Stadtnachrichten

Archiv 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15.05.2019


1. Kurzbericht über das Ergebnis aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 

Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2. Bausachen
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
 
 
3. Bebauungsplan „Hinter dem Schloss“
    - Städtebauliche Entwurfsplanung
 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas Dipl. Ingenieur Henner Lamm von der Komunalplan GmbH aus Tuttlingen, die im Zusammenspiel mit dem Ingenieurbüro Breinlinger das Baugebiet „Hinter dem Schloss“ plant. Ziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) für individuelles Bauen für unterschiedliche Ansprüche wie für Familien, aber auch Singles und Senioren. Auch Bauplätze für das verdichtete Bauen in Form von Mehrfamilienhäusern sollen berücksichtigt werden. Grundlage der Planung ist die Festlegung der topografisch sehr aufwändigen Erschließung für den Fahrverkehr wie auch ein durchgängiges Fußwegesystem mit kurzer Anbindung an die Altstadt.
 
Staedtebaulicher-Entwurf "Hinter dem Schloss"Der Planer informierte den Gemeinderat darüber, dass der Bebauungsplan im sogenannten „Vollverfahren“ erarbeitet werden muss, weil man mit einer Nettobaulandfläche von rund 4 Hektar über den Grenzen für ein vereinfachtes Verfahren liegt. Es ist damit auch ein aufwändiger Umweltbericht einschließlich artenschutzrechtlicher Untersuchung erforderlich, für den der Auftrag von Seiten der Verwaltung bereits erteilt worden ist um keine Zeit zu verlieren, da derzeit die richtige Vegetationsphase sei, um die Untersuchungen vorzunehmen.
 
Das Baugebiet liegt aufgrund seiner Steilheit in einem topografisch relativ schwierigen Gelände, das sowohl im Blick auf die Erschließung, als auch auf die künftige Bebauung hohe Anforderungen stellt. Dennoch soll möglichst viel Fläche baulich ausgenutzt werden, da es sich um die letzte größere Baufläche in Schiltach handelt, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Auf Wunsch des Gemeinderats sollen auch Flächen für eine verdichtetere Bebauung ausgewiesen werden. Der Planer schlug vor, dies im unteren, westlichen Planbereich vorzusehen, um den damit verbundenen Verkehr nicht durch das ganze Wohngebiet leiten zu müssen. Die Planung sieht Erschließungsstraßen mit einer Breite von 5,50 m und einem Gehweg von 1,50 m vor. Dies müsse jedoch noch einmal näher untersucht werden, weil die Gehwegbreite für Rollstühle, Rollatoren und auch Kinderwagen eigentlich zu schmal sei, insbesondere wenn man an Begegnungsverkehr denkt.
 
Den Bauherren soll möglichst viel Freiheit gelassen werden, weshalb die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan sehr flexibel gehalten werden. Aus nachbarschützenden und städtebaulichen Gründen soll allerdings die Gebäudehöhe begrenzt werden. Dipl. Ingenieur Lamm schlug hierfür die Limitierung der Firsthöhe gemessen an der Straßenhöhe vor. Garagen sollen einen Mindestabstand zur Straße von 6 m einhalten, damit die Fläche vor dem Garagentor als zusätzliche Stellplatzfläche zur Verfügung steht. Die erforderliche Zahl an Stellplätzen soll im Bebauungsplan vorgeschrieben werden, damit der entsprechende Bedarf auf dem jeweiligen Baugrundstück abgedeckt werden kann.
 
Die vorläufige Bilanz des städtebaulichen Entwurfs kommt auf 52 Einfamilienhausgrundstücke und 4 Mehrfamilienhausgrundstücke. Die Gesamtfläche des Gebiets liegt bei 5,3 ha, das reine Nettobauland bei rund 4 ha. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 465 m² und 1.914 m². Insgesamt sollen 122 Wohneinheiten für geschätzte 366 Einwohner entstehen. Damit liegt man mit 69 Einwohner/ha deutlich über den Vorgaben des Landes.
 
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat bestätigte der Planer, dass die Entwässerung des Baugebiets im Trennsystem erfolgen wird, d. h. dass das Oberflächenwasser nicht der Kläranlage zugeführt wird, was heutzutage Standard sei.
 
In der Gemeinderatsdiskussion wurde noch einmal bekräftigt, dass den Bauherren so viel Freiheit wir möglich gelassen werden soll. Außerdem wurde darum gebeten, die Bauplatzzuschnitte noch einmal zu überprüfen, um kleinere Grundstücke zu schaffen und damit noch etwas mehr zu verdichten, nachdem es um die letzte größere Baufläche in Schiltach geht. Dies wurde vom Planer zugesagt, jedoch seien ihm wegen der schwierigen Topografie gewisse Grenzen gesetzt.
 
In mehreren Wortmeldungen verständigte man sich darauf, bei der Planung nicht nur den PkW-Verkehr, sondern insbesondere die Fußgänger im Auge zu behalten. Dennoch sollten die Verkehrsflächen nicht zu eng konzipiert werden, weil die Fahrzeuge neuerer Bauart alle deutlich breiter sind als noch vor Jahren.
 
Die aktuelle Planung sieht keine Anbindung an die neue Altstadtumfahrung Richtung Zollhaus vor, da sonst zu befürchten wäre, dass die Autofahrer den Weg durch das Wohngebiet als Abkürzung nutzen. Planungsrechtlich soll diese Option jedoch offen gehalten werden, falls man zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eine Anbindung bauen möchte, die beispielsweise durch absenkbare Poller für den allgemeinen Verkehr gesperrt, für Räum- und Rettungsfahrzeuge aber als Alternative zugelassen werden könnte. Im südlichen Bereich wünschte sich ein Gemeinderatsmitglied noch einen zusätzlichen Treppenaufgang für Fußgänger, um deren Laufwege zu verkürzen.
 
Alles in allem wurde der städtebauliche Entwurf vom Gemeinderat einhellig gut geheißen. Die vorgetragenen Anregungen werden vom Planer aufgenommen und in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Sobald die Voruntersuchungen für den Umwelt- und Artenschutz abgeschlossen sind, soll im Spätsommer der Bebauungsplanvorentwurf verabschiedet werden, damit die frühzeitige Offenlage und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden kann. Nach dem Zeitplan des Planungsbüros sollte das Bebauungsplanverfahren bis Mai 2020 abgeschlossen werden können.
 
4. Stadtfest 2020
    - Vorstellung des Konzepts

 
Der Leiter der städtischen Tourismusinformation Christian Jäckels stellte dem Gemeinderat das Konzept für das Stadtfest 2020 vor, das vom 26. bis 28. Juni 2020 stattfinden soll. Schon vor geraumer Zeit habe sich ein Organisations-Team aus Vereinsvertretern und weiteren Interessierten konstituiert, das bereits mehrere Sitzungen abgehalten hat. 20 Schiltacher Vereine haben bereits ihre Beteiligung am Stadtfest zugesagt, von sieben weiteren Vereinen steht die Antwort noch aus.
 
Erstmals soll das Großereignis bereits am Freitagabend eingeläutet werden, in dem auf der Lehwiese eine „Warm up-Party“ mit der Party-Band „Wilde Engel“ stattfindet. Auch für den Samstag ist eine Neuerung vorgesehen: Bislang begannen die Stadtfeste am späten Nachmittag mit einem Fassanstich. Im kommenden Jahr soll erstmals der Altstadtflohmarkt in der Gerbergasse integriert werden, so dass schon den ganzen Tag über Gäste im „Städtle“ sein werden. Um 17 Uhr ist dann der offizielle Start des Fests. Nach derzeitiger Sachlage wird es wieder ein Stadtfesttheater geben. Außerdem findet auf dem Marktplatz eine Zaubershow statt. Am Abend gibt es Live-Musik in der gesamten Stadt und eine „Lange Tafel“ von der Stadtbrücke bis zum „Alten Fritz“.
 
Der Sonntag beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst auf der Lehwiese. Danach unterhalten Schiltacher Vereine die Gäste in den verschiedenen Festbereichen, moderiert von Helmut Dold alias „De Hämme“. Nach der Tombolaauslosung am Nachmittag klingt das Fest auf der Lehwiese mit den „Old News“ aus. Außerdem hat sich das Orga-Team für den Sonntag um einen Naturpark-Markt beworben.
 
Auf vielfachen Wunsch soll für das Fest auch wieder eine Verbindung zwischen der „Lehwiese“ und der „Gerbergasse“ hergestellt werden, um einen Rundgang zu ermöglichen. Die THW-Brücke, die bei früheren Festen zum Einsatz kam, steht im kommenden Jahr jedoch nicht zur Verfügung. Als Alternative ist eine sogenannten „Ponton-Brücke“ geplant, sofern die Angrenzer und die zuständigen Behörden ihre Zustimmung erteilen.
 
Ein Blick in den Turnierkalender der Fußball-Europameisterschaft hat den Verantwortlichen gezeigt, dass am Festwochenende ein Achtelfinale stattfindet, an dem möglicherweise auch die Deutsche Nationalmannschaft teilnehmen könnte. Es wird daher versucht ein Public-Viewing in das Stadtfest einzubinden, wobei die Kosten für eine große LED-Wand inklusive Nebenkosten und Lizenzen bei beachtlichen 10.000 Euro liegen. Das Public-Viewing kann es daher nur geben, wenn sich die Kosten über Sponsoren decken lassen und der Stadtfest-Haushalt nicht belastet wird.
 
Das erforderliche Budget (ohne Public-Viewingkosten) schätzt Christian Jäckels auf 150.000 Euro. 2015 beliefen sich die Ausgaben noch auf 115.000 Euro. Die seinerzeitigen Einnahmen betrugen 101.000 Euro. Die Stadt hat damals dann einen größeren Teil der Kosten übernommen, um zu ermöglichen, dass an die Vereine ein Betrag in Höhe von 3,50 € pro geleistete Arbeitsstunde ausgezahlt werden konnte. Berücksichtigt wurden hierbei nicht nur die Aufbau- und Bewirtungszeiten, sondern auch allgemeine Aufgaben wie der Aufbau der Stadttore und die Kinderbetreuung durch Vereine und Kirchengemeinden.
 
Einzelne Stadtratsmitglieder baten darum, das Angebot für Jugendliche nicht aus den Augen zu verlieren, die beim letzten Stadtfest ein Angebot für ihre Altersstufe vermisst haben. Christian Jäckels sagte zu, dies an das Orga-Team weiterzugeben, wobei die Freitagabend-Veranstaltung auch jugendliche Besucher ansprechen dürfte.
 
Alles in allem zeigte sich der Gemeinderat erfreut über das sehr weit gediehene Fest-Konzept, das wieder ein regionales Highlight verspricht. Das beantragte Budget von 150.000 Euro wird gerne zur Verfügung gestellt, zumal das Stadtfest nur alle fünf Jahre stattfindet und den Vereinen und Organisatoren einen riesigen Aufwand abverlangt. Die Stadt sollte sich bei dieser vorbildlichen Gemeinschaftsaktion daher großzügig zeigen. Abschließend bedankte sich Bürgermeister Thomas Haas bei Christian Jäckels und den Mitgliedern des Organisations-Teams für ihr großes Engagement, ohne das ein solches Großereignis nicht durchführbar wäre.
 
5. Hundetoiletten
 
Bürgermeister Thomas Haas erinnerte den Gemeinderat an den Grundsatzbeschluss, im Stadtbereich Stationen für die Entsorgung von Hundekot aufzustellen. Wegen möglicher Standorte im Außenbereich wurde das Thema an den Ortschaftsrat verwiesen. Dieser hat sich jedoch dagegen ausgesprochen, da es dort besonders schwierig ist ein ausgewogenes Konzept zur Aufstellung von Hundetoiletten zu erarbeiten. Im Gegensatz zum innerstädtischen Bereich gibt es keine Konzentrationspunkte, an denen sich Hundehalter mit ihren Hunden aufhalten.
 
Stadträtin Sabine Bösel als Hundehalterin hat Vorschläge für insgesamt 20 Standorte im Stadtgebiet gemacht, wobei der Vorsitzende darauf hinwies, dass bei einzelnen Standorten noch die Zustimmung der Grundstückseigentümer eingeholt werden muss.
 
Die einzelnen Standortvorschläge wurden vom Gemeinderat durch diskutiert und mehrheitlich festgelegt. Sie sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und auch im Siedlungsbereich von Vorderlehengericht soll eine Hundestation aufgestellt werden.
 
Ortsvorsteher Thomas Kipp brachte in diesem Zusammenhang noch einmal den Ortschaftsrats-Wunsch in Erinnerung, wonach man auch bei den größeren Wiesenflächen tätig werden sollte. Trotz des ausdrücklichen Betretungsverbots aus dem Naturschutzgesetz, das auch für Hunde gilt, lassen viele Hundehalter ihre Vierbeiner während der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung auf landwirtschaftlich genutzten Wiesen umherlaufen, wo dann auch entsprechende Hinterlassenschaften zu verzeichnen sind. Die heimischen Weiden und Wiesen dienen jedoch als Futtergrundlage für Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung des Futters stellt eine große Gefahr für die Gesundheit dieser Tiere dar, insbesondere für trächtige Rinder. Der Ortschaftsrat wünscht sich daher das Aufstellen von stabilen Hinweisschildern an prägnanten Stellen,  auf denen das Betretungsverbot der Wiesen deutlich gemacht wird. Außerdem sollen die Hundehalter mit dem Steuerbescheid eine Broschüre des Landesbauernverbands erhalten, in der sie für die Hundekotproblematik sensibilisiert werden sollen.
 
Von Seiten der Verwaltung wird darüber hinaus derzeit geprüft, ob der momentan auf den Innenbereich begrenzten Leinenzwang für Hunde auf die gesamte Gemarkung ausgedehnt werden kann. Eine entsprechende Anfrage wurde an den Gemeindetag gerichtet.
 
6. Förderung von Feuerlöschteichen
    - Änderung der Richtlinien

 
Schon vor Jahren hat die Stadt Schiltach Richtlinien für den Bau und die Unterhaltung von Löschteichen erlassen. In früheren Jahren gab es Zuschüsse von der seinerzeitigen Gebäudebrandversicherung. Nach deren Aufhebung sind die Grundstückseigentümer selbst für die Bevorratung von Löschwasser verantwortlich.
 
Das Thema erhielt nach Ansicht von Bürgermeister Thomas Haas in den letzten Jahren noch mehr Brisanz, weil durch die trockenen Sommermonate die Gefahr von Flächen- oder Waldbränden deutlich gestiegen ist. Auch in Schiltach waren innerhalb weniger Monate zwei derartige Brände zu verzeichnen.
 
Von Seiten der Stadt möchte man daher die Eigentümer von Feuerlöschteichen dazu motivieren, ihre Anlagen regelmäßig zu unterhalten und Anlandungen zu beseitigen. Hierfür sollen die Förderrichtlinien entsprechend geändert werden. Auch der Ortschaftsrat hat sich mit der Materie befasst und entsprechende Vorschläge für neue Förderrichtlinien unterbreitet. So sollen Neubaumaßnahmen zur Bereitstellung von Löschwasser künftig mit 40,-- €/m³ Vorhaltung gefördert werden. Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 500 € betragen, bislang lag die Grenze bei 1.250,-- €. Eigenleistungen sollen künftig auf Nachweis ebenfalls als zuschussfähig anerkannt werden, wobei sie maximal 25% der insgesamt anerkennungsfähigen Kosten betragen dürfen. Bei der Berechnung der Eigenleistung wird ein Stundensatz in Höhe des jeweils geltenden Mindestlohns zugrunde gelegt.
 
Der Gemeinderat schloss sich den Vorschlägen der Verwaltung und des Ortschaftsrats einstimmig an und beschloss die Neufassung der Förderrichtlinien einstimmig. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Feuerwehr um Mithilfe bei der Erhebung des Handlungsbedarfs gebeten, in dem die vorhandenen Feuerlöschteiche auf ihren Zustand überprüft werden und mögliche Standorte für neue Teiche vorgeschlagen werden.
 
7. Lärmaktionsplanung
    -Vergabe der Planung

 
Nach Einführung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 in deutsches Recht ist an allen Hauptverkehrsstraßen eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Hinsichtlich des Straßenverkehrs wurden für Baden-Württemberg die Lärmkarten der 3. Stufe durch die LUBW erstellt und veröffentlicht. Diese Lärmkartierung umfasst alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz./24h. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ergibt sich für die Stadt Schiltach die Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Eigentlich ist Schiltach nur mit der B 294 ab dem Knotenpunkt B 462/B 294 bis zur Kreisgrenze zum Ortenaukreis in der Pflicht. Der Gemeinderat ist jedoch im Interesse einer ganzheitlichen Betrachtung übereingekommen, auch die restlichen Bundesstraßenstrecken Richtung Schenkenzell und Schramberg in die Planung aufzunehmen.
 
Die Verwaltung wurde darum gebeten, ein Fachbüro zu suchen, das die Planung zeitnah und zügig durchführen kann. Aufgrund der Referenzen aus anderen Gemeinden wurde das Ingenieurbüro Kurz und Fischer aus Winnenden vorgeschlagen, das die Planung zusammen mit der Planungsgruppe Kölz aus Ludwigsburg vornehmen kann, das schon mehrfach für die Stadt tätig war.
 
Ohne größere Diskussion wurde der entsprechende Auftrag einstimmig an das Büro Kurz und Fischer vergeben.
 
8. Parkhaus Hauptstraße
    - Vergabe der Projektsteuerung

 
Schon in der letzten Gemeinderatssitzung hat Bürgermeister Thomas Haas darauf hingewiesen, dass für den Bau des Parkhauses und des darüber gelegenen Hotels in der Hauptstraße eine Projektsteuerung vorgenommen werden sollte. Die Hinzuziehung eines Projektsteurers ist für ihn unverzichtbar, da die beiden voneinander unabhängigen Bauvorhaben koordiniert und Schnittstellen definiert werden müssen. Außerdem müssen Terminpläne vereinbart und deren Einhaltung überwacht werden. Auch das Land Baden-Württemberg bedient bei seinen größeren Bauvorhaben solcher Projektsteurer und hatte zuletzt auch in Schiltach für die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schiltach und der Kinzig ein Büro im Einsatz. Das für das Parkhaus- und Hotelprojekt angebotene Honorar in Höhe von 50.000 Euro höre sich im ersten Moment zwar viel an. Jedoch mache sich dies mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr bald bezahlt. Auch aus den Reihen des Gemeinderats wurde bekräftigt, dass man bei einem derartigen Großprojekt mit einer Größenordnung von rund 4 Millionen Euro (alleine für das Parkhaus) einen Koordinator braucht, der insbesondere die Vorstellungen der beiden Architekten und Bauherren zusammenführt und Regelungen für die Schnittstellen definiert. Zwei Gemeinderatsmitgliedern erschienen die Kosten zu hoch, die noch auf die eigentlichen Planungsleistungen aufgeschlagen werden, die mit 600.000 Euro ohnehin schon sehr üppig seien. Andere Gemeinderatsmitglieder dagegen hielten den Zusatzaufwand für unabwendbar, zumal er der Minimierung von Risiken dient.
 
Mit 14 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der Auftrag für die Projektsteuerung schließlich an die WAT Ingenieurgesellschaft aus Karlsruhe vergeben, die auch schon für das Land Baden-Württemberg tätig war und über zahlreiche Referenzen verfügt.
 
9. Anfragen, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet. So gab Bürgermeister Thomas Haas die Anpassung der Kindergartengebühren in Höhe von rund 3% bekannt, was im Kindergartenkuratorium festgelegt worden ist. Man orientierte sich dabei an den landesweiten Empfehlungen, die von den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen vereinbart worden sind.
^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
Nach oben