Stadtnachrichten

Archiv 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 6. Februar 2019


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2. Bausachen
 
Dem Gemeinderat lagen zwei Bauanträge vor auf Erweiterung bzw. Vergrößerung von vorhandenen Balkonen am Gebäude Geroltzhäuser Weg 2, Schiltach, Flst. 2326.
 
Nach Erläuterung durch die Verwaltung und Einsichtnahme der Pläne wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
3. Verkehrsverhältnisse entlang der Bundesstraße

 
Nachdem im Vorfeld der Bürgermeisterwahl verschiedene Wünsche über verkehrsrechtliche Maßnahmen im Zuge der Bundesstraße B 294/462 an Herrn Bürgermeister Thomas Haas herangetragen worden sind und im Herbst letzten Jahres auch eine Unterschriftenaktion der Bewohner des Bereichs Blattenhäuserwiese/Vor Reichenbächle wegen zunehmenden Problemen mit dem Verkehr bei der Stadt einging, hat kürzlich eine Verkehrsschau in den entsprechenden Bereichen stattgefunden. Zuständige Behörde für die Anordnung von Beschilderungen oder Markierungen ist das Landratsamt Rottweil nach Anhörung der Verkehrspolizei und dem Straßenbaulastträger. In diesem Fall ist dies der Bund vertreten durch das Regierungspräsidium.
 
In der aktuellen Sitzung berichtete die Verwaltung vom Ergebnis der Verkehrsschau.
 
Die Anwohner der Ortsdurchfahrt Hinterlehengericht beklagen zu viel Lärm durch den Verkehr und haben darüber hinaus weitere Querungshilfen oder einen Fußgängerüberweg beantragt. Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass bereits drei Querungshilfen vorhanden sind und die Voraussetzungen für einen zusätzlichen Fußgängerüberweg nicht vorliegen. Hierfür sind mindestens 50 Fußgänger je Spitzenstunde und 200 Fahrzeuge in derselben Spitzenstunde Voraussetzung. Landratsamt und Polizei gehen jedoch davon aus, dass die Überquerung der Straße auch heute schon ausreichend sicher abgewickelt werden kann.
 
Bezüglich des beklagten Lärms hat die Behörde auf die Verpflichtung der Kommunen zum Aufstellen eines Lärmaktionsplans an Hauptverkehrsstraßen bei mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr hingewiesen. Dies ist laut der neuesten Kartierung der LUBW im Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze nach Halbmeil und dem Knotenpunkt der beiden Bundesstraßen der Fall. Schiltach muss daher für diese Strecke einen Lärmaktionsplan aufstellen, d. h. es gibt ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung sämtlicher Träger öffentlicher Belange, wofür man sich eines Fachbüros bedienen muss. Das Landratsamt empfiehlt, dass die Stadt Schiltach diesen Lärmaktionsplan auch auf die Bereiche ausdehnen sollte, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, weil die erforderliche Zahl an Fahrzeugen nicht erreicht wird. Damit könnte auch die Situation in der Ortsdurchfahrt Hinterlehengericht im Blick auf lärmmindernde Maßnahmen durchleuchtet werden.
 
Die Anwohner des Bereichs Blattenhäuserwiese/Vor Reichenbächle klagen über regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, zunehmenden Lärm und Gefahrensituationen durch wendende LkW. Außerdem wurde um Prüfung gebeten, ob Vor Reichenbächle eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden könne.
 
Die Straßenverkehrsbehörde hat den ebenfalls geäußerten Wunsch nach einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage an die zuständige Bußgeldbehörde im Landratsamt weitergeleitet. Außerdem wurden die Bußgeldbehörde und die Polizei um erhöhten Kontrolldruck gebeten. Darüber hinaus könnte die Stadt ein mobiles Dialog-Display mit einem „Smiley“ einsetzen, um den Autofahrern ihre gemessene Geschwindigkeit anzuzeigen.
 
Darüber hinaus sieht das Landratsamt derzeit keine Möglichkeit, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h bzw. 70 km/h noch weiter nach unten zu verändern. Die einschlägigen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften geben dies hier auf freier Strecke eindeutig nicht her. Der von den Anwohnern angeführte Verweis auf Gutach, wo über 30 oder 40 km/h diskutiert wird, sei nicht vergleichbar. Dort handele es sich um die Ortsdurchfahrt. Außerdem sei dies Ausfluss der Lärmaktionsplanung, die aktuell nun auch in Schiltach ansteht. Erneut empfahl das Landratsamt daher, auch den Bereich Blattenhäuserwiese einzubeziehen, auch wenn die erforderliche Zahl an Fahrzeugen nach den Untersuchungen der LUBW nicht erreicht wird. Im Rahmen des Lärmaktionsplans könnte sich durchaus eine Empfehlung auch für geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ergeben. Alternativ sind unter Umständen auch lärmmindernde Aktivitäten denkbar, wenn die Lärmgrenzwerte überschritten werden.
 
Das ebenfalls angesprochene ärgerliche Wenden von LkW im Bereich der Bushaltestelle Blattenhäuserwiese habe man bereits vor geraumer Zeit diskutiert. Einvernehmlich ist man übereingekommen, im Bereich der Bushaltestelle ein Schild aufzustellen, auf welchem auf die Möglichkeit des sicheren Wendens in Höhe der Firma Bell-Schinken nur wenige Hundert Meter entfernt hingewiesen wird. Neben einem Text enthält es ein Symbol, um auch Lkw-Fahrer zu informieren, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Das Schild ist laut Auskunft der Straßenmeisterei Sulgen bereits ausgeliefert und soll aufgestellt werden, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen.
 
Die Situation „Vor Reichenbächle“ wurde von der Verkehrsbehörde schon mehrfach in Augenschein genommen. Man ist sich mit der Polizei darin einig, dass die vorhandene „Weilerbeschilderung“ der konkreten Gefahrensituation gerecht wird. Eine 30 km/h-Beschilderung signalisiere dem Autofahrer, dass er diese Geschwindigkeit auch gefahrlos fahren kann, was dort wegen der zahlreichen Einmündungen jedoch nicht der Fall ist. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird daher eher als kontraproduktiv gesehen. Stattdessen wurde vorgeschlagen, zusätzlich ein Schild „Hofdurchfahrt“ mit einem Ausleger am Hofgebäude anzubringen, um die Gefahrensituation noch deutlicher zu machen. Hierfür ist jedoch die Zustimmung des Gebäudeeigentümers erforderlich, der durch das Schild gewisse Einschränkungen in seinen Betriebsabläufen hinnehmen müsste.
 
Auch die Ortsdurchfahrt Vorderlehengericht war Gegenstand der Verkehrsschau, wo Anwohner mehrfach über zu schnelles Fahren nach der stationären Geschwindigkeitsmessanlage klagen. Hier wurde daher eine zweite Messstelle weiter talabwärts gefordert. Dies habe nach Ansicht der Verkehrsbehörde jedoch wegen der Länge der Ortsdurchfahrt keine Aussicht auf Erfolg. Stattdessen wurde vorgeschlagen, im Bereich der Einfahrt in die Ortsdurchfahrt eine Mittelinsel mit beidseitigem Versatz zu bauen. Solche künstlichen Hindernisse haben erwiesenermaßen einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt, zumal sie hier wegen der geraden Streckenführung schon von weitem zu sehen ist. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten einer solchen Maßnahme alleine von der Stadt Schiltach getragen werden müssten, auch wenn es sich um eine Bundesstraße handelt.
 
Nach dem Bericht der Verwaltung verwies Bürgermeister Thomas Haas darauf, dass man das Ergebnis der Verkehrsschau zunächst einmal als Zwischenbericht sehen müsse. Nachdem die Stadt kurzfristig in die Pflicht genommen wurde einen Lärmaktionsplan für den westlichen Teil der Bundesstraße aufzustellen, schlug er dem Gemeinderat vor, die Anregung des Landratsamts Rottweil aufzunehmen und den Lärmaktionsplan auf die gesamte Länge der auf Schiltacher und Lehengerichter Gemarkung verlaufenden Bundesstraßen auszudehnen. Man werde hierfür ein Planungsbüro beauftragen, das auf Referenzen anderer Kommunen verweisen und das Verfahren zügig durchführen kann. Diesem Vorschlag schlossen sich die Gemeinderatsmitglieder einstimmig an.
 
Des Weiteren wurde im Verlauf der Diskussion deutlich gemacht, dass die vorgetragenen Klagen der Anwohner nachvollziehbar seien. Da das Verfahren für den Lärmaktionsplan einiger Zeit bedarf, soll nach Möglichkeiten gesucht werden, vorab schon eine Verbesserung zu erreichen. So soll eine weitere Geschwindigkeitsmessanlage mit „Smiley“ beschafft werden, die auch in der Lage ist, die Zahl der Fahrzeuge und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu erfassen und zu speichern, um belastbares Zahlenmaterial zu erhalten. Beim Landratsamt soll wegen der Situation im Bereich Blattenhäuserwiese noch einmal beantragt werde, ob aus Fahrtrichtung Schramberg her nicht doch ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h statt 70 km/h möglich ist. Angesprochen wurde auch eine Querungshilfe, wie sie von Ortsdurchfahrten her bekannt ist. Bürgermeister Thomas Haas sicherte zu, die Wünsche des Gemeinderats beim Landratsamt Rottweil vorzutragen.
 
4. Bildung des Gemeindewahlausschusses 2019
 

Die Leitung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019, zu der auch die Zulassung der Wahlvorschläge und die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses gehört, ist dem Gemeindewahlausschuss zu übertragen. Dieser muss vor jeder Kommunalwahl neu bestellt werden.
 
Kraft Gesetzes ist eigentlich der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Dies gilt jedoch nicht, wenn er selbst als Wahlbewerber für die Kreistagswahl auftritt, was in Schiltach der Fall ist. Traditionell bildet in Schiltach der Wahlvorstand des Wahlbezirks „Rathaus“ in Personalunion den Gemeindewahlausschuss. Ihm gehören folgende Mitglieder an:
 
Michael Grumbach (Vorsitzender)
Carmen Schönweger (stellvertretende Vorsitzende)
Carmen Fix (Beisitzerin und Schriftführerin)
Friedrich Trautwein (Beisitzer und stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Andreas Morgenstern (stellvertretender Beisitzer)
Mario Nakic (stellvertretender Beisitzer)
 
Der Gemeindewahlausschuss für die diesjährigen Kommunalwahlen wurde vom Gemeinderat in der vorgenannten Zusammensetzung bestellt.
 
5. Erlass einer Badeordnung für das Freibad
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger informierte den Gemeinderat darüber, dass die bisherige Badeordnung für das Freibad Schiltach/Schenkenzell aus dem Jahr 1986 stammt. Einige Regelungen müssen daher an die aktuelle Lage angepasst werden, weshalb er den Erlass einer neuen Haus- und Badeordnung vorschlug.
 
Der dem Gemeinderat vorgelegte Entwurf orientiert sich an einem Muster der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. und wurde auf die örtlichen Verhältnisse angepasst. Grundlegende Änderungen seien nicht vorgesehen, jedoch einige Anpassungen und Aktualisierungen. So seien beispielsweise Bestimmungen über die Wärmehalle und eine mit der städtischen Haftpflichtversicherung abgestimmte Haftungsregelung enthalten. In der Praxis werden diese Regelungen bereits seit geraumer Zeit so angewandt.
 
Ein Gemeinderatsmitglied schlug vor, auf dem Freibadgelände Raucherzonen zum Schutz der Nichtraucher vorzusehen, was nach der Diskussion jedoch wieder verworfen wurde und nicht umgesetzt werden soll.
 
Abschließend wurde die neue Badeordnung wie vorgeschlagen bei einer Enthaltung verabschiedet. Sie wird im vollen Wortlaut im Amtlichen Nachrichtenblatt bekannt gemacht.
 
6. Einbringung des Haushalts 2019
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger hat einen umfangreichen Entwurf für den Haushaltsplan der Stadt Schiltach und den Wirtschaftsplan der Stadtwerke erarbeitet, der dem Gemeinderat in der Sitzung ausgehändigt wurde. Das Planwerk geht im Ergebnishaushalt von einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 179.000 Euro aus.
 
Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von 6,8 Millionen Euro vorgesehen, weshalb dieser Teil des Haushaltsplanes mit einem Minus von rund 5 Millionen Euro abschließt, was wegen der sehr guten Liquidität der Stadt jedoch problemlos finanziert werden kann.
 
Haupteinnahmequelle bleibt auch im Jahr 2019 die Gewerbesteuer, die der Kämmerer auf 22 Millionen Euro einschätzt. Insgesamt belaufen sich die Erträge auf 30,9 Millionen Euro. Dem stehen beträchtliche Aufwendungen in Höhe von 30,7 Millionen Euro gegenüber. Hauptanteil sind die Umlagen, die wegen des steuerstarken Jahrs 2017 besonders hoch ausfallen und sich auf insgesamt rund 19 Millionen Euro belaufen.
 
Größte „Brocken“ bei den Investitionen sind der Erwerb von neuen Bauhoffahrzeugen (328.000 Euro), der Erwerb eines neuen Rüstwagens für die Feuerwehr (540.000 Euro), die Erweiterung der Kinderkrippe „Zachäus“ (840.000 Euro), das Sanierungsgebiet in der Innenstadt (500.000 Euro), die Umgestaltung der Bahnhofstraße (550.000 Euro), der Ausbau des Bereichs Eichwaldweg/Akazienweg (620.000 Euro) sowie die Finanzierung der letzten Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von weiteren 500.000 Euro.
 
Auch der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde kurz erläutert. Bei der Wasserversorgung geht der Kämmerer von einem Verlust in Höhe von 81.000 Euro aus. Wegen bestehender Gewinnvorträge sei auch dies problemlos finanzierbar, weshalb aktuell noch nicht an eine Erhöhung der Wassergebühren gedacht ist. Da sich jedoch abzeichnet, dass sich das Verhältnis von Erträgen und Aufwendungen in diesem Bereich wohl dauerhaft verändert hat, wird wohl in ein bis zwei Jahren eine Anpassung des Wasserzinses erforderlich werden. Im Bereich Nahwärmeversorgung geht man von einem geringen Gewinn in Höhe von 7.400 Euro aus. Die Energieerzeugung schließt mit 18.200 Euro ab, was vor allem an der Beteiligung der Stadtwerke an einem Windpark liegt.
 
Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen des Kämmerers zunächst zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf wird vom Finanzausschuss am 12. Februar 2019 intensiv durchleuchtet und vorberaten, so dass er in der nächsten Gemeinderatssitzung am 20. Februar 2019 verabschiedet werden soll.
 
7. Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes und Umbau der zentralen Bushaltestelle
 
a. Vergabe der Straßenbauarbeiten
 
Stadtbaumeister Roland Grießhaber wies darauf hin, dass man die Arbeiten zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und den Umbau der zentralen Bushaltestelle beim Hauptbahnhof schon im letzten Jahr vorgesehen hatte. Auf die seinerzeitige Ausschreibung ging jedoch kein Angebot ein und die direkten Verhandlungen mit potenziellen Bietern ergaben kein befriedigendes Ergebnis. Der Gemeinderat hat daher seinerzeit beschlossen, die Maßnahme aufzuschieben und im Spätherbst 2018 erneut auszuschreiben, was von Seiten des Stadtbauamts veranlasst worden ist. Auf die neuerliche Ausschreibung gingen erfreulicherweise sieben Angebote ein, die auch wertbar sind. Günstigste Bieterin für die Straßenbauarbeiten ist die Firma BTS GmbH mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 366.632,13 €. Die Kostenschätzung der planenden Landschaftsarchitekten ging von 410.000 Euro aus. Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag an die Firma BTS aus Schiltach.
 
b. Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
 
Für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und den Umbau der zentralen Bushaltestelle müssen auch Landschaftsbauarbeiten ausgeführt werden, für die 45.000 Euro veranschlagt sind. Auch diese Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben, woraufhin erfreulicherweise ebenfalls sieben Angebote abgegeben wurden. Günstigste Bieterin war die Firma Oberer aus Sulz am Neckar mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 37.545,45 €, zu der ihr der Auftrag einstimmig erteilt wurde.
 
8. Anfragen, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus dem Gemeinderat beantwortet.
 
So verwies Bürgermeister Thomas Haas noch einmal auf die letzte Verkehrsschau, bei der auch die Radwege inspiziert wurden. Beim Radweg vom Bereich Hohenstein in Richtung Stadtmitte schlug die Verkehrsbehörde vor, die verbindliche Benutzungspflicht aufzuheben, weil der Radweg nicht der Norm entspricht und für einen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal ist. Stattdessen sollen die Fahrradfahrer auch auf der Straße fahren dürfen, wobei sie die landesweite Radwegenetz-Ausschilderung über die Bahnhofstraße leitet. Dies hielten einige Gemeinderatsmitglieder wegen der bekannten Parkproblematik in der Bahnhofstraße für gefährlich, weshalb mehrheitlich ein Parkverbot befürwortet wurde, das jedoch vom Landratsamt Rottweil anzuordnen ist, weil die Stadt nicht selbst Straßenverkehrsbehörde ist. In diesem Zusammenhang wurde auch nach dem Sachstand bezüglich der Verlegung des Geh- und Radwegs Richtung Halbmeil gefragt. Bürgermeister Thomas Haas informierte daher darüber, dass man derzeit auf eine Stellungnahme der Stadt Wolfach warte, auf deren Gemarkung die neue Radwegtrasse überwiegend verlaufen würde.
 
Als problematisch gesehen wurde auch die Radwegführung im Bereich der AVIA-Tankstelle, wo es wegen der vielen Ein- und Ausfahrten zu zahlreichen Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Auto komme. Das Landratsamt hat der Stadt dringend geraten, diese Situation von einem Verkehrsplaner untersuchen zu lassen, um durch bauliche Veränderungen eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Dies wurde vom Gemeinderat gerne aufgenommen. Die Verwaltung wird sich um einen geeigneten Fachplaner bemühen.
 
Ein Gemeinderatsmitglied gab eine Forderung der Anwohner des Bereichs „Baumgarten“ weiter, die sich einen Eingriff in den Wald wünschen, um die Lichtverhältnisse wieder zu verbessern. Von Seiten der Verwaltung wurde berichtet, dass die Forstverwaltung noch in diesem Frühjahr eine großangelegte Aktion zwischen dem Hohensteiner Felsen und der Eythstraße vornehmen wird, bei der der hohe Bewuchs komplett zurückgenommen wird. Für diese Maßnahme werden der untere Teil der Eythstraße und die Hauptstraße zwischen der unteren Bahnhofsbrücke und der Firma VEGA tagsüber eine Woche lang für jeglichen Verkehr gesperrt. Über Näheres werde noch berichtet.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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