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Archiv 2019

Aufhebung Verbot zum Feuer machen an öffentlichen Feuerstellen im Wald


Durch die hohen Temperaturen und die damit verbundene extreme Trockenheit sperrte das Forstamt Rottweil am 25.07.2019 alle öffentlichen Feuerstellen im Waldgebiet.
 
Durch den gestrigen Landregen hat sich die Waldbrandgefährdung entspannt, das Forstamt erlaubt ab jetzt wieder die Benutzung aller öffentlichen Feuerstellen im Wald.
 
Wir bitten jedoch auch weiterhin um Beachtung folgender Hinweise:
 
listBulletVom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
listBulletVerboten ist das Grillen im Wald auf Gartengrillgeräten.
listBulletOffenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein.
Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 m.
Außerdem sind noch folgende Mindestabstände einzuhalten:
 
listBullet200 m von Autobahnen
listBullet100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
listBullet50 m von Gebäuden
listBulletAuch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
 
Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde und bei der integrierten Leitstelle Rottweil (Feuerwehrleitstelle) mit der Rufnummer
0741-94 29 94 90 rechtzeitig vorher anzumelden.
 

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