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Schiltacher Rathaus

Stadtnachricht

Fälligkeit von Grund- und Gewerbesteuer


Wir weisen darauf hin, dass zum 15. Februar 2010 die erste Rate der Grundsteuer 2010 zur Zahlung fällig ist. Wir bitten die Abgabepflichtigen, die auf dem Grundsteuerbescheid 2010 bzw. letzten Grundsteueränderungsbescheid angegebene Rate zum 15. Februar 2010 an die Stadtkasse in Schiltach zu überweisen.

Am 15. Februar 2010 ist auch die erste Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer für das Jahr 2010 zur Zahlung fällig. Bitte überweisen Sie die im letzten Gewerbesteuerbescheid angegebene Vorauszahlungsrate an die Stadtkasse Schiltach zum 15. Februar 2010.

Den Abgabepflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir die fälligen Beträge der Grund- und Gewerbesteuer zum 15. Februar 2010 von ihrem Konto abbuchen.

Redakteur / Urheber
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach