Stadtnachrichten

Archiv 2018

Hinweis auf die Bestimmungen der Polizeiverordnung und der Straßenverkehrs-ordnung


In letzter Zeit häufen sich die Klagen bei der Stadtverwaltung Schiltach über Unsitten, die sich einzuschleichen scheinen.
 
So wird beispielsweise mehr und mehr das Parken im Wendebereich der Wohnstraßen beklagt, wodurch das Wenden für größere Fahrzeuge schier unmöglich wird. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten unzulässig an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen. Das gilt auch in einem s.g. „Wendehammer“. Also selbst wenn kein ausdrückliches Park- oder Halteverbot ausgeschildert ist, darf auf den Wendeplatten in unseren besonders engen Wohnstraßen wie beispielsweise auf dem „Baumgarten“ nicht geparkt werden – dafür ist die dortige Straßenstelle schlicht zu eng. Denken Sie hierbei bitte auch an den Räumdienst, Rettungsfahrzeuge usw., die sich dort ebenfalls bewegen müssen.
 
Was offenbar ebenfalls ein mehr und mehr zu beobachtendes Ärgernis darstellt, ist das Autowaschen auf der Straße. Auch hierfür gibt es aus Gründen des Umweltschutzes eine klare Regelung in der örtlichen Polizeiverordnung:  Das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen ist auf öffentlichen Straßen untersagt. Bitte gehen sie hierzu in eine Waschanlage oder einen Cleanpark, wo entsprechende Ölabscheider vorhanden sind.
 
Last but not least ein Dauerbrenner unter den Beschwerden bei der Stadtverwaltung: Hundekot. Erst letzte Woche wieder hat eine Altstadtbewohnerin direkt vor ihrer Haustüre einen großen Hundehaufen beseitigen müssen, damit niemand hinein tritt und die „Sauerei“ ins Haus trägt. Eigentlich weiß es jeder: Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Straßen und Gehwegen, im Straßenbegleitgrün und Verkehrsgrünanlagen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
 
Bitte achten Sie auf die vorgenannten Spielregeln, die der Gesetzgeber im Interesse eines verträglichen Miteinanders aufgestellt hat. Vorab vielen Dank für Ihre Mitverantwortung.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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