Archiv 2018
Landesfamilienpass 2018
15.01.2018
Ab sofort können die Inhaber des Landesfamilienpasses die Gutscheinkarten 2018 auf dem Rathaus Lehengericht, Hauptstraße 5, Zi.11, abholen.
Die Inhaber des Landes-Familienpasses sind berechtigt, die auf den Gutscheinen genannten Einrichtungen kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Einen Landes-Familienpass können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind ,
Familien, die Hartz IV- oder Kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicherGemeinschaft leben.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage dieses Passes dort abzugeben. Sie gelten für die im Landes-Familienpass aufgeführten Personen.
Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen muß der Landesfamilienpass zurückgegeben werden.
Stadtverwaltung Schiltach