen, Verschiedenes

 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
So informierte Stadtbaumeister Roland Grießhaber über den Felsabsturz im Bereich „Erdlinsbach“ in Vorderlehengericht. Die erforderliche Herangehensweise wurde mit der Firma Sachtleben aus Wolfach festgelegt. So müsse zunächst der Felsen abgeräumt werden, um darunter 2 Netze als erste provisorische Bremse aufhängen zu können. Im unteren Bereich wird anschließend ebenfalls provisorisch eine Prallschutzwand aufgestellt. Erst dann kann die Straße gefahrlos geräumt und wieder freigegeben werden. All dies seien jedoch nur Erstmaßnahmen, um die Straße wieder nutzbar zu machen. Von einem Fachbüro sei anschließend zu ermitteln, wie eine ordnungsgemäße und dauerhafte Hangsicherung hergestellt werden kann. Erste Maßnahme wird voraussichtlich die Herstellung eines Stützfußes aus Spritzbeton sein. Anschließend wird wohl ein Stahlgeflecht angebracht.
 
Die eingeleiteten Sofortmaßnahmen werden Kosten in Höhe von 20 000 bis 25 000 EUR verursachen. Die endgültige Hangsicherung dürfte lt. ersten Kostenermittlungen ca. 150 000 EUR kosten.
 
Bürgermeister Thomas Haas betont hierbei, dass es im Gemeindegebiet  noch andere gefährliche Stellen gibt, bei denen möglicherweise Handlungsbedarf besteht. Die Sicherung von Felsen wird die Stadt daher sicher noch länger beschäftigen und auch noch deutlich mehr kosten.
 
 
 

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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