Archiv 2019
Informationen zum Haushaltsplan 2019
28.03.2019
Der Gemeinderat der Stadt Schiltach hat am 20. Februar 2019 den Haushaltsplan 2019 beschlossen. Das Landratsamt Rottweil hat am 21. März 2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.
Der Haushaltsplan wurde nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (Kommunale Doppik) aufgestellt. Er gliedert sich in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt.
Alle Aufwendungen und Erträge einer Kommune werden im Ergebnishaushalt geplant. Darin enthalten sind auch nicht kassenwirksame Erträge und Aufwendungen (z.B. Abschreibungen und Verrechnungen). Der Ergebnishaushalt ist mit einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar.
Im Finanzhaushalt werden die geplanten kassenwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen festgehalten. Damit wird die Liquiditätslage dargestellt. Der Finanzhaushalt umfasst auch die im früheren Vermögenshaushalt veranschlagten Ein- und Auszahlungen, also Investitionen, Investitionszuschüsse, Kreditaufnahmen und Tilgungen.
Der Ergebnishaushalt weist ein positives Gesamtergebnis mit 124.000 Euro auf. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts mit 1,4 Mio. Euro aus, was mit der früheren Zuführung zum Vermögenshaushalt verglichen werden kann.
Die Stadt Schiltach investiert auch 2019 wieder in zahlreiche wichtige Projekte, wie z.B. Kinderkrippen, Straßenbaumaßnahmen, Hochwasserschutz und städtische Gebäude. Der Investitionsumfang beträgt ca. 6,2 Millionen Euro. Dadurch entsteht ein Finanzierungsmittelbedarf mit 4,4 Mio. Euro, der aus der vorhandenen Liquidität gedeckt werden kann.
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Stadtverwaltung Schiltach