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Archiv 2019

Informationen zum Haushaltsplan 2019


Der Gemeinderat der Stadt Schiltach hat am 20. Februar 2019 den Haushaltsplan 2019 beschlossen. Das Landratsamt Rottweil hat am 21. März 2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Der Haushaltsplan wurde nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (Kommunale Dop­pik) aufgestellt. Er gliedert sich in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.
Alle Aufwendungen und Erträge einer Kommune werden im Ergebnishaushalt geplant. Darin enthalten sind auch nicht kassenwirksame Erträge und Aufwendungen (z.B. Abschreibungen und Verrechnun­gen). Der Ergebnishaushalt ist mit einer kauf­männischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar.

Im Finanzhaushalt werden die geplanten kassenwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen festge­halten. Damit wird die Liquidi­tätslage dargestellt. Der Finanzhaushalt umfasst auch die im früheren Vermögenshaushalt ver­anschlagten Ein- und Auszahlungen, also Inves­titio­nen, Investitionszu­schüsse, Kreditaufnahmen und Tilgungen.
Der Ergebnishaushalt weist ein positives Gesamtergebnis mit 124.000 Euro auf. Der Finanzhaushalt weist einen Zah­lungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts mit 1,4 Mio. Euro aus, was mit der früheren Zufüh­rung zum Vermögenshaushalt verglichen werden kann.

Die Stadt Schiltach investiert auch 2019 wieder in zahlreiche wichtige Projekte, wie z.B. Kinderkrippen, Straßenbaumaßnahmen, Hochwas­serschutz und städtische Gebäude. Der Investitionsumfang beträgt ca. 6,2 Millionen Euro. Dadurch entsteht ein Finanzierungsmittelbedarf mit 4,4 Mio. Euro, der aus der vorhandenen Liquidität gedeckt werden kann.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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