Stadtnachrichten

Archiv 2019

Benutzung der Freizeitanlage “Vor Kuhbach”


Einrichtungen 014

Wie immer um diese Jahreszeit findet auf dem ehemaligen Minigolfgelände „Vor Kuhbach“ reger Betrieb statt und insbesondere in den Ferien und am Wochenende treffen sich Familien, Gruppen und Vereine zum Grillen und zum „gemütlichen Beisammensein“.
 
Da es sich um eine öffentliche Einrichtung der Stadt Schiltach handelt, ist dies grundsätzlich auch so gewollt. Jedoch „übertreiben es“ einige unvernünftige Zeitgenossen regelmäßig und stellen für die angrenzende Wohnbebauung und die Gartenbesitzer eine starke Belastung dar.

So wird gelegentlich bis spät in die Nacht und mit lauter Musik gefeiert, außerdem werden die angrenzenden Gärten zum Zielobjekt alkoholbedingter Zerstörungswut, was schon zu erheblichen Sachschäden geführt hat. Ein weiteres Ärgernis ist das regelmäßig festzustellende Zurücklassen von Abfällen aller Art sowie das Verrichten der „großen Notdurft“ in den angrenzenden Gärten. Aber auch das Entwenden von Brennholz aus dem benachbarten Wald scheint bei  einigen Grillplatzbenutzern kein Unrechtsbewusstsein hervorzurufen, trotzdem handelt es sich um Diebstahl.
 
Der Gemeinderat hat daher ergänzend zur Polizeiverordnung einige Regeln für die Nutzung des Geländes aufgestellt, um die öffentliche Ordnung zu wahren. Die Benutzungsordnung wurde  gut sichtbar ausgehängt und wird dennoch offenbar gelegentlich übersehen, weshalb sie hier auszugsweise wiedergegeben wird:
 
listBulletDas Gelände darf nicht mit Fahrzeugen befahren werden.
listBulletDer Aufenthalt ist nur bis 22 Uhr zulässig.
listBulletOffenes Feuer darf nur an der vorhandenen Feuerstelle entzündet und unterhalten werden, Funkenflug ist zu vermeiden. Die Feuer- und Rauchentwicklung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
listBulletDer Platz und seine Einrichtungen sind nach der Benutzung wieder in einwandfreien Zustand zu versetzen und sauber zu verlassen. Abfälle müssen mitgenommen werden.
listBulletAndere Besucher und die Anwohner dürfen sich nicht von etwaigen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Musik gestört fühlen.
listBulletDie Benutzung der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko, die Gemeinde haftet nicht für Schäden, welche durch die Benutzung der Einrichtung entstehen.
 
Was nicht besonders erwähnt zu werden braucht: Hunde dürfen in allen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet nicht unangeleint umherlaufen. „Vor Kuhbach“ geht die Regelung sogar noch weiter: Da sich dort ein Spielplatz und eine Liegewiese befinden, dürfen Hunde überhaupt nicht auf das Gelände mitgenommen werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 PolVO).
 
Beobachtete Verstöße gegen die Benutzungsordnung oder die sonstigen Bestimmungen der örtlichen Polizeiverordnung bitten wir beim Bürgermeisteramt zu melden, damit die Verursacher direkt angesprochen und gegebenenfalls zur Verantwortung gezogen werden können.
 
Eine Anmeldung zur Nutzung der Fläche ist übrigens nach wie vor nicht erforderlich, da die Praxis gezeigt hat, dass dies relativ schwer zu organisieren ist. Sollte also schon jemand vor Ort sein, wird um vernünftiges Aufteilen von Gelände und Grillstelle gebeten, was in aller Regel auch problemlos funktioniert. Gleiches gilt im Übrigen für die Grillstelle „Grumpenwiesle“.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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