Für bestimmte Maßnahmen im Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach gibt es eine Förderung durch die Kommune. Dies betrifft insbesondere Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fachwerkgebäuden, Einbau oder Reparatur von zweiflügligen Holzsprossenfenstern sowie das Anbringen oder die Reparatur von Holzklappläden.
Für bestimmte Maßnahmen im Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach gibt es Förderung durch die Kommune. Dies betrifft insbesondere Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fachwerkgebäuden, Einbau von zweiflügligen Holzsprossenfenstern sowie die Reparatur oder das Anbringen von Holzklappläden.