Stadtnachrichten

Archiv 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Juli 2019


1.Verpflichtung der Gemeinderäte nach § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO
 
Zu Beginn der Sitzung bedankte sich  Bürgermeister Thomas Haas nochmal bei allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bei den Kommunalwahlen vom 26. Mai 2019 als Bewerber für Gemeinde- und Ortschaftsrat zur Verfügung gestellt haben. Nur wenn eine ausreichende Zahl an Wahlbewerbern zu verzeichnen ist, könne man von einer richtigen Wahl sprechen. Er gratulierte den 14 gewählten Kandidaten und verpflichtete sie nach den Vorgaben der Gemeindeordnung mit folgender Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Jedem Gemeinderat wurde diese Verpflichtung per Handschlag und mit dem Versprechen „ich gelobe“ abgenommen.
 
2. Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheides
 

Bei der Wahlprüfung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeinderäte durch das Landratsamt Rottweil haben sich keine wesentlichen Beanstandungen ergeben. Einsprüche gegen die Wahl sind beim Landratsamt nicht eingegangen. Die Behörde hat daher den erforderlichen Wahlprüfungsbescheid erlassen und bestätigt, dass die Wahl für gültig erklärt wird. Der Bescheid wurde dem Gemeinderat in vollem Wortlaut bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten des Gemeindewahlausschusses ein herzliches Dankeschön an alle Wahlhelfer ausgesprochen. Es sei nicht selbstverständlich, dass sich eine solche Vielzahl an Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Verfügung gestellt hat und am Wahlsonntag bis tief in die Nacht hinein die insgesamt vier Wahlen auswertete. Ausdrücklich einbezogen wurden hierbei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die diesen Dienst ebenfalls ehrenamtlich verrichten und nicht etwa während ihrer Arbeitszeit. Noch mehr gelte dies natürlich für die „externen“ Mitglieder der Wahlvorstände, die sich in den Dienst der Allgemeinheit gestellt haben.
 
3. Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter für die beratenden Ausschüsse des Gemeinderats nach § 4 der Hauptsatzung
 
a. Finanzausschuss
 
Folgende Gemeinderatsmitglieder wurden einstimmig in den Finanzausschuss berufen (Vertreter in Klammern): Axel Rombach (Jürgen Haberer), Michael Götz (Hans-Jörg Heinrich), Michael Buzzi (Ulrich Gebele) und Ulrich Kohler (Inge Wolber-Berthold).
 
b. Ausschuss für Jugend und Sport
 
Jacqueline Stehle (Jürgen Haberer), Philipp Groß (Hans-Jörg Heinrich), Martin Schuler (Sabine Bösel) und Inge Wolber-Berthold (Ulrich Kohler).
 
c. Friedhofsausschuss
 
Michael Pflüger (Axel Rombach), Philipp Groß (Michael Götz), Michael Buzzi (Sabine Bösel) und Ulrich Kohler (Inge Wolber-Bertold)
 
d. Tourismusausschuss
 
Armin Zwick (Jacqueline Stehle), Michael Götz (Philipp Groß), Sabine Bösel ( Ulrich Gebele) und Ulrich Kohler (Inge Wolber-.Berthold)
 
e. Technischer Ausschuss
 
Michael Pflüger (Jürgen Haberer), Hans-Jörg Heinrich (Philipp Groß), Ulrich Gebele (Martin Schuler) und Ulrich Kohler (Inge Wolber-Berthold)
 
f. Schulausschuss
 
Axel Rombach und Martin Schuler
 
4. Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Oberers Kinzigtal“ und des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/ Schenkenzell
 

Traditionell werden die Mitglieder der Verbandsversammlung und des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft in Personalunion benannt, da die beiden Gremien in aller Regel am selben Tag einberufen werden und nacheinander beraten. Die neue Besetzung lautet wie folgt:
 
Jürgen Haberer (Armin Zwick), Hans-Jörg Heinrich (Michael Götz), Ulrich Gebele (Michael Buzzi) und Inge Wolber-Berthold (Ulrich Kohler).
 
5. Bestellung der Gemeindevertreter in das gemeinsame Kuratorium für die Kindergärten

 
Als städtische Vertreter im Kindergartenkuratorium wurden die Gemeinderatsmitglieder Michael Pflüger und Sabine Bösel bestimmt.
 
6. Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 48 Abs. 1 GemO in der Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung

 
Obwohl die Freie Wählervereinigung Schiltach die stärkste Fraktion im Gemeinderat bildet, schlug deren Sprecher Axel Rombach erneut Michael Buzzi vom Bund unabhängiger Wähler als ersten Bürgermeisterstellvertreter vor. Er übe dieses Amt seit vielen Jahren hervorragend aus und leiste dabei sehr gute Arbeit. Dementsprechend wurde er von seinen Gemeinderatskollegen auch einstimmig als erster Bürgermeisterstellvertreter bestätigt.
 
Er bedankte sich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und zeigte Respekt für die Entscheidung der Freien Wählervereinigung, auf ihren Anspruch zur Benennung des ersten Stellvertreters zu verzichten. Als Sprecher des BUW schlug er seinerseits daher Axel Rombach von der FWV als zweiten Bürgermeisterstellvertreter vor, was vom Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen wurde. Zum dritten Stellvertreter wählte der Gemeinderat das CDU-Mitglied Michael Götz, der in seiner Fraktion die meisten Wählerstimmen auf sich vereinen konnte.
 
7. Wahl des Ortsvorstehers und seiner Stellvertreter der Ortschaft Lehengericht auf Vorschlag des Ortschaftsrats nach § 71 GemO

 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete dem Gemeinderat, dass der Ortschaftsrat Lehengericht einstimmig beschlossen hat, dem Gemeinderat den bisherigen Ortsvorsteher Thomas Kipp auch als künftigen Amtsinhaber vorzuschlagen. Erster Stellvertreter soll Kay Wolber werden. Das Amt des zweiten Ortsvorsteher-Stellvertreters soll nach dem Willen der Ortschaftsräte Michael Pflüger einnehmen.
 
Ohne jede Diskussion stimmte der Gemeinderat den Vorschlägen des Ortschaftsrats Lehengericht einstimmig zu.
 
8. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 

Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
9. Nachbarschaftshilfe
 
- Zuschuss durch die Stadt Schiltach
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt war Bürgermeister Thomas Haas als Vorsitzender der Sozialgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell befangen. Er entfernte sich vom Sitzungstisch. Die Sitzungsleitung wurde von Bürgermeisterstellvertreter Michael Buzzi übernommen.
 
Dieser informierte seine Kollegen darüber, dass die Sozialgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell im Jahr 2015 eine Nachbarschaftshilfe initiiert hat, um Mitbürger in Notfällen zu unterstützen und Hilfe bei kleineren Alltagsgeschäften zu leisten, wenn Not am Mann ist. Schon damals war klar, dass sich das Projekt zumindest am Anfang nicht selbst tragen kann. Die Stadt Schiltach hat seinerzeit daher beschlossen, die Einführung des wichtigen Angebotes zu unterstützen und einen Zuschuss in Höhe von 8.000 EUR zu gewähren. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass sich das Projekt mittelfristig selbst trägt, da man keine professionelle Putz- oder Pflegeangebote machen möchte, sondern sich auf Hilfe in besonderen Lebenslagen beschränkt.
 
In einer Kostenaufstellung hat die Sozialgemeinschaft dargelegt, dass das Angebot zwar sehr gut angenommen wird, derzeit aber noch immer nicht ohne Zuschüsse auskommt. Der Abmangel beläuft sich auf knapp über 3.000 EUR.
 
Der Gemeinderat Schenkenzell hat kürzlich bereits beschlossen, das Projekt in den nächsten beiden Jahren mit jeweils 1.000 EUR pro Jahr zu unterstützen.
 
Da ein Grund für den Abmangel in der vorgeschriebenen Fortbildungspflicht der Helferinnen und Helfer zu suchen ist, schlug ein Gemeinderatsmitglied vor, dass die Stadt Schiltach die Kosten für die Fortbildung übernehmen könnte. Bürgermeister Stellvertreter Michael Buzzi wies jedoch darauf hin, dass die Sozialgemeinschaft mit dem Ziel angetreten sei, das Projekt mittelfristig so durchführen zu können, dass es sich selbst trägt. Diesem Ziel sei man nahe, weshalb auch lediglich eine jährliche Unterstützung zur Abmangel Abdeckung erbeten wurde. Die Kostensituation könnte in zwei Jahren erneut auf den Prüfstand gestellt werden, um dann abschätzen zu können, ob nach wie vor die Unterstützung der beiden Gemeinden erforderlich ist oder sich die Nachbarschaftshilfe selbst tragen kann.
 
Schließlich wurde einstimmig beschlossen, die Nachbarschaftshilfe in den nächsten beiden Jahren mit jeweils 2.000 EUR pro Jahr zu bezuschussen.
 
10. Zwischenbericht über die Haushaltslage 2019
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

 
Beim Jahresabschluss 2018 ergibt sich laut Stadtkämmerer Herbert Seckinger eine deutliche Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung. In der Ergebnisrechnung erhöht sich der Überschuss von 2 Mio. EUR auf ca. 8 Mio. Euro. Im Finanzhaushalt erhöht sich ebenfalls der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit um ca. 5 Mio. EUR. Da die eingeplanten Investitionen nicht im vorgesehenen Umfang umgesetzt werden konnten, wird insgesamt statt eines Finanzierungsmittelbedarfs ein Überschuss ausgewiesen, was die vorhandene Liquidität weiter erhöht. Ursächlich für die Verbesserung des Rechnungsergebnisses seien vor allem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 4,8 Mio. EUR), aber auch Einsparungen bei den Aufwendungen und verzögerte Investitionen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses verzögert sich nach der Umstellung auf die kommunale Doppik wegen der noch nicht fertiggestellten Vermögensbewertung und der Aufstellung der Eröffnungsbilanz.
 
Auch für das Jahr 2019 zeichnet sich wieder eine positive Entwicklung der Haushaltslage ab. Der Veranlagungsstand der Gewerbesteuereinnahmen liegt derzeit bei 26,9 Mio. EUR. Geplant waren 22 Mio. EUR. Von den Mehreinnahmen ist im laufenden Jahr eine zusätzliche Gewerbesteuerumlage in Höhe von 1,04 Mio. EUR zu zahlen und im Jahr 2021 erhöht sich wegen der gestiegenen Steuerkraft die Finanzausgleichs– und Kreisumlage. Die Bewirtschaftung des Haushalts erfolgt im Übrigen mit wenigen Ausnahmen planmäßig.
 
Auch im laufenden Jahr werden die Investitionen nicht alle wie geplant umgesetzt werden können, dies betrifft insbesondere die Erweiterung der Kinderkrippe und verschiedene kleinere Maßnahmen.
 
Soweit über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstehen, seien diese unabweisbar oder dringend erforderlich, was bisher jedoch nur in geringem Umfang der Fall war. Der Stadtkämmerer gab die entsprechenden Maßnahmen kurz bekannt.
 
Ohne größere Diskussion stimmte der Gemeinderat den dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu und genehmigte sie entsprechend.
 
11. Annahme von Spenden
 

Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Seit dem letzten Beschluss sind bei der Stadt Schiltach folgende Spenden eingegangen:
 
Rosenlaube UG, Hermann Brede, Feuerwehr     60,00 EUR
Spenden von Museumsbesuchern (2018), Städtische Museen 5.682,63 EUR
Hansgrohe SEFreibad 2.000,00 EUR
 
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu und bedankte sich bei allen Spendern für die Unterstützung.
 
12. Fläche Bachstraße
 
Der Gemeinderat hat sich in der ersten Juni-Sitzung mit einer Fläche in der Bachstraße befasst, deren künftige Nutzung bisher noch nicht festgelegt war. Ursprünglich vorgesehen war das Anlegen einer Wildblumen-Wiese als Bienenweide. Im Zuge der Diskussion wurde jedoch auch die Möglichkeit von Parkplätzen ins Gespräch gebracht.
 
Das Stadtbauamt hat zwischenzeitlich genauer untersucht, wie viele Parkplätze dort angelegt werden könnten und ist auf insgesamt sechs Stellplätze gekommen. Die Kosten für den Bau der Stellplätze und der angrenzenden Pflanzfläche wurden auf ca. 14.000 EUR brutto geschätzt. Es müsste in diesem Fall noch entschieden werden, ob die Parkplätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen oder vermietet werden.
 
Im Nachgang zur Diskussion aus der Juni-Sitzung hat sich nun jedoch auch eine Anwohnerin des Bereichs „Sägergrün“ bei der Stadtverwaltung gemeldet und um Prüfung gebeten, ob die fragliche Fläche nicht so angelegt werden könnte, dass eine Art Begegnungs-Platz entsteht. So würde sie generell der Allgemeinheit dienen.
 
Zwei Anwohnerinnen seien bereit, das Anlegen der Fläche und den Betrieb und den Unterhalt zu übernehmen, so dass auf die Stadt Schiltach keine Kosten zukommen würden.
 
Dieser neue Vorschlag wurde von den Gemeinderatsmitgliedern mit Interesse zur Kenntnis genommen, zumal er eine ökologisch ebenfalls wertvollere Variante darstelle, als das Anlegen von befestigten Stellflächen. Da der Wunsch direkt aus der Anwohnerschaft kommt, sei der Parkplatzbedarf möglicherweise gar nicht so brisant, wie dies vermutet werden könnte.
 
Um den Wunsch der Anwohner gerecht zu werden, beschloss der Gemeinderat daher mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Fläche den Bewohnern der Bachstraße und des Sägergrün zur Gestaltung und Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.
 
13. Abgang Sportplatzsteg
 
Schon vor geraumer Zeit hat sich der Gemeinderat mit der Schaffung eines barrierefreien Zugangs vom Sportplatzsteg auf das Sportgelände befasst. Seinerzeit ist man wegen der hohen Kosten von 152.000 EUR übereingekommen, eine alternative Variante zu untersuchen, die den Abgang Richtung Sportheim vorsieht und nicht wie im ersten Vorschlag Richtung Westen.
 
 
Stadtbaumeister Roland Grießhaber stellte zwei neue Varianten vor, die vom beauftragten Architekturbüro Zollmatt erarbeitet worden sind. Variante eins besteht aus einem Betonfertigteil mit geschätzten Kosten in Höhe von 124.000 EUR. Die zweite Variante ist erdgebunden mit Mauerscheiben und einem Pflasterbelag und dürfte auf rund 118.000 EUR kommen.
 
Bürgermeister Thomas Haas gab zu bedenken, das nicht nur der derzeitige Treppenabgang des Sportplatzstegs eine Barriere für gehbehinderte Menschen darstellt, sondern auch der steile und nur wassergebundene Abgang im Bereich „Vor Kuhbach“. Dies sollte man in die Entscheidungsfindung für eine teure Rampe einfließen lassen. Nach Ansicht eines Gemeinderatsmitgliedes stelle dies ein weiteres Argument für den Sportplatzabgang Richtung Sportheim dar, da man sich dann schon auf dem barriereärmeren Weg um das Sportplatzgelände „Vor Kuhbach“ befinde. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied wies darauf hin, das bei allen Varianten der bisherige Treppenabgang ein Stück Richtung Rasensportplatz versetzt würde, was die Durchfahrt für die Anlieferer des Sportheims und bei Festivitäten erschwere und möglicherweise zu eng mache. Intensiv wurde darüber diskutiert, ob tatsächlich eine der DIN-Norm entsprechende Barrierefreiheit erforderlich sei, oder ob man nicht auch auf eine „nur“ barrierearme Lösung zurückgreifen sollte, um die immensen Kosten zu reduzieren. Ein Ratskollege hielt dem entgegen, das das Thema Barrierefreiheit immer wichtiger werde und man auch in diesem Fall „Nägel mit Köpfen“ machen sollte, um der Thematik offen zu begegnen.
 
Eine ebenfalls kurzzeitig ins Gespräch gebrachte Variante mit einem reinen Erdwall ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht genehmigungsfähig, da sie den Gewässerquerschnitt zu arg einengt, was die zuständigen Gewässerbehörden aufgrund der Hochwasserproblematik so sicher nicht akzeptieren könnten.
 
Nach eingehender Diskussion schlug Bürgermeister Thomas Haas vor, die Thematik mit zwei Beschlussvorschlägen abschließend zu entscheiden:
 
a. Um die Zugangssituation zum Sportplatz zu verbessern soll eine barriereärmere Lösung
gesucht werden. Die nach DIN einzuhaltenden Vorgaben einer Barrierefreiheit sind hierbei nicht zwingend einzuhalten (neun Ja-, fünf Nein-Stimmen und eine Enthaltung).
 
b. Es soll eine barrierearme Abgangslösung Richtung Osten (Sportheim) untersucht werden
(neun Ja-, fünf Nein-Stimmen und eine Enthaltung)
 
 
14. Abgang Vorland
- Vorstellung der Planung durch das Büro Winzki
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas den Gewässerökologen Dr. Alfred Winzki, der seinerzeit im Auftrag des Landes den Umbau der Schiltach und des Schiltach-Vorlands begleitet und mitgeplant hat. Im Auftrag der Stadt hat er schon vor geraumer Zeit einen Vorschlag gemacht, wie auch das Schiltach-Vorland barriereärmer erreicht werden kann. Mit der seinerzeitigen Lösung waren die Schiltacher Gemeinderäte noch nicht ganz einverstanden, da man ein Gefälle von 13 % und 7 % für zu steil hielt. Der Planer wurde daher um entsprechende Alternativen gebeten, die das Gefälle noch etwas reduzieren.
 
Die nunmehr vorgeschlagene Lösung des Gewässerökologen kommt auf einen mit Kleinpflaster belegten Zugang mit einem Gefälle von 6  bzw. 8 %, was von den Gemeinderatsmitgliedern mit  gefälliger Zustimmung honoriert wurde. Die neue Variante schafft zusätzliche Sitzsteine und wird geschätzte Kosten in Höhe von 33.000 EUR verursachen.
 
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der neuen Lösung zu, für die nun noch die Genehmigung der Gewässerbehörden eingeholt werden muss. Da sie schon im Vorfeld einbezogen worden sind, kann mit deren Zustimmung jedoch gerechnet werden, so Dr. Alfred Winski.
 
15. Fragestunde für die Bevölkerung
 
Weggefallene Sitzbänke „Vor Reichenbächle“

 
Ein anwesender Zuhörer beklagte, dass im Bereich „Vor Reichenbächle“ und „Kesslerhalde“ insgesamt drei Sitzbänke weggefallen seien. Insbesondere eine im Schatten gelegene Bank „Vor Reichenbächle“ sei seines Erachtens unverzichtbar, da sie als einzige in einem schattigen Bereich stand und insbesondere von der älteren Bevölkerung stark frequentiert wurde.
 
Bürgermeister Thomas Haas war diese Thematik bereits bekannt, da die entsprechenden Beschwerden schon bei der Verwaltung vorgetragen worden sind. Man sei hier jedoch an einen Beschluss des Tourismusausschusses gebunden, der sich im Auftrag des Gemeinderats nach zahllosen Beratungen mit jedem einzelnen Sitzbank-Standort befasst habe und genau festlegte, wo Bänke weggenommen oder wieder aufgestellt werden sollen und wo die neu hinzugekommenen „Himmelsliegen“ platziert werden.
 
Da hierbei die Frage der Beschattung einzelner Standorte möglicher Weise nicht ausreichend gewürdigt worden sein könnte, soll sich der Touristikausschuss noch einmal mit der Angelegenheit befassen und ggf. Korrekturen vornehmen, die dann von der Verwaltung umgesetzt werden können.
 
16. Anfragen Verschiedenes

 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
 

^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
Nach oben