Stadtnachrichten

Archiv 2019

Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen beantragen


Gerberviertel

Immer wieder loben die derzeit sehr zahlreichen Tagesbesucher und Feriengäste das Schiltacher Stadtbild mit ihrem tollen Blumenschmuck und die besondere Atmosphäre in der schönen Fachwerkstadt. Fotomotive in großer Zahl und an jeder Ecke lassen manche Herzen höher schlagen.

Schiltachs Altstadt ist eines der seltenen Beispiele einer dem Wesen nach noch erhaltenen mittelalterlichen Fachwerkstadt: Holpriges Kopfsteinpflaster mit dem wohl schrägsten Marktplatz im Schwarzwald, der demnächst wieder als Filmkulisse dient, Brunnen, Gässle, Stäpfele, schöne Winkel, Jahrhunderte alte Fachwerkhäuser, Gerber, Flößer, Museen – Schiltach ein Kleinod im schönen Schwarzwald. 
 
Die Stadt Schiltach und deren Bürger stellen sich seit vielen Jahren die wichtige Aufgabe, dieses vorhandene und von vielen geschätzte Stadtbild in seiner Einheitlichkeit und Maßstäblichkeit zu erhalten und zu schützen.
Nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen der Altstadt müssen verhindert werden. Die Gefahr besteht, dass das wertvolle Stadtbild durch unbedachte Einzelmaßnahmen bei Erneuerungen, Um- und Ausbauten der Gebäude gestört und dadurch im Lauf der Jahre zerstört wird.
Der Beschluss des Gemeinderats, die historisch bedeutende Altstadt unter Denkmalschutz zu stellen, war schon früh ein wesentlicher Schritt, die gesteckten Ziele zu erreichen. Weitere gestalterische Festsetzungen waren jedoch notwendig.
 
Der Gemeinderat der Stadt Schiltach hat bereits 1978 örtliche Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach erlassen und diese auch immer wieder aktualisiert. Mit diesen Vorgaben soll das schöne und weithin bekannte Schiltacher Stadtbild erhalten und geschützt werden.
 
Auf der anderen Seite lässt es sich leider nicht vermeiden, dass sich durch den Erlass und dessen Umsetzung für Eigentümer teilweise Einschränkungen, Erschwernisse und auch Mehraufwendungen ergeben können.
So sind alle Maßnahmen, auch reine Instandhaltungsarbeiten, im Bereich der örtlichen Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich müssen vorab mit der Denkmalpflege abgestimmt werden.
 
Für bestimmte Maßnahmen gibt es eine Förderung durch die Kommune. Dies betrifft insbesondere Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fachwerkgebäuden, Einbau von zweiflügligen Holzsprossenfenstern sowie die Reparatur oder das Anbringen von Holzklappläden.
 
Dieser Zuschuss muss vom Gebäudeeigentümer schriftlich unter Beifügung von mindestens zwei Kostenvoranschlägen oder Angeboten beantragt werden. Die Maßnahmen müssen den Bestimmungen der örtlichen Bauvorschriften entsprechen und vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.
 
Informationen zu den bestehenden Regelungen bekommen Sie bei Achim Hoffmann von der Stadtverwaltung Schiltach. Er hilft Ihnen bei der Abstimmung mit der Denkmalpflege sehr gerne weiter!
 
Anträge für Maßnahmen, die im Jahre 2019 bezuschusst werden sollen, sind bis spätestens 31. Oktober 2019 bei der Stadtverwaltung Schiltach einzureichen.
 
Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Er wird nach den finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt.
^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
Nach oben