Stadtnachrichten

Archiv 2018

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2018


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2. Bausachen
 
Dem Gemeinderat lagen folgende Bauanträge zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor:
 
a. Bauantrag der Stadt Schiltach auf Neubau einer Lagerhalle neben dem städtischen Bauhof, Schramberger Str. 57/1, Flst. 731/2.
 
b. Bauantrag auf Umnutzung einer Lagerfläche zur Wohnung in Schiltach-Lehengericht, Schmelze 26, Flst. 59/1 der Gemarkung Lehengericht.
 
Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung und Einsichtnahme der Pläne wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt.
 
3. Sanierung „DSP Innenstadt“
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas die Vertreter der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) Herrn Roland Hecker und Frau Berit Ötinger. Erfreulicherweise sei die Stadt Schiltach mit einem weiteren Erneuerungsgebiet in das Denkmalschutzprogramm des Bundes (DSP) aufgenommen worden. Insgesamt wurden Finanzhilfen in Höhe von 600.000 Euro zugesagt, was insgesamt einem Förderrahmen von 1 Million Euro entspricht. Dies sei insbesondere deshalb sehr erfreulich, weil es eigentlich keine „Sanierung nach der Sanierung“ gibt und nahezu die gesamte Altstadt bereits in früheren Sanierungsgebieten aufgenommen war. Durch die Setzung neuer Schwerpunkte wie Energieeinsparung, Barrierefreiheit und Brandschutz konnten das Regierungspräsidium Freiburg und das Ministerium jedoch davon überzeugt werden, dass nach wie vor großer Handlungsbedarf in der Schiltacher Altstadt besteht. „Die Stadt Schiltach ist dem Bund und dem Land etwas wert, darüber freue ich mich für Sie“, betonte Hecker die Pilotfunktion, die man in Schiltach mit dem neuen Sanierungsgebiet erhalte. Der von der KE vorgeschlagene Abgrenzungsplan umfasst nahezu die gesamte denkmalgeschützte Altstadt. Ausgenommen sind die bereits geförderten Quartiere Schenkenzeller Straße 3 bis 11 und Schramberger Straße 1 bis 3. Ein Gemeinderatsmitglied wies darauf hin, dass jedoch insbesondere die Gebäude in der Schenkenzeller Straße seinerzeit auf Nachtspeicheröfen gesetzt hatten, was heutzutage nicht mehr dem Stand der Technik entspreche. Im Blick auf den Förderschwerpunkt „Energieeinsparung“ sollte daher geprüft werden, ob sie nicht doch noch in das neue Fördergebiet aufgenommen werden können. Dies noch einmal zu untersuchen, wurde von der KE zugesagt.
 
Unter dieser Voraussetzung wurde die Satzung einschließlich Abgrenzungsplan schließlich einstimmig wie vorgeschlagen verabschiedet.
 
Als zweiten Schritt hatte die KE den Erlass von Förderrichtlinien vorgeschlagen, da im Erneuerungsgebiet auch private Vorhaben bezuschusst werden sollen. Für die Förderung privater Vorhaben gelten besondere Voraussetzungen, weil nahezu alle Grundstücke bereits früher in Sanierungsgebieten lagen und zum Teil bereits mit Fördermitteln unterstützt wurden. Regierungspräsidium und Ministerium halten bei einer nochmaligen Unterstützung ein selektives Vorgehen unbedingt für erforderlich, weshalb organisatorische Schritte und gezielte Förderschwerpunkte definiert und in einem Katalog zusammengefasst werden sollten.
 
Roland Hecker stellte dem Gemeinderat den Entwurf für die entsprechenden Richtlinien vor, die vom Gemeinderat schließlich einstimmig verabschiedet wurden.
 
Weil damit die erforderlichen Schritte für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „DSP Innenstadt“ auf den Weg gebracht waren, schlug Bürgermeister Thomas Haas dem Gemeinderat vor, mit der KE einen Vertrag über die Begleitung bei der Durchführung bei der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen abzuschließen, wie dies in der Vergangenheit ebenfalls erfolgreich gehandhabt wurde. Ein Wechsel zu einem anderen Sanierungsträger mache auch keinen Sinn, zumal man mit der KE seit Jahrzehnten zusammenarbeite und auf beachtliche Erfolge verweisen könne. Das Honorar wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Bei den früheren Sanierungsgebieten lag der Vergütungssatz bei ca. 3 bis 5% der Fördersumme, was auch von den Gemeinderatsmitgliedern als angemessen erachtet wurde. Ohne größere Diskussion wurde daher schließlich einstimmig beschlossen, mit der KE einen weiteren Vertrag über Betreuungsleistungen bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen abzuschließen.
 
4. Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens für die freiwillige Feuerwehr Schiltach
    - Vergabe

 
Von Seiten der Verwaltung wurde daran erinnert, dass der Gemeinderat im Januar 2018 beschlossen hat, einen neuen Rüstwagen als Ersatz für den vorhandenen RW 2 (Baujahr 1990) zu beschaffen. Die mit der Ausschreibung beauftragte Agentur Wieseke hat interkommunal unter Federführung der Stadt Haslach eine europaweite Ausschreibung durchgeführt, wobei der Auftrag in die Lose Fahrgestell, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Beladung für die technische Hilfeleistung aufgeteilt wurde.
 
Die Gesamtkosten des Fahrzeuges belaufen sich nach dem Vergabevorschlag der Agentur Wieseke auf 538.833,34 €, wobei die Auslieferung für September 2019 vorgesehen ist.
 
Nach kurzer Diskussion und Rückfragen technischer Art an den anwesenden Feuerwehrkommandanten Harry Hoffmann wurde die Vergabe entsprechend dem Vorschlag der Agentur Wieseke einstimmig beschlossen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Beschaffung des Rüstwagens werden im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt.
 
In diesem Zusammenhang bedankte sich Bürgermeister Thomas Haas bei den Feuerwehrverantwortlichen dafür, dass man in Schiltach erfreulicherweise beständig über eine schlagkräftige Wehr verfüge, was keineswegs selbstverständlich sei. Man könne auf eine sehr starke Mannschaftsstärke zurückgreifen und verfüge über einen sehr gut ausgestatteten Fuhrpark, der erwiesenermaßen hervorragend gepflegt werde.
 
5. Fragestunde für die Bevölkerung und für Jugendliche
 
a. Baugebiet „Hinter dem Schloss“
 
Ein anwesender Zuschauer erkundigte sich nach dem Verfahrensstand für das Baugebiet „Hinter dem Schloss“. Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass das beauftragte Ingenieurbüro mit seinen Planungen bereits relativ weit sei, jedoch erfordere eine Bebauungsplan neben den Plänen und textlichen Festsetzungen auch einen Umweltbericht und artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie eine ausführliche Begründung, weshalb ein gewisser Zeitaufwand in Kauf genommen werden müsse, zumal die Ingenieurbüros ähnlich wie die Baubranche über gefüllte Auftragsbücher verfügen, was einer schnellen Bearbeitung nicht unbedingt förderlich sei. Man hoffe jedoch, in der Septembersitzung einen Entwurf für einen Bebauungsvorschlag vorlegen zu können.
 
b. Dank für die Unterstützung der Feuerwehr
 
Ein anwesendes Feuerwehrmitglied bedankte sich beim Gemeinderat im Blick auf die Ersatzbeschaffung des Rüstwagens für die nachhaltige Unterstützung der Feuerwehr.
 
c. Erhebung von Kindergartenbeiträgen
 
Ein Zuschauer äußerte sein Unverständnis darüber, dass die vermögende Stadt Schiltach Kindergartenbeiträge erhebe und kürzlich sogar angehoben habe. Auch sei es für ihn nicht nachvollziehbar, weshalb im Kindergarten ein Getränkeentgelt bezahlt werden müsse.
 
Bürgermeister Thomas Haas informierte darüber, dass die Stadt Schiltach jährlich insgesamt ca. 900.000 Euro als Abmangelbeteiligung der drei Kindergärten trage. Die Elternbeiträge tragen nur ca. 17% zur Deckung der Gesamtkosten bei. Schon vor Jahren sei man übereingekommen, die Gebühren aller Einrichtungen besser regelmäßig moderat anzupassen, als nur alle paar Jahre in einem großen und dann schmerzhaften Schritt. Bei den Kindergartengebühren halte man sich weitgehendst an die landesweiten Empfehlungen, die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen vereinbart werden. Auch aus den Reihen des Gemeinderats wurde die Auffassung vertreten, dass man keinen Alleingang machen könne und etwa auf die Kindergartengebühren verzichtet. Wenn, dann müsste eine landesweite Regelung getroffen werden, um eine annähernde Gleichbehandlung aller Kindergartenkinder in sämtlichen Gemeinden zu erhalten. Hier sei daher der Gesetzgeber gefordert.
 
d. Ausgestaltung der Hochwasserschutzmaßnahmen
 
Ein Zuhörer beklagte die Fantasielosigkeit des Schiltacher Gemeinderats und machte seinem Unmut über verschiedene Missstände deutlich, die es in Schiltach gebe. So sollte dringend die Stützmauer in der Hauptstraße gereinigt werden. Außerdem mache es keinen Sinn, den Zugang zur Friedrich-Grohe-Halle barrierefrei zu machen. Stattdessen sollte die Halle abgebrochen und durch eine größere und zeitgemäßere ersetzt werden. Auch seien die Hochwasserschutzmaßnahmen „nicht schön“.
 
Bürgermeister Thomas Haas erinnerte ihn schließlich daran, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um die vierteljährliche „Fragestunde“ handle, in der nach der Geschäftsordnung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten gestellt oder Anregungen und Vorschläge unterbreitet werden können. Er bat den Zuhörer daher darum, seine Ausführungen entsprechend in einer Frage münden zu lassen. Diese lautete schließlich: „Wann macht der Gemeinderat den Hochwasserschutz schön?“.
 
Bürgermeister Thomas Haas verwies darauf, dass die Ausgestaltung des Hochwasserschutzes seit Jahren intensiv in unzähligen Sitzungen des Gemeinderats behandelt worden sei und auch mehrfach Gegenstand von Einwohner-Informationsveranstaltungen war. Hier hätte man sich jederzeit einbringen und entsprechende Vorschläge machen können. Auch seien bei den Planungen entgegen den Vorhaltungen sehr wohl Architekten und Landschaftsplaner einbezogen worden, um auch die städtebaulichen Belange einfließen zu lassen. Letztendlich sei die Ausgestaltung des Hochwasserschutzes auch eine „Geschmackssache“. So wurde beispielsweise der Umbau der Schiltach zwischen der >Stadtbrücke und dem Spittelsteg nach anfänglicher Skepsis von vielen Mitbürgern sehr gelobt.
 
Der Gemeinderat müsse sich in dieser Hinsicht auf jeden Fall keinerlei Vorwürfe machen. Kein Verhandlungsgegenstand sei während der Amtszeit von Bürgermeister Thomas Haas länger, häufiger und intensiver beraten worden als die Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen und auch die Beteiligung der Öffentlichkeit war ausgesprochen breit gelagert und ist vom Land als Bauherr dankenswerter Weise sehr intensiv betrieben worden. Die Bevölkerung hatte somit sehr wohl die Gelegenheit, ihre Vorstellungen einzubringen und hat dies auch gerne wahrgenommen.
 
e. Eine Zuschauerin äußerte ihr Bedauern darüber, dass die Grüngutannahme durch den Landkreis nur Samstagvormittags zwischen 10 und 12 Uhr angeboten werde. Sie bat um Prüfung, ob hier andere Zeiten angeregt werden könnten, weil viele Gartenbesitzer den Samstagvormittag benötigen, um die Gartenarbeit durchzuführen und dann das Grüngut eine ganze Woche lang zwischenlagern müssen.
 
Bürgermeister Thomas Haas konnte darüber berichten, dass dieser Wunsch bei den Verantwortlichen des Landkreises vorgetragen worden sei und derzeit die Vorbereitungen für eine Neuausschreibung der Abfallbeseitigung im Kreis Rottweil laufen. Es sei daher durchaus denkbar, dass sich eine Änderung im Sinne der Fragestellerin ergeben könnte.
 
6. Anfragen, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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