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Archiv 2018

Prüfung von Grabmalen auf Standsicherheit


Grabmalanlagen auf öffentlichen Friedhöfen unterliegen einer Prüfung ihrer Standsicherheit, die einmal jährlich erfolgt. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unserem städtischen Friedhof in Schiltach.

Die Standsicherheitsprüfungen der Grabmalanlagen erfolgen nah den Vorgaben der VSG 4.7 unter Verweis auf die Technische Anleitung zu Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) der Deutschen Natursteinakademie, dienen der Unfallverhütung und werden von einem Prüfberechtigten durchgeführt.
Für diese Prüfung entstehenden den Nutzungsberechtigten keine Prüfkosten.
In diesem Jahr haben wir wieder das Ingenieurbüro für Friedhofssicherheit Becker & Weißbach  beauftragt, diese Standsicherheitsprüfung auf dem Schiltacher Friedhof durchzuführen.

Die Prüfung findet in der KW 43 am Mittwoch, 24.10.2018 statt.

Nach Abschluss der Prüfung erhält die Gemeinde als Auftraggeber einen detaillierten Prüfbericht in dem das Prüfergebnis der nicht standsicheren Grabmale mit Angabe der jeweiligen aufgebrachten Prüflast dokumentiert wird.
Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen werden zur Sicherheit zusätzlich fotografiert, erhalten einen aufgeklebten gelben Warnhinweis und sind Bestandteil des Prüfberichts (digitale Fotos, gebrannt auf CD).

Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmalanlagen werden durch uns umgehend benachrichtigt und sind verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen
 
Jeder interessierte Grabnutzungsberechtigte hat selbstverständlich auch die Gelegenheit, dem Prüfverfahren zuzuschauen.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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