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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2018


Vor der eigentlichen Sitzung kam der Schiltacher Gemeinderat im „Hinteren Städtle“ zusammen, um die Pflaster-Muster vor der Zunftstube der Narrenzunft in Augenschein zu nehmen. Schon seit längerem wird darüber nachgedacht, das holperige Kopfsteinpflaster in der Schenkenzeller Straße und der Spitalstraße durch einen barriereärmeren Belag zu ersetzen, um es Passanten mit Rollstuhl, Rollator oder auch Kinderwagen unbeschwerlicher zu machen, durch die Schiltacher Altstadt zu gehen. Zur besseren Beurteilung wurden daher drei Musterflächen mit unterschiedlichen Pflastern verlegt. Außerdem standen den Gemeinderatsmitgliedern am Sitzungsabend ein Rollator und eine Rollstuhl zur Verfügung, um sich persönlich einen Eindruck darüber zu verschaffen, wie sich das jeweilige Pflaster mit der entsprechenden Gehhilfe oder dem Rollstuhl verhält. Eines der Musterpflaster aus Sandstein haben die Denkmalschutzbehörden bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Mit den anderen beiden könne man sich jedoch einverstanden erklären.
 
Im Verlauf der Gemeinderatsdiskussion wurde auch ein Asphaltbelag ins Gespräch gebracht, der den Gehbehinderten naturgemäß am meisten entgegen kommen würde. Schon vor der Pflasterung im Zuge der Sanierung „Altstadt III“ ist der Fahrbahnbelag bis Ende der 1980er Jahre asphaltiert gewesen.
 
Ohne einen abschließenden Beschluss zu fassen, begaben sich die Gemeinderäte anschließend in den Sitzungssaal des Rathauses, um die öffentliche Gemeinderatssitzung dort fortzusetzen.
 
1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2. Bausachen
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.
 
3. Beschluss einer neuen Geschäftsordnung für den Gemeinderat
 
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat das Muster einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung inhaltlich und redaktionell in einigen Punkten geändert und ergänzt. Insbesondere betrifft dies die Absenkung des Minderheitenquorums für das Verlangen auf Unterrichtung durch den Bürgermeister und die neuen Regelungen zur Einberufungsfrist sowie die geänderten Minderheitenrechte in Bezug auf die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes. Die Neuregelungen zur Transparenz von Beratungsunterlagen machten ebenfalls eine Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich.
 
Da der Schiltacher Gemeinderat seit kurzem ein elektronisches Rats-Informationssystem im Einsatz hat, sollten auch hierfür Regelungen getroffen werden.
 
Von Seiten der Verwaltung wurden die Änderungen im Entwurf der neuen Geschäftsordnung vorgestellt und erläutert.
 
Ohne größere Diskussion stimmte der Gemeinderat der Änderung der Geschäftsordnung einstimmig zu, die ab sofort für die Ratsarbeit angewandt werden soll.
 
4. Änderung der Hundesteuersatzung
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger teilte dem Gemeinderat mit, dass die Hundesteuer in der Stadt Schiltach seit 01.01.2002 jährlich 60 Euro beträgt. Für den zweiten Hund müssen 120 Euro und für jeden weiteren Hund 180 Euro bezahlt werden. Die Hundesteuer sei eine Pflichtsteuer und müsse von den Gemeinden zwingend erhoben werden. Der Gesetzgeber möchte damit bezwecken, dass die Hundehaltung in geordneten Grenzen gehalten wird, um Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit zu vermeiden.
 
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist der Hundesteuersatz in Schiltach derzeit äußerst günstig, weshalb von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen wurde, die Hundesteuer so zu erhöhen, dass die Unterschiede zu anderen Gemeinden verringert werden. Vorgeschlagen wurden folgende Steuersätze:
 
1. Hund 90 Euro
2. Hund 180 Euro
3. und jeder weitere Hund 270 Euro
Zwingersteuer bis fünf Hunde: 90 Euro.
 
Blindenhunde, Rettungshunde, Herdenhunde oder auch Hofhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen im Außenbereich sollen auch künftig von der Hundesteuer befreit sein.
 
Der Ortschaftsrat Lehengericht hat sich im Vorfeld ebenfalls mit der Thematik befasst und sich eine noch deutlichere Erhöhung der Hundesteuer gewünscht. Für den 1. Hund sollten nach Ansicht der Vertreter aus dem Ortsteil mindestens 100 Euro verlangt werden.
 
Dies ging den Schiltacher Gemeinderatskollegen jedoch zu weit. Die angepeilte Erhöhung um 50% sei schon hoch genug. Ein Gemeinderatsmitglied wies auch darauf hin, dass Hunde für viele alleinstehende Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr wichtig sind, um der Vereinsamung entgegen zu wirken. Vor allem der „erste“ Hund sollte daher nicht zu teurer sein.
 
Um eine monatliche Abrechnung zu erleichtern, riet Stadtkämmerer Herbert Seckinger außerdem unbedingt zu Steuersätzen, die durch 12 teilbar sind.
 
Abschließend wurde die Änderung der Hundesteuersatzung entsprechend dem Verwaltungsvorschlag einstimmig beschlossen.
 
5. Erddeponie Schiltach
    - Sachstand
 

Bürgermeister Thomas Haas informierte den Gemeinderat darüber, dass die gemeindliche Erddeponie im Bereich „Vor Hunsel“ langsam das Ende ihrer Kapazität erreicht. Nach den Berechnungen von Stadtbaumeister Roland Grießhaber stehen noch rund 4.000 m³ zur Verfügung, was höchstens noch ein bis zwei Jahre reichen dürfte. Die Suche nach einem neuen Standort hat bislang zu keinem Erfolg geführt. Durch die enge Tallage Schiltachs sind geeignete Flächen meist in der Nähe von Gewässern oder Biotopen, was Probleme mit der Genehmigung einer Erddeponie mit sich bringt. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, was möglicherweise als Alternative für die gemeindeeigene Erddeponie in Frage kommt, verwies Bürgermeister Thomas Haas auf Einrichtungen des Landkreises und privater Bauunternehmer. Ziel des Landes sei es, Erdaushub möglichst zu vermeiden und diesen stattdessen auf dem Baugrundstück unter zu bringen. Dies sei in Schiltach mit seinem steilen Gelände jedoch nur bedingt möglich, weshalb man auch künftig nicht auf das Abfahren von Aushub verzichten könne.
 
Im Gemeinderat war man sich darüber einig, dass eine Lösung vor Ort deutlich besser wäre, als den Erdaushub über weite Wege beispielsweise nach Bochingen zu fahren. Da jedoch im Moment keine Lösung für eine neue Erddeponie in Schiltach oder Lehengericht in Sicht sei, müsse man das nahende Kapazitätsende der bestehenden Deponie zunächst zur Kenntnis nehmen, ohne einen Ersatz anbieten zu können.
 
6. Vermeidung von Plastikmüll

 
Schon vor einiger Zeit hat sich Bürgermeister Thomas Haas auf Wunsch des Gemeinderates an Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel gewandt und um Prüfung gebeten, ob im Landkreis Rottweil von den gelben Säcken auf eine gelbe Tonne umgestellt werden kann. So soll insbesondere im Außenbereich verhindert werden, dass die Plastikabfälle aus aufgerissenen Säcken in die freie Natur und insbesondere in die Bäche gelangen. In einem Antwortschreiben hat der Landrat sein Verständnis für die Bitte geäußert, aber auch auf verschiedene Aspekte hingewiesen, die für die Beibehaltung der Sackabfuhr sprechen. Der städtische Antrag werde aber auf jeden Fall in die Entscheidungsfindung des Kreistags einfließen.
 
Aus den Reihen der Schiltacher Bevölkerung gab es außerdem verschiedene Rückmeldungen, dass man nicht noch eine Mülltonne unterbringen könne. Auch aus diesem Aspekt sei die Einführung einer gelben Tonne daher gut zu überlegen.
 
Die Gemeinderäte kamen überein, dem Landrat dennoch auf sein Schreiben die Erwiderung zukommen zu lassen, dass man mit der derzeitigen Situation keinesfalls einverstanden sei und nach wie vor dringenden Handlungsbedarf sehe. Sollte es bei der Sackabfuhr bleiben, müsse zumindest eine Lösung gefunden werden, wie die Sammelplätze im Außenbereich vor wilden Tieren geschützt werden können, um das Aufreißen der Säcke zu verhindern. Ein Gemeinderatsmitglied gab in diesem Zusammenhang seinem Bedauern Ausdruck, dass es in Baden-Württemberg keine Wertstoff-Höfe wie im benachbarten Bayern gäbe.
 
7. Anfragen, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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