Stadtnachrichten

Archiv 2018

Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen beantragen


Holpriges Kopfsteinpflaster mit dem wohl schrägsten Marktplatz im Schwarzwald, Gässle, Stäpfele, Brunnen, Jahrhunderte alte Fachwerkhäuser, Gerber, Flößer, Museen – ein Kleinod im schönen Schwarzwald. Die Altstadt von Schiltach ist eines der seltenen Beispiele einer dem Wesen nach noch erhaltenen mittelalterlichen Fachwerkstadt:
 
Der Ort ist allemal ein Ausflug wert!

Gerade Besucher und Touristen loben und schätzen die tolle Atmosphäre, die ihnen hier geboten wird. Fotomotive in großer Zahl und an jeder Ecke lassen manche Herzen höher schlagen.
 
Die Stadt Schiltach stellt sich die wichtige Aufgabe, dieses vorhandene und von vielen geschätzte Stadtbild in seiner Einheitlichkeit und Maßstäblichkeit zu erhalten und zu schützen.
Nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen der Altstadt müssen verhindert werden. Die Gefahr besteht, dass das wertvolle Stadtbild durch unbedachte Einzelmaßnahmen bei Erneuerungen, Um- und Ausbauten der Gebäude gestört und dadurch im Lauf der Jahre zerstört wird.
Der Beschluss des Gemeinderats, die historisch bedeutende Altstadt unter Denkmalschutz zu stellen, war schon früh ein wesentlicher Schritt, die gesteckten Ziele zu erreichen. Weitere gestalterische Festsetzungen waren jedoch notwendig.
Die Stadt Schiltach hat bereits 1978 örtliche Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach erlassen und diese auch immer wieder aktualisiert. Mit diesen Vorgaben soll das schöne und weithin bekannte Schiltacher Stadtbild erhalten und geschützt werden.
 
Es lässt sich allerdings nicht vermeiden, dass sich mit Erlass und Umsetzung dieser örtlichen Bauvorschriften für manche Eigentümer Einschränkungen und auch Mehraufwendungen ergeben haben. Dafür gewährt die Stadt Schiltach auf der anderen Seite immer wieder Zuschüsse und gegebenenfalls können für die Restkosten auch noch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden.
 
Für bestimmte Maßnahmen im Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach gibt es Förderung durch die Kommune. Dies betrifft insbesondere Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fachwerkgebäuden, Einbau von zweiflügligen Holzsprossenfenstern sowie die Reparatur oder das Anbringen von Holzklappläden.
 
Dieser Zuschuss muss vom Gebäudeeigentümer schriftlich unter Beifügung von mindestens zwei Kostenvoranschlägen oder Angeboten beantragt werden. Die Maßnahmen müssen den Bestimmungen der örtlichen Bauvorschriften entsprechen und mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.
 
Anträge für Maßnahmen, die im Jahre 2019 bezuschusst werden sollen, sind bis spätestens 31. Oktober 2018 bei Achim Hoffmann einzureichen.
 
Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Er wird nach den finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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