Stadtnachrichten

Archiv 2019

Fälligkeit von Grund- und Gewerbesteuer


Am 15. Februar 2019 wird die erste Rate der Grundsteuer 2019 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Abgabepflichtigen, die auf dem Grundsteuerbescheid 2019 oder letzten Grundsteueränderungsbescheid angegebene Rate zum 15. Februar 2019 an die Stadtkasse in Schiltach zu überweisen.
 
Am 15. Februar 2019 ist auch die erste Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer für das Jahr 2019 zur Zahlung fällig. Bitte überweisen Sie die im letzten Gewerbesteuerbescheid angegebene Vorauszahlungsrate an die Stadtkasse Schiltach zum 15. Februar 2019.
 
Den Abgabepflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir die fälligen Beträge der Grund- und Gewerbesteuer zum 15. Februar 2019 von ihrem Konto abbuchen.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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